Rechtsprechung
BGH, 26.11.1999 - V ZR 325/98 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Feststellungsklage - Nichtbestehen oder Bestehen eines Rechtsverhältnisses - Interesse an der alsbaldigen Feststellung - Übertragung der Rechtsträgerschaft an einem Grundstück - Volkseigentum - Rat - Auslegung eines Vertrages
- Judicialis
SachenRBerG § 3 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksamkeit eines Grundstückskaufvertrages zu Zeiten der ehemaligen DDR
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Bundesgerichtshof zur Wirksamkeit des von den Eheleuten Krenz geschlossenen Gebäudekaufvertrages
- nomos.de , S. 28 (Kurzinformation)
Wirksamkeit des von den Eheleuten Krenz geschlossenen Gebäudekaufvertrags
- nomos.de , S. 41 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)
§ 3 Abs. 3 SachenRBerG; Gesetz über den Verkauf volkseigener Eigenheime … v. 19.12.1973
Sachenrechtsbereinigung/Eigenheimkaufvertrag/Volkseigentum/Verfügungsbefugnis/Vertretungsmacht
Besprechungen u.ä.
Verfahrensgang
- LG Berlin, 07.08.1997 - 9 O 643/96
- KG, 21.07.1998 - 18 U 7277/97
- BGH, 26.11.1999 - V ZR 325/98
- KG, 31.07.2001 - 18 U 92/00
Papierfundstellen
- NJ 2000, 372
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89
Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an …
Auszug aus BGH, 26.11.1999 - V ZR 325/98
Ob ein Interesse an alsbaldiger Feststellung gegeben ist, ist in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen (BGHZ 18, 95, 105 f;… BGH, Urt. v. 11. Oktober 1989, IVa ZR 208/87, NJW-RR 1990, 130; Urt. v. 23. April 1991, X ZR 77/89, NJW 1991, 2707, 2708). - BGH, 17.05.1977 - VI ZR 174/74
Verneinende Feststellungsklage gegen Zedenten und Zessionar
Auszug aus BGH, 26.11.1999 - V ZR 325/98
Eine derartige Feststellung kann zum Gegenstand einer Feststellungsklage gemacht werden, wenn die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit der Rechtsbeziehung der beklagten Partei zu einem Dritten für die Rechtsbeziehung der Prozeßparteien untereinander von Bedeutung ist (st. Rspr., vgl. BGHZ 69, 37, 40, 83, 125, 126; 123, 44, 46). - BGH, 16.06.1993 - VIII ZR 222/92
Feststellungsklage potentieller Schuldner - keine Interventionswirkung bei …
Auszug aus BGH, 26.11.1999 - V ZR 325/98
Eine derartige Feststellung kann zum Gegenstand einer Feststellungsklage gemacht werden, wenn die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit der Rechtsbeziehung der beklagten Partei zu einem Dritten für die Rechtsbeziehung der Prozeßparteien untereinander von Bedeutung ist (st. Rspr., vgl. BGHZ 69, 37, 40, 83, 125, 126; 123, 44, 46).
- BGH, 18.05.1998 - II ZR 19/97
Auslegung einer vertraglichen Bestimmung
Auszug aus BGH, 26.11.1999 - V ZR 325/98
Zu den Grundsätzen der Auslegung gehört es, daß von der bestehenden Gesetzeslage und dem Wortlaut der abgegebenen Erklärungen auszugehen ist und diese grundsätzlich Bedeutung für das mit ihnen verfolgte Ziel haben sollen (BGH, Urt. v. 18. Mai 1998, II ZR 19/97, WM 1998, 1535). - BGH, 31.01.1995 - XI ZR 56/94
Grenzen der ergänzenden Vertragsauslegung
Auszug aus BGH, 26.11.1999 - V ZR 325/98
Die Auslegung vertraglicher Regelungen kann vom Revisionsgericht daraufhin nachgeprüft werden, ob sie gesetzliche Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, die Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verletzt (st. Respr., s. nur BGH, Urt. v. 31. Januar 1995, KV ME 96/94 [richtig: XI ZR 56/94 - d. Red.] , NJW 1995, 1212, 1213 m.w.N.). - BGH, 12.05.1999 - V ZB 24/98
Wirksamkeit des Beschlusses des Ministerrats der DDR über Grundsätze und …
Auszug aus BGH, 26.11.1999 - V ZR 325/98
Daher kann dahin gestellt bleiben, ob - für die Verwaltungsbehörden verbindlich (vgl. Senatsbeschl. v. 12. Mai 1999, V ZB 24/98, WM 1999, 486, 488, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen) - durch den Beschluß des Ministerrats vom 14. Dezember 1990 ohne Veröffentlichung die Durchführungsbestimmung des Finanzministers für den Verkauf der Einfamilienhäuser in der Rechtsträgerschaft der VEM aufgehoben oder abgeändert werden konnte. - BGH, 11.10.1989 - IVa ZR 208/87
Feststellungsinteresse bei Pflichtteilsentziehung
Auszug aus BGH, 26.11.1999 - V ZR 325/98
Ob ein Interesse an alsbaldiger Feststellung gegeben ist, ist in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen (BGHZ 18, 95, 105 f; BGH, Urt. v. 11. Oktober 1989, IVa ZR 208/87, NJW-RR 1990, 130;… Urt. v. 23. April 1991, X ZR 77/89, NJW 1991, 2707, 2708). - BGH, 27.11.1998 - V ZR 68/98
Wirksamkeit eines NVA-Grundstückskaufvertrags
Auszug aus BGH, 26.11.1999 - V ZR 325/98
Zur abschließenden Entscheidung des Rechtsstreits ist der Senat nicht in der Lage, weil das Berufungsgericht - von seinem Rechtsstandpunkt aus folgerichtig - keine Feststellungen dazu getroffen hat, ob Herr E. in seiner Eigenschaft als Leiter der Abteilung Recht und Grundstücksverkehr der VEM befähigt war, die VEM beim Verkauf des Gebäudes an die Beklagten zu vertreten, ohne daß es einer besonderen Vollmacht hierfür bedurfte (vgl. Senatsurt. v. 27. November 1998, V ZR 68/98, ZfIR 1999, 96, 97) oder, wie die Beklagten behaupten, in der Notarverhandlung aufgrund gesiegelter Vollmacht des Leiters der VEM zu deren Vertretung berechtigt war.
- BGH, 29.11.2002 - V ZR 309/01
Umfang einer Funktionsvollmacht
Dieses Urteil hat der Senat durch Urteil vom 26. November 1999, V ZR 325/98, NJ 2000, 372 aufgehoben und den Rechtsstreit zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Kammergericht zurückverwiesen.Soweit der Senat sich im Verfahren V ZR 325/98 an einer abschließenden Entscheidung gehindert gesehen hat, weil es zur Frage der Vertretung der VEM beim Abschluß des Vertrages vom 20. Februar 1990 weiterer Feststellungen bedürfe, bedeutet die Zulässigkeit der Geltendmachung des Vertretungsmangels durch die Klägerin nur eine mittelbare Grundlage der Entscheidung.
- KG, 31.07.2001 - 18 U 92/00
Veräußerung eines im Eigentum der Versorgungseinrichtung des Ministerrats der DDR …
Wegen der Rechtslage bezieht sich der Senat auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. November 1999 (V ZR 325/98) und auf das des Senats vom 21. Juli 1998, soweit die rechtliche Beurteilung von der des Bundesgerichtshofs nicht abweicht.