Rechtsprechung
BGH, 09.03.2007 - V ZR 116/06 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
VermG § 7 Abs. 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
VermG § 7 Abs. 2
Wertausgleich auch bei werterhöhendem Aufwand durch Rechtsvorgänger des Verfügungsberechtigten, den Verfügungsberechtigter aber gezahlt hat - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ausgleichsanspruch des Eigentümers gegenüber dem Verfügungsberechtigten nach Eintritt einer Wertsteigerung durch die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem bei seiner Entziehung unbebauten Grundstück; Herbeiführen einer Wertsteigerung eines Gebäudes durch den ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Wertausgleich; bezahlte Werterhöhungen; gekaufte Werterhöhungen
- Judicialis
VermG § 7 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VermG § 7 Abs. 2
Ausgleich von Werterhöhungen durch den Berechtigten - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ausgleich von Werterhöhungsmaßnahmen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 12.09.2005 - 2 O 442/04
- OLG Brandenburg, 03.05.2006 - 13 U 172/05
- BGH, 09.03.2007 - V ZR 116/06
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 1388
- NJ 2007, 427
- FamRZ 2007, 1098
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 24.06.2005 - V ZR 96/04
Anforderungen an die Einhaltung der Ausschlussfrist; Übermittlung des …
Auszug aus BGH, 09.03.2007 - V ZR 116/06
Nach der Rechtsprechung des Senats, an welcher sich das Berufungsgericht ausgerichtet hat, erfasst § 7 Abs. 2 VermG auch solche Werterhöhungen; die Vorschrift unterscheidet insoweit nicht zwischen Ansprüchen nach § 1 Abs. 6 VermG und sonstigen Ansprüchen nach dem Vermögensgesetz (Senatsurt. v. 24. Juni 2005, V ZR 96/04, NJW-RR 2005, 1330, 1331).Dabei kommt es aber nach der Rechtsprechung des Senats jedenfalls dann auf den Zeitpunkt der Vornahme der Werterhöhung und nicht auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Rückübertragung an, wenn in dem zuletzt genannten Zeitpunkt die Erben des Eigentümers verfügungsberechtigt waren, der die Werterhöhung selbst herbeigeführt hat (Senatsurt. v. 24. Juni 2005, V ZR 96/04 aaO).
- BGH, 03.11.1989 - V ZR 143/87
Heilung des Formmangels einer Teilungsvereinbarung; Rechtsgeschäftliche …
Auszug aus BGH, 09.03.2007 - V ZR 116/06
Vor allem aber stellt der Kaufpreis für den Erwerb eines Grundstücks keine Verwendung dar (Senat, Urt. v. 3. November 1989, V ZR 143/87, NJW 1990, 447, 448). - BGH, 11.03.2005 - V ZR 153/04
Ersatz von Aufwendungen für außergewöhnliche Erhaltungsmaßnahmen; Rechtsstellung …
Auszug aus BGH, 09.03.2007 - V ZR 116/06
Diese wäre aber aufgrund der in dem gescheiterten Vertrag der Miterben jedenfalls liegenden Zustimmung berechtigt, den Anspruch allein geltend zu machen (vgl. Senat, Urt. v. 11. März 2005, V ZR 153/04, NJW-RR 2005, 887, 891;… Urt. v. 13. Mai 2005, V ZR 191/04, NJW-RR 2005, 1256, 1257). - BGH, 13.05.2005 - V ZR 191/04
Rechtsstellung eines von mehreren gemeinschaftlichen Nutzern; Begriff des …
Auszug aus BGH, 09.03.2007 - V ZR 116/06
Diese wäre aber aufgrund der in dem gescheiterten Vertrag der Miterben jedenfalls liegenden Zustimmung berechtigt, den Anspruch allein geltend zu machen (…vgl. Senat, Urt. v. 11. März 2005, V ZR 153/04, NJW-RR 2005, 887, 891; Urt. v. 13. Mai 2005, V ZR 191/04, NJW-RR 2005, 1256, 1257).
- BGH, 17.04.2008 - V ZB 13/08
Anforderungen an den Nachweis der Überschreitung der Wertgrenze
Auf diese Vollstreckungsvoraussetzung kann § 10 Abs. 3 Satz 3 ZVG entsprechend nur angewandt werden, wenn das Gesetz insoweit eine planwidrige Lücke enthielte und diese Lücke im System des Gesetzes nur durch die entsprechende Anwendung dieser Vorschrift zu schließen wäre (…Senat, Urt. v. 19. März 2004, V ZR 214/03, VIZ 2004, 374, 375;… Urt. v. 6. Oktober 2006, V ZR 282/05, NJW 2007, 303 f.; Urt. v. 9. März 2007, V ZR 116/06, NJW-RR 2007, 1388, 1389 f.). - BGH, 17.04.2008 - V ZB 14/08
Anforderungen an den Nachweis der Überschreitung der Wertgrenze
Auf diese Vollstreckungsvoraussetzung kann § 10 Abs. 3 Satz 3 ZVG entsprechend nur angewandt werden, wenn das Gesetz insoweit eine planwidrige Lücke enthielte und diese Lücke im System des Gesetzes nur durch die entsprechende Anwendung dieser Vorschrift zu schließen wäre (…Senat, Urt. v. 19. März 2004, V ZR 214/03, VIZ 2004, 374, 375;… Urt. v. 6. Oktober 2006, V ZR 282/05, NJW 2007, 303 f.; Urt. v. 9. März 2007, V ZR 116/06, NJW-RR 2007, 1388, 1389 f.).