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   VGH Baden-Württemberg, 16.07.1992 - 5 S 650/92   

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https://dejure.org/1992,2846
VGH Baden-Württemberg, 16.07.1992 - 5 S 650/92 (https://dejure.org/1992,2846)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.07.1992 - 5 S 650/92 (https://dejure.org/1992,2846)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Juli 1992 - 5 S 650/92 (https://dejure.org/1992,2846)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Kein Rechtsanspruch auf die ungeschmälerte Erhaltung des Gemeingebrauchs einer Straße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 282
  • NZV 1993, 367
  • VBlBW 1992, 475
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.06.1969 - IV C 14.68

    Verteilung des Erschließungsaufwandes bei einseitig bebaubarer Straße

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.07.1992 - 5 S 650/92
    Insoweit gilt, daß sich der Rechtsinhaber - d.h. der, der am Gemeingebrauch teil hat - "mit dem abfinden" muß, was und wie lange es geboten wird (vgl. BVerwG, Urt.v. 25.06.1969 - IV C 14.68 -, E 32, 222, 225).

    Der wesentliche Unterschied des dinglichen Verwaltungsakts "Entwidmung" bzw. "Widmungsbeschränkung" zu der durch Allgemeinverfügung erlassenen Verkehrsregelung besteht darin, daß die Verkehrszeichen den von Art. 2 Abs. 1 GG geschützten Gemeingebrauch beschränken, also das Recht auf Teilhabe betreffen, wohingegen die Entziehung oder die Beschränkung des Gemeingebrauchs das Recht als solches, das nicht grundrechtlich geschützt ist, betrifft (vgl. nochmals BVerwG, Urt.v. 25.06.1969, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urt.v. 20.04.1983 - 5 S 1289/82 -).

  • BVerwG, 22.01.1971 - VII C 48.69

    Zum Anspruch des Einzelnen auf Vornahme verkehrsbehördlicher Maßnahmen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.07.1992 - 5 S 650/92
    Eine Rechtsverletzung i.S. des § 42 Abs. 2 VwGO ist dann gegeben, wenn die von der Behörde angewandte oder angeblich verletzte Norm zumindest auch dem Schutz des Betroffenen, d.h. des Klägers, dienen soll oder diesem Rechte einräumen will (BVerwGE 37, 112, 113 m.w.N.; 51, 264, 267; VGH Bad.-Württ., Beschl.v. 01.10.1991 - 8 S 1754/91 -).
  • BVerwG, 04.11.1976 - II C 40.74

    Dienstunfähigkeit - Ruhestand - Beamter - Berufung in Beamtenverhältnis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.07.1992 - 5 S 650/92
    Eine Rechtsverletzung i.S. des § 42 Abs. 2 VwGO ist dann gegeben, wenn die von der Behörde angewandte oder angeblich verletzte Norm zumindest auch dem Schutz des Betroffenen, d.h. des Klägers, dienen soll oder diesem Rechte einräumen will (BVerwGE 37, 112, 113 m.w.N.; 51, 264, 267; VGH Bad.-Württ., Beschl.v. 01.10.1991 - 8 S 1754/91 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.10.1991 - 8 S 1754/91

    Widerruf einer Anerkennung als Heilquelle - keine Klagebefugnis des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.07.1992 - 5 S 650/92
    Eine Rechtsverletzung i.S. des § 42 Abs. 2 VwGO ist dann gegeben, wenn die von der Behörde angewandte oder angeblich verletzte Norm zumindest auch dem Schutz des Betroffenen, d.h. des Klägers, dienen soll oder diesem Rechte einräumen will (BVerwGE 37, 112, 113 m.w.N.; 51, 264, 267; VGH Bad.-Württ., Beschl.v. 01.10.1991 - 8 S 1754/91 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.1999 - 5 S 172/99

    Rechtsschutz gegen Teilziehung einer Straße

    Der Benutzer einer Straße wird durch den Wegfall des Gemeingebrauchs - oder dessen Einschränkung - nicht in subjektiven öffentlichen Rechten verletzt, weshalb er gegen eine den Gemeingebrauch entziehende - oder beschränkende - Maßnahme des Baulastträgers nicht klagebefugt ist (vgl. Senatsurteil v. 16.07.1992 - 5 S 650/92 -, VBlBW 1992, 475).

    Insoweit gilt, daß sich der Rechtsinhaber - d.h. derjenige, der am Gemeingebrauch teilhat - "mit dem abfinden" muß, was und wie lange es geboten wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.06.1969 - IV C 14.68 -, BVerwGE 32, 22 und Senatsurteil v. 16.07.1992 - 5 S 650/92 - a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2020 - 8 E 563/20

    Erfolglose Beschwerde gegen die Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags;

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Juni 2009 - 1 BvR 198/08 -, juris Rn. 18, 23; Nds. OVG, Beschluss vom 24. Januar 2018 - 7 ME 110/17 -, juris Rn. 6; Bay. VGH, Beschluss vom 8. August 2011 - 8 CS 11.1177 -, juris Rn. 11; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16. Juli 1992 - 5 S 650/92 -, juris Rn. 22 ff., und Beschluss vom 22. Februar 1999 - 5 S 172/99 -, juris Rn. 4.
  • VGH Baden-Württemberg, 01.08.2003 - 5 S 1004/03

    Verneinte Klagebefugnis eines Verkehrsunternehmers gegen Teileinziehung einer

    Demzufolge wird der Benutzer einer Straße durch den Wegfall des Gemeingebrauchs - oder dessen Einschränkung - nicht in subjektiven öffentlichen Rechten verletzt (Senatsurt. v. 16.07.1992 - 5 S 650/92 - VBlBW 1992, 475; Senatsbeschl. v. 22.02.1999 - 5 S 172/99 - VBlBW 1999, 313) und kann der Benutzer einer Straße nicht als Verletzung eigener Rechte geltend machen, dass er infolge der angefochtenen (Teil-)Einziehung einer Straße auf der Fahrt von seiner Wohnung zur Arbeitsstelle nunmehr einen (erheblichen) Umweg in Kauf nehmen muss (Senatsbeschl. v. 20.06.1994 - 5 S 1400/94 - VBlBW 1994, 454).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.1994 - 5 S 1400/94

    Kein Rechtsanspruch auf die ungeschmälerte Erhaltung des Gemeingebrauchs einer

    Diese Wertung steht in Einklang mit der - vom Verwaltungsgericht auch zitierten - Rechtsprechung des Senats, wonach kein Rechtsanspruch auf die ungeschmälerte Erhaltung des Gemeingebrauchs an einer öffentlichen Straße besteht, der Straßenbenutzer durch den Wegfall des Gemeingebrauchs oder dessen Einschränkung also nicht in subjektiv-öffentlichen Rechten verletzt wird (vgl. Senatsurteil v. 16.07.1992 - 5 S 650/92 -, NVwZ-RR 1993, 282 = VBlBW 1992, 475 unter Hinweis auf BVerwGE 32, 222).
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