Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 05.06.1997

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 18.03.1997 - 10 S 2333/96   

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https://dejure.org/1997,3705
VGH Baden-Württemberg, 18.03.1997 - 10 S 2333/96 (https://dejure.org/1997,3705)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.03.1997 - 10 S 2333/96 (https://dejure.org/1997,3705)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. März 1997 - 10 S 2333/96 (https://dejure.org/1997,3705)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Normenkontrolle einer Abfallwirtschaftssatzung: Einführung des Bringsystems für Verpackungsabfälle; Einsammeln von Bioabfällen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NVwZ 1997, 1025
  • VBlBW 1997, 344
  • DVBl 1997, 1127 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 27.07.1995 - 7 NB 1.95

    Rechtmäßigkeit einer Pflicht zur Verbringung bestimmter zu verwertender Abfälle

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.03.1997 - 10 S 2333/96
    Der Senat hat dies hinsichtlich der Ermächtigung zur Begründung einer Bringpflicht unter der Geltung des § 3 Abs. 1 AbfG ausgesprochen (Beschluß vom 15.11.1994 - 10 S 1769/93 -, VBlBW 1995, 198, bestätigt durch BVerwG, Beschluß vom 27.07.1995, - 7 NB 1.95 -, DÖV 1996, 205).

    Ob es nach dieser neuen Rechtslage bundesrechtlich noch der Erfüllung weiterer Kriterien für die satzungsrechtliche Einführung eines Bringsystems bedarf, braucht hier nicht entschieden zu werden: Auch wenn man - wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem - noch zu § 3 Abs. 1 AbfG ergangenen - Beschluß vom 27.07.1995 (a.a.O.) - einen sachlichen Grund hierfür fordert, liegt ein solcher hier vor.

    Soweit Fragen der Zumutbarkeit einer Mitwirkungslast (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 27.07.1995 a.a.O.) vom Antragsteller angesprochen werden, kann ebenfalls offenbleiben, ob ihre Bewältigung in vollem Umfang auf der Ebene der Satzung selbst zu erfolgen hat.

    Damit ist normativ sichergestellt, daß die Ausgestaltung des Bringsystems nicht einem unzulässigen teilweisen Ausschluß der Entsorgungspflicht des Antragsgegners hinsichtlich der Phasen des Einsammelns und Beförderns gleichkommt (vgl. zu dieser Anforderung: BVerwG, Beschluß vom 27.07.1995, a.a.O.).

    Im vorliegenden Fall bedarf auch keiner Entscheidung, ob der Grundsatz einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung von Abfällen nach § 5 Abs. 3 KrW-/AbfG bestimmte Anforderungen an die Ausgestaltung der Bringpflicht durch die Satzung stellt (in diese Richtung zur alten Rechtslage: BVerwG, Beschluß vom 27.07.1995, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.1994 - 10 S 1769/93

    Einführung des Bringsystems in einer Abfallwirtschaftssatzung; Zulässigkeit der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.03.1997 - 10 S 2333/96
    Die Regelung in einer Abfallwirtschaftssatzung, die den Abfallbesitzer verpflichtet, Verpackungsabfälle aus Haushaltungen zu einem Wertstoffzentrum (Wertstoffhof) oder zu einer mobilen Wertstoffsammelstelle (Wertstoffmobil) zu bringen (Bringsystem), ist von § 8 Abs. 1 LAbfG (AbfG BW) gedeckt; diese gesetzliche Bestimmung steht ihrerseits im Einklang mit §§ 13 Abs. 1 und 15 Abs. 1 KrW-AbfG (Fortführung des Normenkontrollbeschlusses vom 15.11.1994 - 10 S 1769/93 -, dort zu § 3 Abs. 1 AbfG).

    Der Senat hat dies hinsichtlich der Ermächtigung zur Begründung einer Bringpflicht unter der Geltung des § 3 Abs. 1 AbfG ausgesprochen (Beschluß vom 15.11.1994 - 10 S 1769/93 -, VBlBW 1995, 198, bestätigt durch BVerwG, Beschluß vom 27.07.1995, - 7 NB 1.95 -, DÖV 1996, 205).

    Auch der Umstand, daß Öffnungszeiten der Wertstoffzentren und Standplätze des Wertstoffmobils nicht selbst in der Satzung geregelt sind, bewirkt keine zur Nichtigkeit führende Unbestimmtheit oder Unvollständigkeit (vgl. Beschluß des Senats vom 15.11.1994, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.1998 - 22 A 5429/96

    Selbstkompostierer brauchen keine Bio-Tonne

    Insoweit bietet sich etwa - zumindest für die Selbstkompostierer - die Einbeziehung der schwer kompostierbaren Bioabfälle in den über die graue Tonne zu entsorgenden Restmüll an, wie es in vielen Gemeinden rechtlich bedenkenfrei geschieht; in Betracht kommt ferner eine gesonderte Erfassung dieser Abfälle, sei es durch besondere Abfalltüten vgl. zu einer derartigen Regelung: VGH Mannheim, Urteil vom 18. März 1997 - 10 S 2333/96 -, NVwZ 1997, 1025ff. (1026f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.2002 - 10 S 1379/00

    Kommunale Satzungsregelung zum "Wie", nicht zum "Ob", von Überlassungspflichten

    Der Senat hat an dieser Rechtsauffassung auch unter der Geltung des neuen Bundesrechts (§§ 13 Abs. 1, 15 Abs. 1 KrW-/AbfG) festgehalten (Urt. v. 18.03.1997 - 10 S 2333/96 -, VBlBW 1997, 344 = NVwZ 1997, 1025).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2001 - 10 S 3182/98

    Zulässige satzungsrechtliche Regelung über das "Wie" der abfallrechtlichen

    Der Senat hat an dieser Rechtsauffassung auch unter der Geltung des neuen Bundesrechts (§§ 13 Abs. 1, 15 Abs. 1 KrW-/AbfG) festgehalten (Urteil vom 18.03.1997 - 10 S 2333/96 -, VBlBW 1997, 344 = NVwZ 1997, 1025).

    Zur Klarstellung weist der Senat darauf hin, dass er bezüglich des "Wie" der Abfallüberlassung an seiner im Urteil vom 18.03.1997 - 10 S 2333/96 - (NVwZ 1997, 1025 = VBlBW 1997, 344, 345) geäußerten Rechtsauffassung festhält, dass die bloße bundesgesetzliche Verordnungsermächtigung weder der landesrechtlichen Ermächtigung zum Satzungserlass (§ 8 Abs. 1 LAbfG) noch der Weitergeltung von Satzungen entgegen steht, die auf gültiger Rechtsgrundlage erlassen worden sind.

  • VGH Bayern, 04.09.2001 - 20 ZB 01.2266

    Hygienische Unbedenklichkeit der Abfallabfuhr

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  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.1997 - 7a D 71/96

    Antragbefugnis; Eigentümer; Grundstück

    vgl. OVG NW, Urteil vom 23. Januar 1997 - 7a D 70/93.NE -, BauR 1997, 430 = NVwZ 1997, 694; Beschluß vom 18. Februar 1997 - 10a D 65/95.NE - Urteil vom 13. März 1997 - 11a D 142/94.NE - Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluß vom 31. Januar 1997 - 1 M 6535/96 und 1 M 7127/96 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18. März 1997 - 10 S 2333/96 - BayVGH, Urteil vom 4. Juli 1997 - 26 N 96.2963 - a.A., wenngleich ohne nähere Begründung, BayVGH, Beschluß vom 14. Februar 1997 - 20 N 96.2462 -, BauR 1997, 435.
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 05.06.1997 - 5 S 2740/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,6762
VGH Baden-Württemberg, 05.06.1997 - 5 S 2740/96 (https://dejure.org/1997,6762)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.06.1997 - 5 S 2740/96 (https://dejure.org/1997,6762)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. Juni 1997 - 5 S 2740/96 (https://dejure.org/1997,6762)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Planfeststellung der Schienenwege von Eisenbahnen: Auswirkung auf die wegemäßige Erschließung eines Grundstücks - Konfliktbewältigung zwischen Fachplanung und Bebauungsplan

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 720 (Ls.)
  • VBlBW 1997, 344 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 15.05.1996 - 11 VR 3.96

    Eisenbahnverkehrsrecht: Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.06.1997 - 5 S 2740/96
    Insoweit steht ihm ohnehin nur ein Anspruch auf fehlerfreie Abwägung seiner eigenen Belange zu (BVerwG, Beschl. v. 15.05.1996 - 11 VR 3.96 -, UPR 1996, 353).

    Die Planfeststellungsbehörde war daher gehalten, im Rahmen der ihr obliegenden gerechten Abwägung aller betroffenen öffentlichen und privaten Belange nach § 18 Abs. 1 S. 2 AEG auch das berechtigte Interesse des Klägers an der Aufrechterhaltung einer vorteilhaften Verkehrsverbindung seines Wohngrundstücks über die bestehende Gleisanlage angemessen zu berücksichtigen (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 15.05.1996 - 11 VR 3.96 -, UPR 1996, 353; Urt. v. 22.06.1979 - 4 V 8.76 -, BVerwGE 58, 154/156f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.1995 - 5 S 1525/95

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofs für Streitigkeiten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.06.1997 - 5 S 2740/96
    Zum Zeitpunkt des Ergehens des Planfeststellungsbeschlusses war das Urteil des Senats vom 07.12.1995 (5 S 1525/95 -, NVwZ-RR 1996, 76) bereits veröffentlicht, in dem die erstinstanzielle Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofs auch bei der baulichen Änderung bestehender Schienenstrecken nach § 48 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 VwGO geklärt wurde.
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.06.1997 - 5 S 2740/96
    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Behörde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendigerweise für die Zurückstellung eines anderen Belangs entscheidet (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.12.1969 - IV C 105.66 -, BVerwGE 34, 301/309 und Urt. v. 05.07.1974 - IV C 50.72 -, BVerwGE 45, 309/214f.).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.06.1997 - 5 S 2740/96
    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Behörde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendigerweise für die Zurückstellung eines anderen Belangs entscheidet (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.12.1969 - IV C 105.66 -, BVerwGE 34, 301/309 und Urt. v. 05.07.1974 - IV C 50.72 -, BVerwGE 45, 309/214f.).
  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.06.1997 - 5 S 2740/96
    Soweit der Planfeststellungsbeschluß hinsichtlich der künftigen Erschließung der Grundstücke nördlich der S. Straße, die - wie das des Klägers - bisher über eine geduldete und nun wegfallende Überfahrt über die Gleisanlage der OEG verfügten, auf die im Bebauungsplan der Beigeladenen zu 2 festgesetzte Erschließungsanlage verweist, liegt darin kein Verstoß gegen das sog. Gebot der Problem- oder Konfliktbewältigung (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 14.02.1974 - IV C 21.74 -, BVerwGE 48, 56/68; Urt. v. 12.12.1996 - 4 C 29.94 -, UA S. 27ff. zum Planungsvorbehalt sowie Kühling, Fachplanungsrecht 1988, RdNrn. 239ff.).
  • BVerwG, 01.03.1991 - 8 C 59.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff des "Heranfahrenkönnens" an ein Grundstück

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.06.1997 - 5 S 2740/96
    Im übrigen ist es selbst für die dauerhafte Erschließung eines Wohngrundstücks nicht zwingend geboten, daß es mit Großfahrzeugen unmittelbar angefahren werden kann (vgl. für ein überplantes Gebiet BVerwG, Urt. v. 01.03.1991 - 8 C 59.89 -, BVerwGE 88, 70 = PBauE § 30 BauGB Nr. 5; Urt. v. 04.06.1993 - 8 C 33.91 -, BauR 1993, 591 = PBauE § 30 BauGB Nr. 9); dem Erfordernis einer ausreichenden wegemäßigen Erschließung ist schließlich bei entsprechender gemeindlicher Planung auch durch nicht befahrbare Wohnwege mit bis zu 80 m Länge Genüge getan (vgl. dazu Nr. 5.2.1.3 EAE 1985 sowie BVerwG, Urt. v. 10.12.1993 - 8 C 59.91 -, NVwZ 1994, 910 sowie VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.09.1996 - 8 S 1844/96 -, VBlBW 1997 S. 143).
  • BVerwG, 04.06.1993 - 8 C 33.91

    Wegemäßige Erschließung eines Grundstücks als Grundlage für die Erhebung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.06.1997 - 5 S 2740/96
    Im übrigen ist es selbst für die dauerhafte Erschließung eines Wohngrundstücks nicht zwingend geboten, daß es mit Großfahrzeugen unmittelbar angefahren werden kann (vgl. für ein überplantes Gebiet BVerwG, Urt. v. 01.03.1991 - 8 C 59.89 -, BVerwGE 88, 70 = PBauE § 30 BauGB Nr. 5; Urt. v. 04.06.1993 - 8 C 33.91 -, BauR 1993, 591 = PBauE § 30 BauGB Nr. 9); dem Erfordernis einer ausreichenden wegemäßigen Erschließung ist schließlich bei entsprechender gemeindlicher Planung auch durch nicht befahrbare Wohnwege mit bis zu 80 m Länge Genüge getan (vgl. dazu Nr. 5.2.1.3 EAE 1985 sowie BVerwG, Urt. v. 10.12.1993 - 8 C 59.91 -, NVwZ 1994, 910 sowie VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.09.1996 - 8 S 1844/96 -, VBlBW 1997 S. 143).
  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 29.94

    Klagen gegen Autobahn A 7 im wesentlichen erfolglos

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.06.1997 - 5 S 2740/96
    Soweit der Planfeststellungsbeschluß hinsichtlich der künftigen Erschließung der Grundstücke nördlich der S. Straße, die - wie das des Klägers - bisher über eine geduldete und nun wegfallende Überfahrt über die Gleisanlage der OEG verfügten, auf die im Bebauungsplan der Beigeladenen zu 2 festgesetzte Erschließungsanlage verweist, liegt darin kein Verstoß gegen das sog. Gebot der Problem- oder Konfliktbewältigung (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 14.02.1974 - IV C 21.74 -, BVerwGE 48, 56/68; Urt. v. 12.12.1996 - 4 C 29.94 -, UA S. 27ff. zum Planungsvorbehalt sowie Kühling, Fachplanungsrecht 1988, RdNrn. 239ff.).
  • BVerwG, 24.11.1989 - 4 C 41.88

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung - Längsgeteilte Bundesautobahn -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.06.1997 - 5 S 2740/96
    Dies ist dann der Fall, wenn das Vorhaben den Zielen des jeweiligen Fachplanungsgesetzes entspricht und objektiv erforderlich, d.h. vernünftigerweise geboten ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.12.1996 - 11 VR 25.95 - und Urt. v. 24.11.1989 - 4 C 41.88 -, BVerwGE 84, 123/130).
  • BVerwG, 18.04.1996 - 11 A 86.95

    Naturschutz: Keine Zulassung einer Verbandsklage gegen eine

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.06.1997 - 5 S 2740/96
    Auf die Klage des durch das Vorhaben nicht mit enteignender Vorwirkung betroffenen Klägers ist der Planfeststellungsbeschluß nicht in jeder, auch objektiv-rechtlicher Hinsicht auf seine Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen, sondern nur darauf, ob er den Kläger in zumindest auch ihn schützenden Normen des öffentlichen Rechts verletzt (std. Rspr.; vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschl. v. 30.12.1996 - 11 VR 24.95; Urt. v. 18.04.1996 - 11 A 86.95 -, UPR 1996, 350; Beschl. v. 13.03.1995 - 11 VR 2.95 -, Buchholz 445.5 § 14 WStrG Nr. 3 sowie Urt. d. Senats v. 21.03.1997 - 5 S 1568/96 - jew. m.w.N.).
  • BVerwG, 21.12.1995 - 11 VR 6.95

    Recht des Schienenverkehrs: Anforderungen an die Bildung von Planungsabschnitten,

  • BVerwG, 13.03.1995 - 11 VR 2.95

    Planfeststellung - Anhörung der Gemeinde - Einwendungsfrist - Bundeswasserstraßen

  • BVerwG, 10.12.1993 - 8 C 59.91

    Erschließung durch ausschließliche Verbindung über unbefahrbaren Wohnweg?

  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.1996 - 8 S 1844/96

    Wegemäßige Erschließung eines Wohngrundstückes im unbeplanten Innenbereich -

  • BVerwG, 22.06.1979 - 4 C 8.76

    Im Planfeststellungsbeschluss vorgesehene Beseitigung von Grundstückszufahrten

  • BVerwG, 30.12.1996 - 11 VR 24.95

    Recht des Schienenverkehrs - Verkehrswegeplanung, Einwendungen einer Gemeinde

  • BVerwG, 30.12.1996 - 11 VR 25.95

    Recht des Schienenverkehrs - Verkehrswegeplanung, Reduzierung der Anzahl der

  • VGH Baden-Württemberg, 20.04.1995 - 5 S 3311/94

    Zur Frage der Umwidmung einer Verkehrsfläche im Falle des erweiterten Ausbaus

  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.1997 - 5 S 1568/96

    Wesentliche Änderung öffentlicher Straßen oder Eisenbahnen; erheblicher baulicher

  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.2010 - 5 S 884/09

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan -

    Eine Straßenbegrenzungslinie begrenzt zwar das Ende der festgesetzten Wegeanlage (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 05.06.1997 - 5 S 2740/96 -, juris Rdnr. 32; Beschl.v. 25.11.1996 - 8 S 1151/96 -, juris Rdnr. 21) und zugleich die Reichweite der straßenrechtlichen Widmung (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.04.1995 - 5 S 3311/94 - juris Rdnr. 24).
  • VGH Bayern, 15.07.2021 - 22 AS 21.40014

    Planfeststellung für die Errichtung eines beschrankten Bahnübergangs

    Die Planfeststellungsbehörde braucht einen durch das Vorhaben hervorgerufenen (bzw. hier bloß unterstellten) Konflikt nicht selbst im Planfeststellungsbeschluss zu lösen, wenn er durch einen anderen zur Regelung dieser Frage (gleichfalls) zuständigen Hoheitsträger innerhalb seines Kompetenzbereichs entschieden wird bzw. worden ist (vgl. VGH BW, U.v. 5.6.1997 - 5 S 2740/96 - juris Rn. 30).
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