Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 10.03.1989

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 27.09.1988 - 5 S 3120/87   

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VGH Baden-Württemberg, 27.09.1988 - 5 S 3120/87 (https://dejure.org/1988,3155)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.09.1988 - 5 S 3120/87 (https://dejure.org/1988,3155)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. September 1988 - 5 S 3120/87 (https://dejure.org/1988,3155)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Beschlußfassung über Veränderungssperre; Geltungsbereich einer Veränderungssperre; Anforderung an die Ladung zu einer Gemeinderatssitzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1989, 259
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74

    Zulässigkeit, Erneuerung und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.09.1988 - 5 S 3120/87
    Es begegnet insbesondere keinen rechtlichen Bedenken, daß die Veränderungssperre nur für das Grundstück des Klägers beschlossen worden ist (vgl. BVerwG, Urt.v. 10.9.1976 -- IV C 39.74 -- BVerwGE 51, 121, 128).

    Das BVerwG hat im Urteil vom 10.9.1976 (a.a.O.) entschieden, eine Veränderungssperre werde im Fall einer faktischen Zurückstellung erst dann unwirksam, wenn auch die Verlängerungsmöglichkeit nach § 17 Abs. 1 S. 3 BauGB ausgeschöpft ist, also bei einer faktischen Zurückstellung von mehr als drei Jahren.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.1987 - 3 S 1236/86

    Bekanntmachung eines Planaufstellungsbeschlusses als Voraussetzung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.09.1988 - 5 S 3120/87
    Hierfür ist es aber nach der Rechtsprechung des 3. und des 8. Senats des erkennenden Gerichtshofs (Beschl.v. 14.1.1987 -- 8 S 2697/86 -- BRS 47 Nr. 86; Beschl.v. 11.2.1987 -- 3 S 1236/86 -- BRS 47 Nr. 87) ausreichend, daß der Aufstellungsbeschluß in derselben Gemeinderatssitzung, aber zeitlich vor dem Beschluß über die Veränderungssperre gefaßt wird.

    Der 3. Senat hat im Urteil vom 11.2.1987 (a.a.O.) zu Recht darauf hingewiesen, daß es selbst beim Erlaß einer Rechtsnorm, die auf einer Ermächtigungsnorm beruht, nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausreicht, wenn die Ermächtigungsnorm vor der darauf gestützten Norm verkündet wird.

  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 43.83

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung bei fehlendem Einvernehmen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.09.1988 - 5 S 3120/87
    Das BVerwG hat im Urteil vom 7.2.1986 (4 C 43.83 -- NVwZ 1986, 556) entschieden, das bleibt offen, ob die rechtlichen Voraussetzungen einer solchen Anrechnung, nämlich die rechtswidrige Ablehnung eines Bauantrags, überhaupt gegeben waren.
  • BVerwG, 14.05.1968 - IV C 56.65

    Erteilung einer Ausnahmegenehmigung trotz Veränderungssperre bei zuvor

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.09.1988 - 5 S 3120/87
    Das BVerwG (Urt.v. 14.5.1968 -- IV C 56.65 -- NJW 1968, 2350) hat unter dem Gesichtspunkt der Folgenbeseitigung einen Anspruch auf eine Ausnahme nur dann anerkannt, wenn durch das Bauvorhaben die Planungsabsichten der Gemeinde nicht berührt werden.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.08.1984 - 5 S 3119/83

    Ausfertigung von Bebauungsplänen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.09.1988 - 5 S 3120/87
    Sinn und Zweck des Erfordernisses der Ausfertigung ist es, mit öffentlich-rechtlicher Wirkung zu bezeugen, daß der Text der ausgefertigten Rechtsnorm mit dem Rechtssetzungswillen des Gesetzgebungsorgans übereinstimmt; die Ausfertigung schafft die Originalurkunde, die dann verkündet bzw. öffentlich bekannt gemacht wird (VGH Bad.-Württ., Urt.v. 10.8.1984 -- 5 S 3119/83 -- NVwZ 1985, 206).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.01.1987 - 8 S 2697/86

    Zur zeitlichen Abfolge von Planaufstellungsbeschluß und Veränderungssperre

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.09.1988 - 5 S 3120/87
    Hierfür ist es aber nach der Rechtsprechung des 3. und des 8. Senats des erkennenden Gerichtshofs (Beschl.v. 14.1.1987 -- 8 S 2697/86 -- BRS 47 Nr. 86; Beschl.v. 11.2.1987 -- 3 S 1236/86 -- BRS 47 Nr. 87) ausreichend, daß der Aufstellungsbeschluß in derselben Gemeinderatssitzung, aber zeitlich vor dem Beschluß über die Veränderungssperre gefaßt wird.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.2013 - 5 S 29/12

    Erteilung einer Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Gaststätte in eine

    Dieser Beschluss konnte durchaus in derselben Gemeinderatssitzung wie der Beschluss über die Veränderungssperre gefasst werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 09.02.1989 - 4 B 236.88 -, Buchholz 406.11 § 14 BBauG/BauGB Nr. 13; Senatsurt. v. 27.09.1988 - 5 S 3120/87 -, VBlBW 1989, 259).

    Inwiefern sich aus dem vom Kläger herangezogenen Senatsurteil vom 27.09.1988 (a.a.O.) anderes ergeben sollte, erschließt sich nicht.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.2019 - 2 R 123/18

    Gültigkeit einer Veränderungssperre

    Bei einer Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre ist es ausreichend, aber auch erforderlich, dass den Gemeinderäten mitgeteilt wird, welche Bauleitplanung durch die Veränderungssperre gesichert werden soll und welchen räumlichen Geltungsbereich die Veränderungssperre haben soll (vgl. VGH BW, Urt. v. 27.09.1988 - 5 S 3120/87 -, juris, RdNr. 18, m.w.N.).
  • VG Weimar, 23.07.2002 - 3 K 546/99

    Ausbaubeiträge; Wiederkehrender Beitrag für Verkehrsanlagen

    Vielmehr genügen für eine ordnungsgemäße Beurkundung grundsätzlich das Datum der Ausfertigung und der (Familien-)Name des ausfertigenden (und zur Beurkundung befugten) Amtsträgers; weitergehende Anforderungen sind weder nach Wortlaut noch nach Sinn und Zweck des § 21 Abs. 1 Satz 1 ThürKO geboten (so auch VG Meinigen, Urteil vom 3. Mai 1995, - 8 K 577/94.Me -, zit. nach Juris; VGH Mannheim, Urteil vom 10. August 1984, - 5 S 3119/83 -, NVwZ 1985, 206 und ders., Urteil vom 27. September 1988, - 5 S 3120/87 -, zit. nach Juris; OVG Bautzen, Beschluss vom 22. Februar 12001, - 5 D 720/98 -, zit. nach Juris; offengelassen aber von VG Meinigen, Urteil vom 15. März 1995, - 8 K 158/93.Me -, zit. nach Juris; in der Lit. z.B. Ziegler, DVBl. 1987, 280, 282: "sollte"; Gern, Sächsisches Kommunalrecht, 2. Aufl., Rdz. 294).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 10.03.1989 - 5 S 79/89   

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https://dejure.org/1989,5815
VGH Baden-Württemberg, 10.03.1989 - 5 S 79/89 (https://dejure.org/1989,5815)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.03.1989 - 5 S 79/89 (https://dejure.org/1989,5815)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. März 1989 - 5 S 79/89 (https://dejure.org/1989,5815)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1989, 259
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 18.09.2018 - 3 S 778/18

    Nutzungsänderung einer Ladeneinheit in eine Wettannahmestelle

    Ein vom Bauherrn angegebener Nutzungszweck, der nach dem Zuschnitt der baulichen Anlage und den sonstigen Gegebenheiten objektiv nicht verwirklicht werden kann, darf der Zulässigkeitsprüfung nicht zugrunde gelegt werden; vielmehr ist in diesen Fällen auf den wirklichen Nutzungszweck abzustellen, wie er sich objektiv aus den Bauvorlagen ergibt (BVerwG, Urt. v. 29.4.1992 - 4 C 43.89 - BVerwGE 90, 140; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.8.2017 - 3 S 1102/17 - juris; Beschl. v. 10.8.1989 - 5 S 79/89 - VBlBW 1989, 259).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.2020 - 1 S 581/18

    Versagung der Genehmigung nach

    Es ist auf den erkennbar beabsichtigten, objektiv zu bestimmenden Nutzungszweck abzustellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.04.1992 - 4 C 43/89 - BVerwGE 90, 140; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 10.03.1989 - 5 S 79/89 - VBlBW 1989, 259; BayVGH, Urt. v. 19.04.2012 - 2 B 10.231- juris Rn. 35).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.08.2017 - 3 S 1102/17

    Baurechtlich Abgrenzung von Wettbüros und Wettannahmestellen

    Ein vom Bauherrn angegebener Nutzungszweck, der nach dem Zuschnitt der baulichen Anlage und den sonstigen Gegebenheiten objektiv nicht verwirklicht werden kann, darf der Zulässigkeitsprüfung nicht zugrunde gelegt werden; vielmehr ist in diesen Fällen auf den wirklichen Nutzungszweck abzustellen, wie er sich objektiv aus den Bauvorlagen ergibt (BVerwG, Urt. v. 29.4.1992 - 4 C 43.89 - BVerwGE 90, 140; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 10.8.1989 - 5 S 79/89 - VBlBW 1989, 259).
  • OVG Sachsen, 07.02.2007 - 1 B 583/06

    Erteilung einer Baugenehmigung

    Ist eine andere Nutzung im Wege der Auslegung ermittelbar, wäre auf die tatsächlich beabsichtigte Nutzung abzustellen (VGH Bad.-Württ., VBlBW 1989, 259, vgl. auch Degenhart, SächsBauO, § 70, RdNrn. 8 und 20).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.1996 - 8 S 270/96

    Befreiung von der zulässigen Zahl der Geschoßfläche nach BauGBMaßnG § 4 Abs 1 -

    Es trifft zwar zu, daß die Baurechtsbehörden ermächtigt sind, bei offensichtlich unrichtiger Angabe des Nutzungszwecks in einem Bauantrag bei der Entscheidung über diesen auf den wirklichen Nutzungszweck abzustellen (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 10.3.1989 - 5 S 79/89 - VBlBW 1989, 259; Sauter, LBO, § 59 RdNrn. 30a).
  • VG Gießen, 08.01.2008 - 1 E 2214/07

    Bauvoranfrage für die zu einem Internet-Entertainmentcenter

    20 Für dieses Ergebnis spricht auch, dass die Bindung der Bauaufsichtsbehörde an die Bauvoranfrage dort endet, wo erkennbar unrichtige Angaben (falsche Angaben) etwa über eine nicht genehmigungsfähige Nutzungsabsicht (z.B. Diskothek statt Gaststätte oder zwei kleine Spielhallen statt einer kerngebietstypischen Spielhalle) gemacht werden, da es dann es auf die tatsächlich beabsichtigte Nutzung ankommt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.03.1989 - 5 S 79/89 -, VBlBW 1989, 259; VG Gießen, Beschluss vom 06.07.1993 - 1 G 114/92 - Dahlke-Piel in Degenhart, Sächsische Bauordnung, Kommentar, § 70 Rn. 18; T., a.a.O., § 60 Rn. 24).
  • VG Frankfurt/Main, 06.11.2014 - 8 K 2186/14

    1. Zum Begriff des Wochenendhauses

    Dann kommt es auf die tatsächlich beabsichtigte Nutzung an (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.03.1989 - 5 S 79/89 -, VBlBW 1989, 259 BVerwGE 90, 140 = NVwZ 1993, 773>; VG Gießen, Beschluss vom 20.09.1994 - 1 G 883/94 -, NVwZ-RR 1995, 367; Hornmann, a.a.O., § 60 Rn. 24).
  • VGH Bayern, 17.06.2008 - 1 B 05.2538

    Unzulässigkeit der Erweiterung einer Klage im Berufungsverfahren wegen

    Wie bereits im Schreiben des Gerichts vom 28. Februar 2007 erläutert wurde, ergibt sich aus der von den Klägern genannten Entscheidung des Baden-Württembergischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 10.03.1989 VBlBW 1989, 259) nichts anderes.
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