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   BGH, 30.01.1970 - V ZR 29/67   

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https://dejure.org/1970,3795
BGH, 30.01.1970 - V ZR 29/67 (https://dejure.org/1970,3795)
BGH, Entscheidung vom 30.01.1970 - V ZR 29/67 (https://dejure.org/1970,3795)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 1970 - V ZR 29/67 (https://dejure.org/1970,3795)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Errichtung eines massiven Gebäudes zu vorübergehendem Zweck (wesentliche Bestandteile des Grundstücks) - Beachtung der inneren Willensrichtung des Einfügenden - Beeinträchtigung des Grundstückeigentums als vertragliche Duldungspflicht - Bestandteile einer Sache als ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1970, 576
  • DNotZ 1970, 350
  • DB 1970, 584
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.12.1956 - V ZR 245/55

    Holzhaus - § 95 Abs. 1 Satz 1 BGB, spätere Änderung der Zweckbestimmung,

    Auszug aus BGH, 30.01.1970 - V ZR 29/67
    Das Berufungsgericht geht zutreffend davon aus, daß für die Frage, ob die Baumaterialien nur zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Grund und Boden verbunden worden sind, in erster Linie die innere Willensrichtung des Einfügenden maßgebend ist, und zwar im Zeitpunkt der Verbindung der Sache mit dem Grund und Boden (Senatsurteile BGHZ 23, 57; LM BGB § 95 Nr. 5).

    Ebensowenig genügt es, wenn der Erbauer einen späteren Erwerb des Grund und Bodens in Betracht zieht (vgl. Rothe Anm. zu BGHZ 23, 57 in LM BGB § 95 Nr. 4).

    An dem Miteigentum der Parteien hat sich weder durch den Vergleich vom September 1956 etwas geändert, noch durch den Eigentumserwerb am Grundstück seitens der Klägerin im Jahre 1960 (BGHZ 23, 57).

  • BGH, 03.03.1956 - IV ZR 334/55

    Verarbeitung von Halbzeugen

    Auszug aus BGH, 30.01.1970 - V ZR 29/67
    Die beiden Hälften könnten schon nicht voneinander getrennt werden, ohne daß eine Hälfte bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise (vgl. BGHZ 18, 226, 230 [BGH 08.10.1955 - IV ZR 116/55]; 20, 159, 162) [BGH 03.03.1956 - IV ZR 334/55]in ihrem Wesen verändert wird, weil sie in der bisherigen Art wirtschaftlich nicht mehr genutzt werden konnte.
  • BGH, 30.04.1958 - V ZR 215/56

    Grenzüberbau

    Auszug aus BGH, 30.01.1970 - V ZR 29/67
    Anders liegen die Verhältnisse, wenn ein Gebäude als wesentlicher Bestandteil des Grund und Bodens von der Grenze zwischen zwei Grundstücken durchschnitten wird (vgl. den Fall des nicht entschuldigten Grenzüberbaus BGHZ 27, 204, 208) [BGH 30.04.1958 - V ZR 215/56]; in diesem Fall geht der in § 94 Abs. 1 Satz 1 BGB niedergelegte Grundsatz dem § 93 BGB vor (vgl. BGHZ 27, 197, 200) [BGH 30.04.1958 - V ZR 178/56].
  • BGH, 30.04.1958 - V ZR 178/56

    Gemeinsame Giebelmauer

    Auszug aus BGH, 30.01.1970 - V ZR 29/67
    Anders liegen die Verhältnisse, wenn ein Gebäude als wesentlicher Bestandteil des Grund und Bodens von der Grenze zwischen zwei Grundstücken durchschnitten wird (vgl. den Fall des nicht entschuldigten Grenzüberbaus BGHZ 27, 204, 208) [BGH 30.04.1958 - V ZR 215/56]; in diesem Fall geht der in § 94 Abs. 1 Satz 1 BGB niedergelegte Grundsatz dem § 93 BGB vor (vgl. BGHZ 27, 197, 200) [BGH 30.04.1958 - V ZR 178/56].
  • BGH, 08.10.1955 - IV ZR 116/55

    Schleppermotoren - §§ 947, 93 BGB, "in ihrem Wesen geändert" nur dann, wenn

    Auszug aus BGH, 30.01.1970 - V ZR 29/67
    Die beiden Hälften könnten schon nicht voneinander getrennt werden, ohne daß eine Hälfte bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise (vgl. BGHZ 18, 226, 230 [BGH 08.10.1955 - IV ZR 116/55]; 20, 159, 162) [BGH 03.03.1956 - IV ZR 334/55]in ihrem Wesen verändert wird, weil sie in der bisherigen Art wirtschaftlich nicht mehr genutzt werden konnte.
  • BGH, 22.05.1981 - V ZR 102/80

    Überbau

    Ein Gebäude, dessen Teile nicht voneinander getrennt werden können, ohne daß der eine oder andere zerstört oder in seinem Wesen verändert wird, ist grundsätzlich ein einheitliches Gebäude (§ 93 BGB; vgl. BGH Urt. v. 30. Januar 1970, V ZR 29/67 = LM BGB § 93 Nr. 14 = MDR 1970, 576; RGZ 169, 172, 176).
  • FG Berlin, 30.09.2005 - 9 K 9174/02

    Eigenheimzulage für bebaute, frühere Parzellen einer Kleingartenkolonie bei

    Aus denselben Gründen ist das auf der Parzelle vorhandene Gebäude durch den Abschluss des Mietvertrages im Jahr 1998 nicht etwa zu einem Scheinbestandteil des dazugehörigen Grundstücks, welches zu diesem Zeitpunkt noch im Eigentum des Landes xxx stand, geworden, denn hierfür fehlt es - wie bereits oben unter Hinweis auf die Regelung des § 929 BGB ausgeführt wurde - an der hierfür erforderlichen ausdrücklichen, sinnfälligen Willensbekundung der Beteiligten wie sie die herrschenden Meinung im Zivilrecht für einen solchen Eigentumswechsel an einem fest mit dem Grund und Boden verbundenen Gebäude voraussetzt (vgl. dazu Urteile des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 11. Juli 1962 V ZR 175/60, Neue juristische Wochenschrift - NJW - 1962, 1817 und vom 30.Januar 1970 V ZR 29/67, Der Betrieb - DB - 1970, 584 sowie Holch, in: Münchener Kommentar, BGB, 3. Aufl., § 95 Rz. 8 ff., jeweils m.w.N.).
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