Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 07.02.1997 - 5 S 3442/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Einfügen in die Eigenart der Umgebung nach der überbaubaren Grundstücksfläche
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wann ist eine Hinterlandbebauung im unbeplanten Innenbereich zulässig? (IBR 1997, 384)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 25.10.1995 - 4 K 960/94
- VGH Baden-Württemberg, 07.02.1997 - 5 S 3442/95
Papierfundstellen
- VBlBW 1997, 268
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 28.09.1988 - 4 B 175.88
Zu überbauende Grundstücksfläche; Grenzen des Baugrundstücks; Einfügen des …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.02.1997 - 5 S 3442/95
Mit dem Begriff "Grundstücksfläche, die überbaut werden soll", ist neben der konkreten Größe der Grundfläche der baulichen Anlage auch ihre räumliche Lage innerhalb der vorhandenen Bebauung gemeint (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.09.1988 - 4 B 175.88 -, BRS 48 Nr. 50).Im Einzelfall kann dies zur Folge haben, daß ein im Innenbereich liegendes Grundstück nicht mit einem in diesem Gebiet an sich zulässigen (Wohn-) Gebäude bebaut werden kann, wenn es nämlich nur solche Flächen umfaßt, die - etwa wegen ihrer Randlage - nach der Eigenart der näheren Umgebung nicht für in diesem Gebiet an sich zulässige Hauptgebäude aufnahmefähig sind, sondern - beispielsweise - nur als Hofflächen, Hausgärten oder für Nebenanlagen zur Verfügung stehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.09.1988 - 4 B 175.88 -, a.a.O.).
Eine Fläche, auf der sich ein Hauptgebäude nicht (mehr) in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, ist von vornherein durch die vorhandene Situation als nur beschränkt oder überhaupt nicht bebaubar geprägt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.09.1988 - 4 B 175/88 -, a.a.O.).
- BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 15.84
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs i.S. von § 34 Abs. …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.02.1997 - 5 S 3442/95
Wenn ein Vorhaben den aus seiner Umgebung abgeleiteten Rahmen überschreitet (was im Regelfall zur Unzulässigkeit führt), kann es sich gleichwohl einfügen, wenn es im Verhältnis zu seiner Umgebung "harmonisch" ist, also weder bewältigungsbedürftige Spannungen auslöst noch vorhandene Spannungen verstärkt, durch die die gegebene Situation verschlechtert, gestört, belastet oder in Bewegung gebracht wird (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 19.9.1986 - 4 C 15.84 -, BVerwGE 75, 34). - BVerwG, 04.10.1995 - 4 B 68.95
Hinterlandbebauung - Grundfläche - Einfügen - Überplanter Innenbereich - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.02.1997 - 5 S 3442/95
In diesem Zusammenhang beruft sich der Kläger zu Unrecht auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 04.10.1995 - 4 B 68.95 (ZfBR 1996, 103 = NVwZ-RR 1996, 375).
- VGH Baden-Württemberg, 06.06.2008 - 8 S 18/07
Nachbargrundstück im Sinne von § 5 Abs 1 S 2 Nr 2 LBO (juris: BauO BW 1995); …
Im Bauplanungsrecht aber kommt es auf die Grundstücksgrenzen grundsätzlich nicht an (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.08.1988 - 4 B 175.88 -, NVwZ 1989, 354 mwN.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 07.02.1997 - 5 S 3442/95 -, VBlBW 1997, 268).