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   VGH Baden-Württemberg, 24.04.1995 - 13 S 1411/94   

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https://dejure.org/1995,6328
VGH Baden-Württemberg, 24.04.1995 - 13 S 1411/94 (https://dejure.org/1995,6328)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.04.1995 - 13 S 1411/94 (https://dejure.org/1995,6328)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. April 1995 - 13 S 1411/94 (https://dejure.org/1995,6328)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zur Regelausweisung eines zu einer Freiheitsstrafe verurteilten, in Deutschland aufgewachsenen Ausländers - kein Ermessen - kein erhöhter Ausweisungsschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1995, 243 (Ls.)
  • VBlBW 1996, 76
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 29.07.1993 - 1 C 25.93

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Rückschaffungsverbot - Rückbeförderungsverbot

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.04.1995 - 13 S 1411/94
    Denn ein nur hypothetisch gegebener Anspruch steht dem realisierten gerade nicht gleich (BVerwG, Urt. v. 29.7.1993, InfAuslR 1994, 2/9; Urt.v. 5.5.1982, Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 33, S. 59).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.08.1987 - 1 S 2796/86

    Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung bei nachträglicher Geltendmachung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.04.1995 - 13 S 1411/94
    Damit übersieht er aber, worauf die Beklagte zu Recht hinweist, daß maßgeblich für die Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsandrohung der Sach- und Rechtsstand im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, hier also des Widerspruchsbescheides des Regierungspräsidiums S vom 28.10.1993, ist (vgl.: Beschl. d. Senat v. 24.2.1992 - 13 S 1803/91 - Urt. v. 25.2.1992 - 13 S 2225/92 - und Urt. d. 1. Senats des erkennenden Gerichtshofs v. 24.8.1987, InfAuslR 1987, 335).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.1992 - 18 B 3404/92

    Ausweisung eines Ausländers; Erfüllung eines Regelausweisungstatbestandes;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.04.1995 - 13 S 1411/94
    Vielmehr liegt dann, wenn eine der in § 48 genannten besonderen Anforderungen nicht erfüllt ist, ein "Normalfall" vor, es bleibt dann mithin bei der Regel des § 47 Abs. 2 AuslG (Hailbronner, JZ 1995, 127/129; Otte, ZAR 1994, 67/69; OVG NW, Beschl. v. 2.9.1992, InfAuslR 1993, 61; BayVGH, Beschl. v. 19.10.1994, InfAuslR 1995, 7/8).
  • VGH Bayern, 19.10.1994 - 10 CS 94.2944
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.04.1995 - 13 S 1411/94
    Vielmehr liegt dann, wenn eine der in § 48 genannten besonderen Anforderungen nicht erfüllt ist, ein "Normalfall" vor, es bleibt dann mithin bei der Regel des § 47 Abs. 2 AuslG (Hailbronner, JZ 1995, 127/129; Otte, ZAR 1994, 67/69; OVG NW, Beschl. v. 2.9.1992, InfAuslR 1993, 61; BayVGH, Beschl. v. 19.10.1994, InfAuslR 1995, 7/8).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.2001 - 13 S 2401/99

    Einzelfall unverhältnismäßiger Ausweisung wegen Heroinhandels;

    Offenbleiben kann daher, ob der Kläger, der nicht im Besitz einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis ist, im Hinblick auf eine den Beklagten wegen Verletzung der behördlichen Beratungspflicht treffende Folgenbeseitigungslast so gestellt werden müsste, als ob ihm auch besonderer Ausweisungsschutz nach § 48 Abs. 1 Satz 2 AuslG a.F. zugute käme (vgl. dazu Senatsurteil vom 24.4.1995 - 13 S 1411/94 -, VBlBW 1996, 76; allgemein zu diesem rechtlichen Gesichtspunkt auch Senatsbeschluss vom 28.7.1998 - 13 S 1588/97 -, DVBl. 1999, 176, m.w.N.).
  • VG Stuttgart, 10.08.2005 - 16 K 2485/05

    Ausweisung eines Kroatien nach Drogendelikten.

    Denn ein nur hypothetisch gegebener Anspruch steht dem realisierten gerade nicht gleich (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.04.1995 - 13 S 1411/94 -).

    Das Gericht ist mit dem Regierungspräsidium S. der Überzeugung, dass der Fall des Antragstellers weder durch einen atypischen Geschehensablauf gekennzeichnet ist, der so bedeutsam ist, dass er jedenfalls das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regel beseitigt, noch, dass der Ausweisung höherrangiges Recht entgegen steht, diese insbesondere nicht mit verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen vereinbar ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.04.1995 - 13 S 1411/94 -).

  • VG Karlsruhe, 31.08.2006 - 2 K 1035/04

    Muss Benjamin O. das Bundesgebiet verlassen?

    Allein die Ehe mit einer deutschen Frau und sein deutsches Kind führen nicht zur Annahme eines atypischen Sachverhaltes, denn dies ist bereits Voraussetzung für das Bestehen des besonderen Ausweisungsschutzes (s. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.04.1995 - 13 S 1411/94 -).
  • VG Karlsruhe, 21.02.2001 - 10 K 2419/00

    Ausweisung wegen Drogendelikts - Cannabis zum Eigenbedarf - atypischer Fall

    Eine Abweichung vom Regelfall des § 47 Abs. 2 Ziff. 2 AuslG mag sich im vorliegenden Fall zwar nicht bereits daraus ergeben, dass der Kläger schon als Kleinstkind in das Bundesgebiet eingereist ist und sich praktisch ausschließlich hier aufgehalten hat; diese Tatsache verschafft ihm allein noch keine anderweitige ausländerrechtliche Privilegierung (s. VGH Bad.-Württ., Urt.v. 24.04.1995, VBlBW 1996, S. 76).
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