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BGH, 23.03.2000 - V ZR 143/99 |
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Verfahrensgang
- LG Chemnitz, 31.07.1998 - 7 O 5927/95
- OLG Dresden, 10.03.1999 - 18 U 2745/98
- BGH, 23.03.2000 - V ZR 143/99
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 03.05.2002 - V ZR 246/01
Rechtsstellung des Nutzers einer bebauten Kleingartenparzelle
Es hat nämlich nicht hinreichend festgestellt, wann der Umbau in ein Wohnhaus abgeschlossen worden ist, wann also die - bis zum 2. Oktober 1990 zu wahrende - Frist von 5 Jahren zu laufen begonnen hat (vgl. Senat, Urt. v. 12. März 1999, V ZR 143/99, aaO). - BGH, 27.09.2007 - V ZR 113/07
Versagung der Prozesskostenhilfe für das Revisionsverfahren trotz Zulassung der …
Es kommt aber ihre Zurückweisung durch Beschluss gemäß § 552a ZPO in Betracht, bei der Klägerin schon im Hinblick darauf, dass in ihrer Person keine gewerbliche Nutzung stattfindet (…vgl. Senat, Urt. v. 13. Mai 2005, V ZR 191/04, NJW-RR 2005, 1256), bei dem Kläger im Hinblick darauf, dass sich die Frage bei Nebengebäuden nicht stellt, weil sie das Schicksal des Hauptgebäudes teilen (Senat, Urt. v. 12. März 1999, V ZR 143/99, VIZ 1999, 351, 352). - OLG Dresden, 10.03.1999 - 18 U 2745/98
Bewirtschaftung und Instandhaltung von Vermögenswerten durch die Treuhandanstalt
Zur Frage, ob und in welchem Umfang die Treuhandanstalt / Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben verpflichtet ist, die -vermeintlich- "zur zeitweiligen treuhänderischen Verwaltung" (§ 1 der 3. Durchführungsverordnung zum Treuhandgesetz) übergebenen Vermögenswerte ordnungsgemäß zu bewirtschaften und instand zu halten (rechtskräftig infolge Nichtannahmebeschlusses des BGH vom 23.03.2000, V ZR 143/99).