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   BGH, 09.07.1969 - V ZR 62/66   

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https://dejure.org/1969,5642
BGH, 09.07.1969 - V ZR 62/66 (https://dejure.org/1969,5642)
BGH, Entscheidung vom 09.07.1969 - V ZR 62/66 (https://dejure.org/1969,5642)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 1969 - V ZR 62/66 (https://dejure.org/1969,5642)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ersatz von Verlegungskosten hinsichtlich Versorgungsleitungen - Verlegung von Wasserleitungen - Kündigung eines stillschweigend abgeschlossenen Leihvertrages

Papierfundstellen

  • WM 1969, 1283
  • DB 1970, 48
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.07.1962 - V ZR 175/60

    Versorgungsleitungen in Bundesstraßen

    Auszug aus BGH, 09.07.1969 - V ZR 62/66
    Es handelt sich um eine bürgerliche Rechtsstreitigkeit im Sinne des § 13 GVG; denn § 8 Abs. 10 des Bundesfernstraßengesetzes unterstellt die gesamten Rechtsbeziehungen, wie sie bei einer Inanspruchnahme der Straße von der hier vorliegenden Art zwischen den Beteiligten entstehen, dem bürgerlichen Recht (BGHZ 37, 353, 355) [BGH 11.07.1962 - V ZR 175/60].

    Wie der Senat in dem Urteil BGHZ 37, 353 entschieden hat, unterstellt § 8 Abs. 10 die gesamten Rechtsbeziehungen, wie sie bei einer Inanspruchnahme der in dieser Bestimmung bezeichneten Art zwischen den Beteiligten entstehen, dem bürgerlichen Recht.

    Anders als in dem durch das Urteil des Senats BGHZ 37, 353 entschiedenen Fall waren hier das Eigentum an der Straße und das an der Leitung nicht ursprünglich in einer Hand, und es ist keine Aufspaltung eines zunächst einheitlichen Eigentums durch Gesetz mit den daraus sich ergebenden Besonderheiten für die rechtlichen Beziehungen zwischen den neuen Eigentümern eingetreten.

    Ihre Ansicht, daß deshalb jedenfalls hinsichtlich des Stromkabels die Grundsätze der Entscheidung des Senats BGHZ 37, 353 anzuwenden seien, geht jedoch fehl.

  • BGH, 19.04.1961 - IV ZR 217/60

    Ungerechtfertigte Bereicherung (§ 817 Satz 2 BGB)

    Auszug aus BGH, 09.07.1969 - V ZR 62/66
    Schon deshalb kann sie auch mit dieser Rüge keinen Erfolg haben (BGHZ 35, 103, 106) [BGH 19.04.1961 - IV ZR 217/60].
  • BGH, 24.01.1969 - V ZR 74/65

    Abwasserkanal im Straßenkörper einer Bundesstraße

    Auszug aus BGH, 09.07.1969 - V ZR 62/66
    Denn im Anwendungsbereich des Bundesfernstraßengesetzes besteht kein allgemeines Prinzip des Inhalts, daß derjenige, der durch Änderung des Verlaufs einer Straße einem anderen Kosten verursacht, diese Kosten zu tragen hätte (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 24. Januar 1969, V ZR 74/65, BGHZ 51, 319).
  • BGH, 02.04.1998 - III ZR 91/95

    Zur Erstattung sog. Folgekosten bei Versorgungsleitungen in Straßengrundstücken

    bb) Der V. Zivilsenat hat selbst wiederholt ausgesprochen, daß die Entscheidung vom 11. Juli 1962 (aaO) einen Sonderfall betraf (vgl. Urteile vom 27. Juni 1969 - V ZR 89/66 = WM 1969, 1285, 1286; vom 9. Juli 1969 - V ZR 62/66 = WM 1969, 1283, 1284; vom 19. September 1979 - V ZR 41/77 = WM 1980, 198, 199; vom 8. Mai 1981 - V ZR 94/80 = BGHWarn 1981 Nr. 146 = NJW 1982, 1283).
  • BGH, 19.09.1979 - V ZR 41/77

    Verlegung einer Wasserleitung - Vereinigung von Eigentumsrechten an einer Straße

    Dem Versorgungsunternehmen oblagen daher Folge- und Folgekostenpflicht (vgl. Senatsurteil vom 9. Juli 1969, V ZR 62/66 = WM 1969, 1283).
  • BGH, 20.12.1971 - V ZR 132/69

    Ausbaus der Bundesstraße 8 - Verlegung einer Gasleitung - Gestattung einer

    Inzwischen hat der Senat ausdrücklich ausgesprochen, daß im Anwendungsbereich des Bundesfernstraßengesetzes kein allgemeiner Grundsatz des Inhalts besteht, daß derjenige, der durch Änderung des Verlaufs einer Straße oder auch nur einer Kreuzung einem anderen Kosten verursache, diese Kosten zu tragen habe (Kreuzung eines Abwasserkanals mit einer Straße: BGHZ 51, 319, 324 [BGH 14.01.1969 - V ZR 74/65]; längsverlegte Wasserleitungen: Urteil vom 9. Juli 1969 - V ZR 62/66, (WM 1969, 1283, 1284 links) und Urteil vom 28. April 1971 - V ZR 198/68 (WM 1971, 754), vgl. zur Anwendung der §§ 10 Abs. 2, 18 Abs. 3 NWLStrG auf bürgerlich rechtliche Nutzungsverträge auch Urteil vom 27. Juni 1969, - V ZR 89/66, WM 1969, 1285 = DVBl 1970, 111 [BGH 27.06.1969 - V ZR 89/66] mit Anm. Stürner).
  • BGH, 28.04.1971 - V ZR 198/68

    Inanspruchnahme einer Bundesstraße durch die Verlegung von Versorgungsleitungen -

    Wenn das nach Ansicht des Berufungsgerichts der Annahme eines Leiheverhältnisses entgegenstehende Bedenken - nämlich die Beklagte könne nicht gewollt haben, daß sie sich der Gefahr seiner einseitigen Beendigung durch die Klägerin aussetzte und sich dadurch unmöglich machte, "die ihr im Interesse der Bevölkerung obliegenden Pflichten zu erfüllen oder deren Erfüllung doch jedenfalls zu deren finanziellen Lasten zu erschweren" - auch der Heranziehung des Art. 30 des Kunststraßengesetzes 1896 entgegengehalten werden sollte, so müßte dies zur Prüfung der Frage führen, ob denn der Beklagten damals auf anderer Grundlage als dieser die Verlegung der Leitungen überhaupt gestattet worden wäre (vgl. dazu auch das Urteil des Senats vom 9. Juli 1969, V ZR 62/66, WM 1969, 1283, und das dadurch bestätigte Urteil desselben Senats des Berufungsgerichts vom 17. März 1966, 1 U 63/65).
  • BGH, 01.03.1974 - V ZR 103/72

    Beschränkung des Anwendungsbereichs der Vorschrift auf öffentlich-rechtliche

    Dies gilt auch, soweit die Revision auf die Ausführungen des Senats zu BGHZ 37, 353 in den Urteilen vom 9. Juli 1969 - V ZR 62/66 (WM 1969, 1283, 1284 links) und vom 28. April 1971 - V ZR 198/68 (WM 1971, 754 rechts) hinweist.
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