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   BGH, 23.06.1989 - V ZR 329/87   

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https://dejure.org/1989,6183
BGH, 23.06.1989 - V ZR 329/87 (https://dejure.org/1989,6183)
BGH, Entscheidung vom 23.06.1989 - V ZR 329/87 (https://dejure.org/1989,6183)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 1989 - V ZR 329/87 (https://dejure.org/1989,6183)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auflösung eines Schuldverhältnisses durch Zwangsversteigerung - Rechtsfolgen bei nachträglicher Unmöglichkeit der Übereignung eines Grundstücks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 651
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.11.1965 - VII ZR 214/63

    Ungerechtfertigte Bereicherung

    Auszug aus BGH, 23.06.1989 - V ZR 329/87
    Da somit vertraglich vereinbart war, auf welche Weise die Möglichkeit der Übereignung herbeigeführt werden sollte, ist das Rechtsverhältnis nach den Grundsätzen des Vertragsrechts und nicht nach denen einer ungerechtfertigten Bereicherung abzuwickeln (BGHZ 44, 321, 322 [BGH 29.11.1965 - VII ZR 214/63]/323).
  • BGH, 15.07.2009 - VIII ZR 217/06

    Rückzahlung des Kaufpreises für die Übernahme des Geschäftsbereichs Privatkunden

    An die Stelle des bestehenden Befreiungsanspruchs der Beklagten ist ein Schadensersatzanspruch gemäß § 325 Abs. 1 BGB aF getreten (vgl. auch BGH, Urteil vom 23. Juni 1989 - V ZR 329/87, NJW-RR 1990, 651, unter 2).
  • LG Essen, 29.11.2006 - 11 O 70/06

    Schadensersatzanspruch wegen Wegfalls eines schuldrechtlich eingeräumten

    Zwar ist es grundsätzlich so, dass bei dem Wegfall eines schuldrechtlich eingeräumten Wohnrechts Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können, sei es aufgrund der Nichteinhaltung eines Garantieversprechens - so BGH ZEV 2003, 245 ff. - sei es aufgrund der Unmöglichkeit der Einräumung des Wohnrechts - so BGH NJW-RR 1990, 651 f. -.
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