Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 20.01.1986

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 20.01.1986 - 1 S 2009/85   

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https://dejure.org/1986,2854
VGH Baden-Württemberg, 20.01.1986 - 1 S 2009/85 (https://dejure.org/1986,2854)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.01.1986 - 1 S 2009/85 (https://dejure.org/1986,2854)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Januar 1986 - 1 S 2009/85 (https://dejure.org/1986,2854)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1987, 24
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.2006 - 3 S 1259/05

    Zulässiger Ausschluss innenstadtrelevanter Einzelhandelssortimente im

    Ist ein - rechtlich regelmäßig nicht geschütztes - rein wirtschaftliches Sonderinteresse gegeben, kann Unmittelbarkeit im Sinne des § 18 Abs. 1 GemO dann anzunehmen sein, wenn das Sonderinteresse nicht von ganz untergeordneter Bedeutung ist und sich von allgemeinen oder Gruppeninteressen deutlich abhebt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.1.1986 - 1 S 2009/85 -, VBlBW 1987, 24).

    Dies wäre nur dann anders zu sehen, wenn auf Grund der Bebauungsplanänderung gewissermaßen gezielt die marktbeherrschende Stellung eines innerörtlichen Einzelhandelsbetriebs bedroht wäre (vgl. insoweit VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.1.1986 - 1 S 2009/85 -).

  • VG Karlsruhe, 16.03.2006 - 9 K 1012/05

    Befangenheit eines Einzelhändlers bei Entscheidung über Fachmarktzentrum

    Ein Gemeinderatsmitglied ist jedoch nur dann von der Mitwirkung ausgeschlossen, wenn der individuelle Sondervorteil oder -nachteil mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eintreten wird (dazu bb) und das Sonderinteresse nicht von ganz untergeordneter Bedeutung ist (dazu cc; vgl. VGH Bad.-Württ. Urt. v. 30.01.2006 - 3 S 1259/05 -, juris und Urt. v. 20.01.1986, VBlBW 1987, 24, 25 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.1993 - 1 S 570/92

    Befangenheit bei Stellungnahme zu LSG-Verordnung

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urt. v. 20.1.1986 -- 1 S 2009/85 --, VBlBW 1987, 24) ist dabei davon auszugehen, daß -- erstens -- jeder individualisierbare materielle oder immaterielle Vorteil oder Nachteil zu einer Interessenkollision in dem hier maßgeblichen Sinn führen kann, daß es -- zweitens -- nicht darauf ankommt, daß die Interessenkollision tatsächlich besteht und schließlich daß -- drittens -- der Eintritt eines Sondervorteils oder --nachteils aufgrund der Entscheidung konkret möglich, d.h. hinreichend wahrscheinlich ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.1993 - 1 S 1943/92

    Befangenheit bei Entscheidung über Kostenerstattung für Dienstaufsichtsbeschwerde

    Dabei kann jeder individualisierbare materielle oder immaterielle Vor- oder Nachteil zu einer Interessenkollision in dem hier maßgeblichen Sinn führen (Urteile des Senats v. 18.3.1993 a.a.O. und v. 20.1.1986 - 1 S 2009/85 -, VBlBW 1987, 24).

    Der Eintritt eines Sondervorteils oder -nachteils muß aber konkret möglich, d.h. hinreichend wahrscheinlich sein (Urteile des Senats vom 18.3.1993 a.a.O., v. 10.11.1987 a.a.O. und v. 20.1.1986 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.2005 - 3 S 1998/04

    Veränderungssperre bei geplanten Branchenausschlüssen, besondere Umstände

    Dies wäre nur anders zu sehen, wenn auf Grund der Entscheidung über die Änderung des Bebauungsplans und der Veränderungssperre gewissermaßen gezielt eine marktbeherrschende Stellung des innerörtlichen Einzelhandels bedroht wäre (vgl. insoweit VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.1.1986 - 1 S 2009/85 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.07.2007 - 12 A 34.05

    Baurecht: Rechtmäßigkeit einer Veränderungssperre

    Zwar kann eine Beteiligung am Konkurrenzunternehmen zur Annahme eines individuellen Sonderinteresses führen (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 20. Januar 1986 - 1 S 2009/85 - VBl. BW 1987, S. 24 ff.), doch liegt eine solche Beteiligung an einem als Konkurrenz einzustufenden Unternehmen nicht vor.
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 20.01.1986 - 1 S 2008/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,3751
VGH Baden-Württemberg, 20.01.1986 - 1 S 2008/85 (https://dejure.org/1986,3751)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.01.1986 - 1 S 2008/85 (https://dejure.org/1986,3751)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Januar 1986 - 1 S 2008/85 (https://dejure.org/1986,3751)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1986, 379
  • VBlBW 1987, 24
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.2004 - 8 S 1374/03

    Befangenheit bei Beschlussfassung über Bebauungsplan; Zulässigkeit der Planung

    Vielmehr bringt dieses Tatbestandsmerkmal (nur) zum Ausdruck, dass Befangenheit anzunehmen ist, wenn ein individuelles Sonderinteresse gegeben ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 5.12.1991 - 5 S 976/91 - NVwZ-RR 1993, 97; Urteil vom 20.1.1986 - 1 S 2008/85 - VBlBW 1987, 24 m.w.N.).

    Ferner muss der Eintritt eines (Sonder-)Vorteils oder Nachteils aufgrund der Entscheidung konkret möglich, d.h. hinreichend wahrscheinlich, und das Sonderinteresse darf nicht von derart untergeordneter Bedeutung sein, dass es vernachlässigt werden könnte (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteile vom 5.12.1991 und 20.1.1986 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.09.2004 - 5 S 382/03

    Hochregallager im Gewerbegebiet; Sonderinteresse eines Ratsmitglieds - Interessen

    Die Entscheidung muss so eng mit den persönlichen Belangen des ehrenamtlich tätigen Bürgers - oder der Bezugsperson - zusammenhängen, dass sie sich sozusagen auf diesen "zuspitzt" und er, weil im Mittelpunkt oder jedenfalls im Vordergrund der Entscheidung stehend, als deren "Adressat" anzusehen ist (vgl. zum Ganzen VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.01.1986 - 1 S 2008/85 - VBlBW 1987, 24 m.w.N.; Urt. v. 05.12.1991 - 5 S 976/91 - NVwZ-RR 1993, 97; Urt. v. 03.04.2003 - 5 S 1717/01 -).

    So ist eine Befangenheit eines Gemeinderats beim Beschluss eines Bebauungsplans, mit dem ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Baumarkt" ausgewiesen worden ist, bejaht worden, weil jener Geschäftsführer der Komplementärin und seine Ehefrau Kommanditistin eines Unternehmens waren, das bisher den einzigen Baumarkt im Gebiet der Gemeinde betrieb, und weil dieses Unternehmen von der Festsetzung wirtschaftlich in besonderem Maß betroffen war (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.01.1986 - 1 S 2008/85 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2019 - 5 S 2373/19

    Aufklärungspflicht des Verwaltungsgerichts zur Urheberschaft eines Antrags bei

    Zu einer Aufklärung der Frage, wer genau antragstellender Verfahrensbeteiligter ist, wäre entsprechend § 82 Abs. 2 VwGO bereits das Verwaltungsgericht (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.1.1986 - 1 S 2008/85 - VBlBW 1986, 379, juris) und für das Verwaltungsverfahren nach § 25 Abs. 1 Satz 1 LVwVfG auch die Antragsgegnerin verpflichtet gewesen.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.12.1991 - 5 S 976/91

    Nichtigkeit eines Bebauungsplans wegen Abwägungsdefizits (Nichtbeachtung der

    Vielmehr bringt dieses Tatbestandsmerkmal (nur) zum Ausdruck, daß Befangenheit anzunehmen ist, wenn ein individuelles Sonderinteresse gegeben ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.1.1986 - 1 S 2008/85 - VBlBW 1987, 24 ff m.w.N.).

    Ferner muß der Eintritt eines (Sonder-)Vorteils oder Nachteils aufgrund der Entscheidung konkret möglich, d.h. hinreichend wahrscheinlich, und das Sonderinteresse darf nicht von derart untergeordneter Bedeutung sein, daß es vernachlässigt werden könnte (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.1.1986 a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 13.11.2008 - 7 ME 199/08

    Auslegung einer Antragsschrift durch ein Gericht; Zulässigkeit eines

    Eine gerichtliche Entscheidung gegen eine Person, die unverzüglich klarstellt, dass sie nicht Klägerin bzw. Antragstellerin ist, ist unwirksam und in einem Rechtsmittelverfahren im Interesse der Rechtsklarheit aufzuheben (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 20. Januar 1986 - 1 S 2008/85 -, juris).
  • OVG Sachsen, 12.12.2017 - 4 A 292/15

    Parteiwechsel; Beteiligtenwechsel; Prozessrecht

    43 Insoweit kommt es nicht darauf an, dass das Urteil ohnehin wirkungslos ist, weil es gegen am Verfahren nicht Beteiligte ergangen ist (vgl. VGH BW, Urt. v. 20. Januar 1986 - 1 S 2008/85 -, VBlBW 1986, 379) und damit außerhalb eines Prozessrechtsverhältnisses erlassen wurde (vgl. Feskorn in: Zöller, ZPO, 32. Aufl., Vorbem zu §§ 300-305a, Rn. 17).
  • VG Frankfurt/Oder, 21.11.2023 - 3 L 289/23
    Über einen gerichtlich nicht anhängig gemachten Antrag ist auch nicht zu entscheiden, eine abweichend von diesem Grundsatz ergangene Entscheidung ist mithin aufzuheben (OVG Bautzen Urteil vom 12. Dezember 2017 - 4 A 292/15, juris Rn. 42, 43; VGH BW, Urteil vom 20. Januar 1986 - 1 S 2008/85 -, VBlBW 86, 37, Leitsatz in juris; BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2005 - II ZB 2/05 -, juris Rn. 11).
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