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   VGH Baden-Württemberg, 16.02.1987 - 3 S 261/87   

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VGH Baden-Württemberg, 16.02.1987 - 3 S 261/87 (https://dejure.org/1987,4013)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.02.1987 - 3 S 261/87 (https://dejure.org/1987,4013)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Februar 1987 - 3 S 261/87 (https://dejure.org/1987,4013)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überwiegen des öffentlichen Vollziehungsinteresses bei einem Verbot einer ungenehmigten, aber genehmigungsbedürftigen Nutzung; Unzulässigkeit des Betriebs eines Kraftfahrzeughandels im allgemeinen Wohngebiet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kraftfahrzeughandel im allgemeinen Wohngebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1987, 342
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82

    Wyhl

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.02.1987 - 3 S 261/87
    Diese Schranken sind dadurch gekennzeichnet, daß eine genehmigungspflichtige Nutzung, zu der (allein schon wegen ihrer bodenrechtlichen Relevanz; vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 19.12.1985, Buchholz 451.17 AtG Nr. 15 =NVwZ 1986, 208 =ZFBR 1986, 82 =DVBl. 1986, 190 (197) =VBlBW 1986, 171) zweifellos die hier zu beurteilende Nutzungs (-änderung) gehört, bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens so lange nicht ausgeübt oder fortgesetzt werden darf, bis in dem vorgesehenen Baugenehmigungsverfahren die Zulässigkeit der Nutzung geprüft und festgestellt sowie die erforderliche Baugenehmigung erlassen ist.
  • BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79

    Funktionslos-Werden eines Bebauungsplans; Nachbarschützende Funktion des § 15

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.02.1987 - 3 S 261/87
    Typabweichende Fälle gibt es übrigens auch nach der anderen Richtung: Nutzungen und Anlagen, die im jeweiligen Baugebiet typischerweise zulässig sind, jedoch den Anforderungen des § 15 Abs. 1 BauNVO nicht genügen, können nicht zugelassen werden, wobei § 15 Abs. 1 BauNVO auch für die Erteilung von Ausnahmen nach Abs. 3 der jeweiligen Baugebietsvorschrift gilt (BVerwG, Urteil vom 5.8.1983, BVerwGE 67, 334 =Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 55 S. 29 =NJW 1984, 138).
  • BVerwG, 25.11.1983 - 4 C 21.83

    Zulässigkeit eines Bordells im Gewerbegebiet

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.02.1987 - 3 S 261/87
    Dieser Auffassung ist indessen entgegenzuhalten, daß der Antragsteller nicht eine gleichsam maßgeschneiderte Betrachtungsweise bei der Zuordnung seines Vorhabens zu den in den Baugebietskatalogen aufgeführten Nutzungen und Anlagen für sich beanspruchen kann, sondern daß dem Katalog von- zulässigen Nutzungen und Anlagen eine typisierende Betrachtungsweise zugrunde liegt (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 25.11.1983, Buchholz 406.12 § 8 BauNVO Nr. 2 S. 1 (3) =BVerwGE 68, 213 = NJW 1984, 1574 =BauR 1984, 145; BVerwG, Urteil vom 25.11.1983, Buchholz 406.12 § 6 BauNVO Nr. 5 S. 1 =BVerwGE 68, 207 =NJW 1984, 1572 =BauR 1984, 142).
  • BVerwG, 25.11.1983 - 4 C 64.79

    Vorhaben - Umgebung - Einfügen - Baunutzungsverordnung - Unzulässigkeit - Tanzbar

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.02.1987 - 3 S 261/87
    Dieser Auffassung ist indessen entgegenzuhalten, daß der Antragsteller nicht eine gleichsam maßgeschneiderte Betrachtungsweise bei der Zuordnung seines Vorhabens zu den in den Baugebietskatalogen aufgeführten Nutzungen und Anlagen für sich beanspruchen kann, sondern daß dem Katalog von- zulässigen Nutzungen und Anlagen eine typisierende Betrachtungsweise zugrunde liegt (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 25.11.1983, Buchholz 406.12 § 8 BauNVO Nr. 2 S. 1 (3) =BVerwGE 68, 213 = NJW 1984, 1574 =BauR 1984, 145; BVerwG, Urteil vom 25.11.1983, Buchholz 406.12 § 6 BauNVO Nr. 5 S. 1 =BVerwGE 68, 207 =NJW 1984, 1572 =BauR 1984, 142).
  • BVerwG, 18.10.1974 - IV C 77.73

    "Vorhandene Bebauung" i.S. von § 34 BBauG; Zulässigkeit von nach § 16 GewO oder §

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.02.1987 - 3 S 261/87
    Ist eine Nutzung oder eine Anlage in einem bestimmten Baugebiet typischerweise unzulässig oder gehört sie nicht zu denjenigen, die ausnahmsweise zugelassen werden können, kommt es auf die konkreten Auswirkungen nicht mehr an (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 18.10.1974, Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 45 S. 111 (120) =BRS 28 Nr. 27 =NJW 1975, 460 =DÖV 1974, 103).
  • BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 54.80

    Zur Zulässigkeit von Verbrauchermärkten - Verfassungsmäßigkeit der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.02.1987 - 3 S 261/87
    Für derart atypische (die Wohnruhe in einem allgemeinen Wohngebiet im Einzelfall nicht oder zumindest nicht nennenswert störende) Nutzungen erfolgt die Korrektur der Typisierung durch Anwendung des § 31 Abs. 2 BBauG (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 3.2.1984, Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 3 S. 1 (5) =BauR 1984, 380 =NJW 1984, 1768).
  • OVG Berlin, 15.08.2003 - 2 B 18.01

    Zulässigkeit eines Kraftfahrzeughandels mit einer Ausstellungsfläche für

    Der Senat folgt in diesem Zusammenhang zwar nicht der dem angefochtenen Urteil des Verwaltungsgerichts vom 29. März 2001 unter Berufung auf die Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (Beschluss vom 16. Februar 1987, VBlBW 1987, S. 342, 343) zu Grunde gelegten Annahme, dass bei einem Autohandelsbetrieb stets von typischen Störungen durch Lärmimmissionen des motorisierten Kundenverkehrs, durch ständiges Öffnen, Schließen und Zuschlagen von Türen, Motorhauben und Kofferraumdeckeln sowie durch Probefahrten mit Bremsversuchen und gelegentlichem Aufheulenlassen des Motors auszugehen sei.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.2014 - 3 S 1992/13

    Zulässigkeit der Änderung einer Baugenehmigung durch Befreiungserteilung im

    Mit diesen Ausführungen setzt sich das Verwaltungsgericht in Widerspruch zu der im Beschluss des Senats vom 16.2.1987 - 3 S 261/87 - (VBlBW 1987, 342) geäußerten Auffassung.
  • OVG Niedersachsen, 09.10.2019 - 1 LB 147/17

    Allgemeines Wohngebiet, faktisches; Außenwerbung; Einfügen; erhebliche

    Der Betrieb eines Kraftfahrzeughandels ist im Allgemeinen Wohngebiet typischerweise unzulässig, weil er nicht dem Typus der dort (allgemein oder ausnahmsweise) zulässigen Gewerbebetriebe entspricht und in der Regel Störungen für die Wohnruhe mit sich bringen kann (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.02.1987 - 3 S 261/87 -, juris Leitsatz 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.01.1990 - 3 S 3181/89

    Genehmigungsfähigkeit von Kraftfahrzeugreparaturarbeiten auf Wohngrundstück im

    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend und unter Bezugnahme auf die einschlägige Rechtsprechung des Senats dargelegt, daß jedenfalls bei offenem Ausgang eines Widerspruchsverfahrens dem öffentlichen Interesse am Sofortvollzug einer Nutzungsuntersagung regelmäßig der Vorzug gebührt, um die für genehmigungspflichtige Nutzungsänderungen Verantwortlichen in die Schranken des formellen Baurechts zu verweisen und so der Ordnungsfunktion des Baugenehmigungsverfahrens aus spezial- wie aus generalpräventiven Gründen Geltung zu verschaffen (vgl. BVerwG, Urt.v. 27.5.1983, Buchholz 406.11 § 29 Nr. 31; Beschl. d. Senats v. 15.9.1986 -- 3 S 1982/86 --, v. 16.2.1987 -- 3 S 261/87 -- u. v. 7.7.1989 -- 3 S 1607/89 --).

    Gleiches würde für einen gewerblichen Kfz-handel gelten (vgl. Beschl. des Senats v. 16.2.1987 -- 3 S 261/87 --).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.2013 - 3 S 1727/13

    Zulassung der Berufung wegen Abweichung von einer obergerichtlichen Entscheidung

    Wie der Kläger hinreichend dargelegt hat, weicht das angefochtene Urteil von dem in der Begründung des Antrags bezeichneten Beschluss des Senats vom 16.2.1987 - 3 S 261/87 - (VBlBW 1987, 342) ab.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.04.2013 - 3 M 182/12

    Nicht mehr der Gebietsversorgung dienender Laden bei notwendigen erheblichen

    So sind etwa Kfz- Handels- und Reparaturbetriebe als störend in einem allgemeinen Wohngebiet anzusehen (vgl. VGH Mannheim, B. v. 16.02.1987 - 3 S 261/87 -, VBlBW 87, 342; OVG Berlin, U. v. 15.08.2003 - 2 B 18.01 -, NVwZ-RR 2004, 391), wobei bei einem Autoverleih gegenüber einem Autohandel von einer höheren Frequenz an Fahrzeugbewegungen auszugehen sein dürfte.
  • VG Würzburg, 08.01.2013 - W 4 K 12.838

    Verpflichtungsklage; Baugenehmigung; gewerblicher Pkw-Verkaufsplatz mit

    Der Kraftfahrzeughandel entspricht nicht dem Typ der im allgemeinen Wohngebiet zulassungsfähigen Gewerbebetriebe und kann in der Regel Störungen der Wohnruhe mit sich bringen (so bereits VGH Mannheim vom 16.2.1987 Az. 3 S 261/87 VBlBW 1987, 342), er stört in der Regel im allgemeinen Wohngebiet (König/Röser/Stock, BauNVO, 2. Aufl. 2003, RdNr. 77 zu § 4; so auch: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB - BauNVO, RdNrn. 77 und 122 zu § 4 BauNVO).
  • VG Aachen, 01.02.2012 - 3 L 280/11
    vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 16. Februar 1987 - 3 S 261/87 -, VBlBW 1987, 342, und vom 15. Januar 1990 - 3 S 3181/89 -, juris, Rn. 19; VG Ansbach, Urteil vom 11. Juni 2008 - AN 9 K 07.02366 -, juris, Rn. 21; VG München, Beschluss vom 24 Januar 2001 - M 11 SN 01.87 -, juris, Rn. 21.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.1991 - 3 S 1777/91

    Nutzungsverbot für Vergnügungsstätte - "Freizeitparadies nur für Paare"

    Im Vergleich zur Abbruchsanordnung ist der Eingriff in der Regel weniger schwer (vgl. Beschluß des Senats vom 16.2.1987 - 3 S 261/87 --).
  • VG Ansbach, 11.06.2008 - AN 9 K 07.02366

    Erweiterung eines Kfz-Reparatur- und Kfz-Handels-Betriebs; Eigenart der näheren

    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung, der die Kammer folgt, ist davon auszugehen, dass sowohl der Kfz-Handel (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.2.1987 - 3 S 261/87) als auch die Kfz-Werkstatt (BayVGH, Urteil vom 15.3.1999 - 14 ZB 93.1542 - BayVBl. 2000, 210) regelmäßig das Wohnen stören.
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