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   VGH Baden-Württemberg, 19.05.1999 - 4 S 1138/99   

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VGH Baden-Württemberg, 19.05.1999 - 4 S 1138/99 (https://dejure.org/1999,1672)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.05.1999 - 4 S 1138/99 (https://dejure.org/1999,1672)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Mai 1999 - 4 S 1138/99 (https://dejure.org/1999,1672)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ernennung zum Landgerichtspräsidenten - Konkurrentenklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • betrifftjustiz.de (Kurzanmerkung)

    Neues vom Mythos von der dienstlichen Beurteilung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 49, 317 (Ls.)
  • VBlBW 1999, 305
  • DVBl 2000, 502 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.12.1998 - 4 S 2636/98

    Bewerberauswahl zwischen mehreren gleich geeigneten Konkurrenten für eine

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.05.1999 - 4 S 1138/99
    Die vom Dienstherrn aus dienstlichen Beurteilungen gewonnenen Erkenntnisse über die fachlichen Leistungen und die Befähigung müssen sonach eine wesentliche Grundlage für die Feststellung der Eignung der Bewerber im Rahmen von am Leistungsgrundsatz orientierten Personalentscheidungen bilden und sind in einem Auswahlverfahren maßgeblich in den Blick zu nehmen (vgl. Beschl. d. Senats v. 08.12.1998 - 4 S 2636/98; v. 02.12.1994, IÖD 1995, 134 = ZBR 1996, 190, u.v. 04.10.1993, VBlBW 1994, 68 = IÖD 1994, 14).

    Tritt die Fehlerhaftigkeit einer dienstlichen Beurteilung in einem Auswahlverfahren offen zu Tage, fehlt es demnach an einer ausreichenden Entscheidungsgrundlage für die zu treffende Auswahlentscheidung (vgl. Beschl. d. Senats v. 08.12.1998 - 4 S 2636/98 - u.v. 19.12.1997, VBlBW 1998, 267 -, m.w.N.).

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.05.1999 - 4 S 1138/99
    Die einer dienstlichen Beurteilung von Beamten zugrundeliegenden Tatsachen bedürfen dabei nur insoweit einer konkreten Darlegung und gerichtlichen Feststellung, als der Dienstherr historische Einzelvorgänge aus dem gesamten Verhalten des Beamten ausdrücklich in der dienstlichen Beurteilung erwähnt oder die dienstliche Beurteilung bzw. einzelne in ihr enthaltene wertende Schlußfolgerungen - nach dem Gehalt der jeweiligen Aussage oder äußerlich erkennbar - auf bestimmte Tatsachen, insbesondere auf konkrete aus dem Gesamtverhalten im Beurteilungszeitraum herausgelöste Einzelvorkommnisse stützt; dagegen ist hinsichtlich der in dienstlichen Beurteilungen enthaltenen (reinen) Werturteile nicht die Darlegung und der Beweis der zugrundeliegenden unbestimmten Fülle von Einzeltatsachen (Vorkommnisse, Verhaltensweisen und Erscheinungen) erforderlich, sondern solche Werturteile sind lediglich insoweit plausibel und nachvollziehbar zu machen, daß das Verwaltungsgericht sie im Rahmen der näher dargelegten Prüfungsmaßstäbe nachprüfen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.6.1980, BVerwGE 60, 245 = ZBR 1981, 195, und Beschluß v. 17.3.1993, DÖD 1993, 179; Urteil d. Senats v. 26.4.1994, IÖD 1994, 194).
  • BVerwG, 23.04.1998 - 2 C 16.97

    Befangenheit, tatsächliche - eines Beurteilers; Beurteilung, tatsächliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.05.1999 - 4 S 1138/99
    Soweit dabei die vom Antragsteller bisher geltend gemachte Befangenheit des beurteilenden Präsidenten des Oberlandesgerichts Karlsruhe erneut eine Rolle spielen sollte, ist auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.04.1998 (DVBl. 1998, 1076), aber auch darauf hinzuweisen, daß dem Senat mit Blick auf eine danach erforderliche tatsächliche Voreingenommenheit die Vorgehensweise des Präsidenten des Oberlandesgerichts Karlsruhe im Vorfeld der Erstellung der dienstlichen Beurteilung des Antragstellers nicht unbedenklich erscheint.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.1997 - 4 S 496/97

    Zulassung der Beschwerde - Darlegung des Zulassungsgrundes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.05.1999 - 4 S 1138/99
    Der zulässige Antrag des Antragstellers auf Zulassung der Beschwerde hat Erfolg, da aus den dargelegten Gründen ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des verwaltungsgerichtlichen Beschlusses i.S.d. §§ 146 Abs. 4, 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestehen (vgl. Beschl. d. Senats v. 25.02.1997, VBlBW 1997, 263).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.1996 - 4 S 1929/96

    Gerichtliche Überprüfung eines Vorschlags zur Besetzung einer Stelle als

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.05.1999 - 4 S 1138/99
    Gelangt er bei der Beurteilung zu dem Ergebnis, daß mehrere Bewerber nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung für das Beförderungsamt im wesentlichen gleich geeignet sind, so kann er die Auswahl nach weiteren sachgerechten Kriterien treffen; hierbei steht ihm ein weites Ermessen hinsichtlich der Bestimmung des Auswahlkriteriums zu (vgl. zum Ganzen Beschl. d. Senats v. 07.08.1996, VBlBW 1996, 419 = ZBR 1996, 340 = NJW 1996, 2525 = NVwZ 1996, 1120, m.w.N.; Beschl. d. Senats v. 30.09.1996, VBlBW 1997, 146 = Die Justiz 1997, 380).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.1994 - 4 S 2152/94

    Beamtenrecht: Beförderung eines Polizeibeamten - Beurteilungsverfahren -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.05.1999 - 4 S 1138/99
    Die vom Dienstherrn aus dienstlichen Beurteilungen gewonnenen Erkenntnisse über die fachlichen Leistungen und die Befähigung müssen sonach eine wesentliche Grundlage für die Feststellung der Eignung der Bewerber im Rahmen von am Leistungsgrundsatz orientierten Personalentscheidungen bilden und sind in einem Auswahlverfahren maßgeblich in den Blick zu nehmen (vgl. Beschl. d. Senats v. 08.12.1998 - 4 S 2636/98; v. 02.12.1994, IÖD 1995, 134 = ZBR 1996, 190, u.v. 04.10.1993, VBlBW 1994, 68 = IÖD 1994, 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.10.1993 - 4 S 1801/93

    Beamtenrecht: Auswahl von Beförderungsbewerbern - Vergleichsmaßstab - dienstliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.05.1999 - 4 S 1138/99
    Die vom Dienstherrn aus dienstlichen Beurteilungen gewonnenen Erkenntnisse über die fachlichen Leistungen und die Befähigung müssen sonach eine wesentliche Grundlage für die Feststellung der Eignung der Bewerber im Rahmen von am Leistungsgrundsatz orientierten Personalentscheidungen bilden und sind in einem Auswahlverfahren maßgeblich in den Blick zu nehmen (vgl. Beschl. d. Senats v. 08.12.1998 - 4 S 2636/98; v. 02.12.1994, IÖD 1995, 134 = ZBR 1996, 190, u.v. 04.10.1993, VBlBW 1994, 68 = IÖD 1994, 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.1997 - 4 S 2593/97

    Umfang der gerichtlichen Überprüfung einer dienstlichen Beurteilung im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.05.1999 - 4 S 1138/99
    Tritt die Fehlerhaftigkeit einer dienstlichen Beurteilung in einem Auswahlverfahren offen zu Tage, fehlt es demnach an einer ausreichenden Entscheidungsgrundlage für die zu treffende Auswahlentscheidung (vgl. Beschl. d. Senats v. 08.12.1998 - 4 S 2636/98 - u.v. 19.12.1997, VBlBW 1998, 267 -, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.1996 - 4 S 2459/96

    Gerichtliche Überprüfung der Auswahlentscheidung zur Ernennung zum Vorsitzenden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.05.1999 - 4 S 1138/99
    Gelangt er bei der Beurteilung zu dem Ergebnis, daß mehrere Bewerber nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung für das Beförderungsamt im wesentlichen gleich geeignet sind, so kann er die Auswahl nach weiteren sachgerechten Kriterien treffen; hierbei steht ihm ein weites Ermessen hinsichtlich der Bestimmung des Auswahlkriteriums zu (vgl. zum Ganzen Beschl. d. Senats v. 07.08.1996, VBlBW 1996, 419 = ZBR 1996, 340 = NJW 1996, 2525 = NVwZ 1996, 1120, m.w.N.; Beschl. d. Senats v. 30.09.1996, VBlBW 1997, 146 = Die Justiz 1997, 380).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.04.1994 - 4 S 465/92

    Anspruch auf dienstliche Neubeurteilung bei unrichtigen dem Urteil

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.05.1999 - 4 S 1138/99
    Die einer dienstlichen Beurteilung von Beamten zugrundeliegenden Tatsachen bedürfen dabei nur insoweit einer konkreten Darlegung und gerichtlichen Feststellung, als der Dienstherr historische Einzelvorgänge aus dem gesamten Verhalten des Beamten ausdrücklich in der dienstlichen Beurteilung erwähnt oder die dienstliche Beurteilung bzw. einzelne in ihr enthaltene wertende Schlußfolgerungen - nach dem Gehalt der jeweiligen Aussage oder äußerlich erkennbar - auf bestimmte Tatsachen, insbesondere auf konkrete aus dem Gesamtverhalten im Beurteilungszeitraum herausgelöste Einzelvorkommnisse stützt; dagegen ist hinsichtlich der in dienstlichen Beurteilungen enthaltenen (reinen) Werturteile nicht die Darlegung und der Beweis der zugrundeliegenden unbestimmten Fülle von Einzeltatsachen (Vorkommnisse, Verhaltensweisen und Erscheinungen) erforderlich, sondern solche Werturteile sind lediglich insoweit plausibel und nachvollziehbar zu machen, daß das Verwaltungsgericht sie im Rahmen der näher dargelegten Prüfungsmaßstäbe nachprüfen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.6.1980, BVerwGE 60, 245 = ZBR 1981, 195, und Beschluß v. 17.3.1993, DÖD 1993, 179; Urteil d. Senats v. 26.4.1994, IÖD 1994, 194).
  • VG Karlsruhe, 24.10.2011 - 4 K 2146/11

    Konkurrentenstreit um die Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden Richters am BGH

    Die einer dienstlichen Beurteilung von Beamten zugrundeliegenden Tatsachen bedürfen dabei nur insoweit einer konkreten Darlegung und gerichtlichen Feststellung, als der Dienstherr historische Einzelvorgänge aus dem gesamten Verhalten des Beamten ausdrücklich in der dienstlichen Beurteilung erwähnt oder die dienstliche Beurteilung bzw. einzelne in ihr enthaltene wertende Schlussfolgerungen - nach dem Gehalt der jeweiligen Aussage oder äußerlich erkennbar - auf bestimmte Tatsachen, insbesondere auf konkrete aus dem Gesamtverhalten im Beurteilungszeitraum herausgelöste Einzelvorkommnisse stützt; dagegen ist hinsichtlich der in dienstlichen Beurteilungen enthaltenen (reinen) Werturteile nicht die Darlegung und der Beweis der zugrundeliegenden unbestimmten Fülle von Einzeltatsachen (Vorkommnisse, Verhaltensweisen und Erscheinungen) erforderlich, sondern solche Werturteile sind lediglich insoweit plausibel und nachvollziehbar zu machen, dass das Verwaltungsgericht sie im Rahmen der näher dargelegten Prüfungsmaßstäbe nachprüfen kann (vgl. BVerwG, Urt. vom 26.6.1980, BVerwGE 60, 245, und Beschl. vom 17.03.1993, DÖD 1993, 179; VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 19.05.1999 - 4 S 1138/99 -, VBlBW 1999, 305, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.07.2007 - 4 S 1163/07

    Auswahlverfahren für die Besetzung einer Richterstelle; Eignungsbeurteilung

    Gelangt er bei der Beurteilung zu dem Ergebnis, dass mehrere Bewerber nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung für das angestrebte Amt im Wesentlichen gleich geeignet sind, so kann er die Auswahl nach weiteren sachgerechten Kriterien treffen; hierbei steht ihm ein weites Ermessen hinsichtlich der Bestimmung des Auswahlkriteriums zu (vgl. zum Ganzen Beschlüsse des Senats vom 07.08.1996 - 4 S 1929/96 -, NJW 1996, 2525, vom 30.09.1996 - 4 S 2459/96 -, VBlBW 1997, 146, vom 19.05.1999 - 4 S 1138/99 -, VBlBW 1999, 305, vom 12.04.2005, a.a.O., und vom 13.12.2005 - 4 S 1997/05 -, NVwZ-RR 2006, 489).

    Die vom Dienstherrn aus dienstlichen Beurteilungen gewonnenen Erkenntnisse über die fachliche Leistung und die Befähigung müssen sonach eine wesentliche Grundlage für die Feststellung der Eignung der Bewerber im Rahmen von am Leistungsgrundsatz orientierten Personalentscheidungen bilden und sind in einem Auswahlverfahren maßgeblich in den Blick zu nehmen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 19.05.1999, a.a.O., vom 12.04.2005, a.a.O., vom 13.12.2005, a.a.O. und vom 21.12.2006 - 4 S 2206/06 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.2005 - 4 S 439/05

    Richter; Stellenbesetzungsverfahren; Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines

    Gelangt er bei der Beurteilung zu dem Ergebnis, dass mehrere Bewerber nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung für das Beförderungsamt im Wesentlichen gleich geeignet sind, so kann er die Auswahl nach weiteren sachgerechten Kriterien treffen; hierbei steht ihm ein weites Ermessen hinsichtlich der Bestimmung des Auswahlkriteriums zu (vgl. zum Ganzen Beschlüsse des Senats vom 7.08.1996 - 4 S 1929/96 -, NJW 1996, 2525, vom 30.09.1996 - 4 S 2459/96 -, VBlBW 1997, 146, vom 19.05.1999 - 4 S 1138/99 -, VBlBW 1999, 305, und vom 16.06.2003 - 4 S 905/03 -, NVwZ-RR 2004, 120).

    Die vom Dienstherrn aus dienstlichen Beurteilungen gewonnenen Erkenntnisse über die fachliche Leistung und die Befähigung müssen sonach eine wesentliche Grundlage für die Feststellung der Eignung der Bewerber im Rahmen von am Leistungsgrundsatz orientierten Personalentscheidungen bilden und sind in einem Auswahlverfahren maßgeblich in den Blick zu nehmen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 19.05.1999, a.a.O., vom 08.12.1998 - 4 S 2636/98 -, vom 02.12.1994 - 4 S 2152/94 -, IÖD 1995, 134, und vom 04.10.1993 - 4 S 1801/93 -, VBlBW 1994, 68).

  • VG Sigmaringen, 02.11.2001 - 2 K 1444/01

    Besetzung einer Schulleiterstelle; Auswahl; Benehmen; Begründung der

    Für die Einschätzung der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung verfügt der Dienstherr über eine Beurteilungsermächtigung, in Anbetracht deren eine gerichtliche Kontrolle sich darauf zu beschränken hat, ob der Dienstherr den rechtlichen Rahmen und die anzuwendenden Begriffe zutreffend würdigt, ob er richtige Sachverhaltsannahmen zugrundelegt und ob er allgemeingültige Wertmaßstäbe beachtet und sachfremde Erwägungen unterlässt (VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 08.02.1996, IÖD 1996, 195 und vom 19.05.1999, VBlBW 1999, 305).

    Der Beamte, der seine Beförderung anstrebt, hat Anspruch darauf, dass der Dienstherr das ihm bei der Entscheidung über eine Beförderung zu Gebote stehende Auswahlermessen unter Einhaltung etwaiger Verfahrensvorschriften fehlerfrei ausübt (sog. Bewerberanspruch, vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.05.1999, VBlBW 1999, 305, 306).

    Hierzu hat der Beamte glaubhaft zu machen, dass eine vom Dienstherrn beabsichtigte Entscheidung seinen Anspruch auf rechtsfehlerfreie Ermessensausübung verletzen würde (VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 08.02.1996 und 19.05.1999, a.a.O.).

    Diese Auswahlentscheidung zugunsten des Beigeladenen ist für die Kammer mit der hierfür gegebenen Begründung, dass dieser im Auswahlgespräch "insbesondere im fachlichen Bereich" einen besseren Eindruck hinterlassen habe als die Antragstellerin, nicht nachvollziehbar (vgl. zu diesem Kriterium der Nachvollziehbarkeit auch VGH Bad.-Württ., Beschluss v. 19.05.1999, VBlBW 1999, 305, 307 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.2002 - 4 S 457/02

    Bewerberauswahl für Beförderungsdienstposten

    Gelangt er bei der Beurteilung zu dem Ergebnis, dass mehrere Bewerber nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung für das Beförderungsamt im wesentlichen gleich geeignet sind, so kann er die Auswahl nach weiteren sachgerechten Kriterien treffen; hierbei steht ihm ein weites Ermessen hinsichtlich der Bestimmung des Auswahlkriteriums zu (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats; vgl. etwa BVerwGE 101, 112; 106, 263; BVerwG, Urteil vom 16.08.2001, a.a.O.; Beschlüsse des Senats vom 19.05.1999, VBlBW 1999, 305, vom 08.12.1998, VBlBW 1999, 264, und vom 02.12.1994, IÖD 1995, 134; jeweils m.w.N.).

    Dabei ist insbesondere an eine einstweilige Anordnung des Inhalts zu denken, wonach dem Dienstherrn vorläufig untersagt wird, den streitigen Beförderungsdienstposten durch die Beförderung des Mitbewerbers endgültig zu besetzen, bis er über die Bewerbung des Beamten erneut entschieden hat (vgl. Beschlüsse des Senats vom 19.05.1999, VBlBW 1999, 305, vom 31.03.1993 - 4 S 274/93 - und vom 20.09.1988 - 4 S 2069/88 -, Schütz ES/A II 1.4. Nr. 27).

    Ein Anordnungsgrund für den Erlass der beantragten einstweiligen Anordnung könnte danach erst dann glaubhaft gemacht werden, wenn die Ernennung der Beigeladenen in ein Amt der Besoldungsgruppe A 12 nach Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen vor rechtskräftigem Abschluss eines etwaigen Hauptsacheverfahrens über die Bewerbung der Antragstellerin, in dem die vorstehend genannten Mängel des Auswahlverfahrens gegebenenfalls noch geheilt werden könnten (vgl. Beschluss des Senats vom 19.05.1999, a.a.O.), beabsichtigt wäre.

  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2005 - 4 S 915/05

    Anlassbeurteilung eines Polizeibeamten als Entscheidungsgrundlage für eine

    Die vom Dienstherrn aus dienstlichen Beurteilungen gewonnenen Erkenntnisse über die fachliche Leistung und die Befähigung müssen sonach eine wesentliche Grundlage für die Feststellung der Eignung der Bewerber im Rahmen von am Leistungsgrundsatz orientierten Personalentscheidungen bilden und sind in einem Auswahlverfahren maßgeblich in den Blick zu nehmen (st. Rspr. des Senats, z.B. Beschluss vom 19.05.1999 - 4 S 1138/99 -, VBlBW 1999, 305 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2005 - 4 S 1997/05

    Anordnungsgrund bei Antrag eines erfolglos gebliebenen Mitbewerbers auf

    Gelangt er bei der Beurteilung zu dem Ergebnis, dass mehrere Bewerber nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung für das Beförderungsamt im Wesentlichen gleich geeignet sind, so kann er die Auswahl nach weiteren sachgerechten Kriterien treffen; hierbei steht ihm ein weites Ermessen hinsichtlich der Bestimmung des Auswahlkriteriums zu (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 16.08.2001, a.a.O.; Beschlüsse des Senats vom 19.05.1999 - 4 S 1138/99 -, VBlBW 1999, 305, und vom 16.06.2003 - 4 S 905/03 -, NVwZ-RR 2004, 120 m.w.N.).

    Die vom Dienstherrn aus dienstlichen Beurteilungen gewonnenen Erkenntnisse über die fachliche Leistung und die Befähigung müssen sonach eine wesentliche Grundlage für die Feststellung der Eignung der Bewerber im Rahmen von am Leistungsgrundsatz orientierten Personalentscheidungen bilden und sind in einem Auswahlverfahren maßgeblich in den Blick zu nehmen (ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. Beschluss vom 19.05.1999 - 4 S 1138/99 -, a.a.O.).

  • VG Sigmaringen, 06.06.2002 - 2 K 532/02

    Konkurrentenklage um Beförderung - Auswahl - Begründung - Frauenförderung als

    Für die Einschätzung der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung verfügt der Dienstherr über eine Beurteilungsermächtigung, in Anbetracht deren eine gerichtliche Kontrolle sich darauf zu beschränken hat, ob der Dienstherr den rechtlichen Rahmen und die anzuwendenden Begriffe zutreffend würdigt, ob er richtige Sachverhaltsannahmen zugrundelegt und ob er allgemeingültige Wertmaßstäbe beachtet und sachfremde Erwägungen unterlässt (VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 08.02.1996, IÖD 1996, 195 und vom 19.05.1999, VBlBW 1999, 305).

    Die Klägerin hat wie jeder Beamte, der seine Beförderung anstrebt, einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr das ihm bei der Entscheidung über eine Beförderung zu Gebote stehende Auswahlermessen unter Einhaltung etwaiger Verfahrensvorschriften fehlerfrei ausübt (sogenannter Bewerberanspruch, vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.05.1999, VBlBW 1999, 305, 306).

    Die Auswahlentscheidung zugunsten des Beigeladenen muss für das Gericht mit der hierfür gegebenen Begründung nachvollziehbar sein (vgl. zu diesem Kriterium der Nachvollziehbarkeit auch VGH Bad.-Württ., Beschluss v. 19.05.1999, VBlBW 1999, 305, 307 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.05.2003 - 4 S 2224/01

    Auswahlentscheidung - Dauer der Wahrnehmung der höherwertigen Dienstaufgabe

    Gelangt der Dienstherr bei der Beurteilung zu dem Ergebnis, dass mehrere Bewerber im Wesentlichen gleich geeignet sind, so kann er die Auswahl nach weiteren sachgerechten Kriterien treffen; hierbei steht ihm ein weites Ermessen hinsichtlich der Bestimmung des Auswahlkriteriums ("Hilfskriteriums") zu (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 16.08.2001, a.a.O.; Beschlüsse des Senats vom 08.12.1998 - 4 S 2636/98 -, VBlBW 1999, 264; und vom 19.05.1999 - 4 S 1138/99 -, VBlBW 1999, 305).

    Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Bewerber sind auf der Grundlage hinreichend aktueller dienstlicher Beurteilungen (vgl. § 115 LBG) zu vergleichen, bei deren Erstellung dem Dienstherrn ebenfalls ein Beurteilungsspielraum zusteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 02.04.1981, ZBR 1981, 315; Beschlüsse des Senats vom 27.02.1991 - 4 S 1806/90 -, BWVPr. 1992, 47, und vom 19.05.1999, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.09.1999 - 4 S 2143/99

    Stellenbesetzung: Konkurrenz zwischen Versetzungsbewerber und

    Zwar ist dem Antragsteller zuzugestehen, daß sich der verwaltungsgerichtliche Beschluß weitgehend - zudem erneut rechtlich fehlerhaft - mit einem im vorliegenden Verfahren nicht entscheidungserheblichen Gegenstand, nämlich der früheren, inzwischen überholten Auswahlentscheidung und dem dazu ergangenen Beschluß des Senats vom 19.05.1999 (VBlBW 1999, 305) befaßt, während er den für die neue Auswahlentscheidung maßgeblichen Gesichtspunkten und dem dazu erfolgten Vorbringen des Antragstellers kaum Beachtung schenkt.

    Nach den im zwischen den Beteiligten ergangenen Beschluß des Senats vom 19.05.1999 (a.a.O.) dargestellten Grundsätzen kann der Dienstherr die Auswahl nach weiteren sachgerechten Kriterien treffen, wenn er zu dem Ergebnis gelangt, daß mehrere Bewerber nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung für das Beförderungsamt im wesentlichen gleich geeignet sind, wobei für diese Beurteilung die - wie hier - aus Anlaß der Bewerbungen erstellten dienstlichen Beurteilungen maßgeblich in den Blick zu nehmen sind.

    Dürfte danach der Antragsgegner zu Recht davon ausgegangen sein, daß Antragsteller und Beigeladene nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung für das angestrebte Amt im wesentlichen gleich geeignet sind, konnte und mußte er zwangsläufig die Auswahl nach weiteren sachgerechten Kriterien treffen, wobei ihm ein weites Ermessen hinsichtlich der Bestimmung des letztlich maßgeblichen Auswahlkriteriums zusteht (vgl. Beschl. d. Senats v. 19.05.1999, a.a.O. und v. 08.12.1998, VBlBW 1999, 264; jeweils m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.2003 - 4 S 905/03

    Regelbeurteilung - Grundlage für Auswahlentscheidung

  • VG Karlsruhe, 24.07.2000 - 12 K 1121/00

    Anspruch auf Abänderung einer dienstlichen Beurteilung als Richter;

  • VGH Baden-Württemberg, 15.03.2007 - 4 S 339/07

    Vergleichbarkeit von Anlassbeurteilung und Regelbeurteilung verschiedener

  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.2003 - 4 S 1051/03

    Vorzug von Berufsanfängern gegenüber diensterfahrenem Beamten

  • VG Oldenburg, 02.04.2004 - 2 B 1229/04

    Antragsgegner; Geschäftsordnung; Informationspflicht; Klagebefugnis;

  • VG Lüneburg, 30.07.2008 - 1 B 22/08

    Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; Begründung; Bewerberkonkurrenz;

  • VG Lüneburg, 08.03.2005 - 1 B 77/04

    Aktueller Leistungsvergleich; Auswahlfehler; Auswahlverfahren; auswärtiger

  • VG Karlsruhe, 10.09.2012 - 6 K 1722/12

    Konkurrentenklage unter Berücksichtigung des Vergleichs dienstlicher

  • VG Lüneburg, 07.12.2004 - 1 B 73/04

    Anordnungsanspruch; Auswahl; Auswahlfehler; Bewerbungsverfahrensanspruch;

  • VG Lüneburg, 18.09.2007 - 1 B 20/07

    Anforderungsprofil; Anlassbeurteilung; Auswahlentscheidung; Auswahlfehler;

  • VG Karlsruhe, 19.12.2011 - 6 K 1997/11

    Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes; Besetzung eines

  • VG Lüneburg, 05.09.2007 - 1 B 13/07

    Ausschreibung; Auswahl; Auswahlfehler; Auswahlgespräch; Auswahlkommission;

  • VG Lüneburg, 19.03.2007 - 1 B 46/06

    Eilrechtsschutz für Bewerbungsverfahrensanspruch einer Studiendirektorin für die

  • VG Kassel, 22.01.2004 - 1 G 1382/03

    Beförderungsvorbereitung durch Umsetzung auf höherbewerteten Dienstposten;

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.10.2003 - 3 MB 20/03

    Beamtenrecht, Konkurrentenrechtsstreit, Eilverfahren, Beurteilungsfehler,

  • VG Karlsruhe, 21.05.2001 - 11 K 3653/00

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Besetzung einer ausgeschriebenen Stelle mit

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