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   VGH Baden-Württemberg, 05.07.2000 - 13 S 1726/99   

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VGH Baden-Württemberg, 05.07.2000 - 13 S 1726/99 (https://dejure.org/2000,4099)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.07.2000 - 13 S 1726/99 (https://dejure.org/2000,4099)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. Juli 2000 - 13 S 1726/99 (https://dejure.org/2000,4099)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Aufenthaltsbefugnis für rechtskräftig ausgewiesenen, aber auf unabsehbare Zeit nicht abschiebbaren Ausländer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag eines rechtskräftig ausgewiesenen, auf unabsehbare Zeit nicht abschiebbaren Ausländers auf Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis; Abwägung des Ausweisungsgrundes und der Interessen des Ausländers bei der Erteilung im Rahmen der Ermessensentscheidung; Rechtmäßigkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 51, 53 (Ls.)
  • VBlBW 2001, 113
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 26.03.1999 - 1 B 18.99

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.07.2000 - 13 S 1726/99
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 22.7.1997, VBlBW 1998, 75 = InfAuslR 1998, 75; Urteil vom 17.12.1998, VBlBW 1999, 150 = InfAuslR 1999, 133, der sich der 1. Senat des erkennenden Gerichtshofs im Urteil vom 22.9.1997, InfAuslR 1998, 71 angeschlossen hat und die vom OVG Münster im Urteil vom 25.6.1997 - 17 A 7548/95 - und vom Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 26.3.1999, InfAuslR 1999, 332 = NVwZ-RR 1999, 610 geteilt wird) kann einem Asylbewerber, der nach Ablehnung seines Asylantrags unanfechtbar ausreisepflichtig ist, aber wegen eines Abschiebungshindernisses geduldet wird, eine Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Abs. 3 bzw. Abs. 4 und Abs. 5 AuslG nicht erteilt werden, wenn ihr ein Regelversagungsgrund des § 7 Abs. 2 AuslG entgegen steht.

    Als eine solche Wertentscheidung kommt insbesondere Art. 6 Abs. 1 GG in Frage (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.3.1999, InfAuslR 1999, 332).

    Das Bundesverwaltungsgericht geht davon aus, dass in den von der Regel abweichenden Fällen bei der Ermessensausübung für die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung trotz Vorliegens der Versagungsgründe des § 7 Abs. 2 Nr. 2 und des § 7 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 46 Nr. 6 AuslG sämtliche für und gegen den Aufenthalt des Ausländers im Bundesgebiet sprechenden öffentlichen und privaten Belange gegeneinander abzuwägen und dabei auch die Regelversagungsgründe des § 7 Abs. 2 AuslG mit dem ihnen nach der Entscheidung des Gesetzgebers zukommenden Gewicht einzubeziehen sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.3.1999, a.a.O.).

  • BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 9.95

    Aufenthaltsbewilligung - Übergang zur Aufenthaltserlaubnis - Deutschverheirateter

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.07.2000 - 13 S 1726/99
    Im Hinblick auf die für den Schutz von Ehe und Familie erheblichen Gesichtspunkte, kann sich der Kläger allerdings im gegebenen Falle nicht darauf berufen, dass er durch eine ihm drohende Abschiebung von seiner sich im Bundesgebiet aufhaltenden Familie getrennt würde, was Art. 6 Abs. 1 GG unter bestimmten Voraussetzungen, die hier nicht weiter von Bedeutung sind, verbietet (vgl. BVerwG, Urteile vom 4.6.1997, InfAuslR 1997, 355 und vom 9.12.1997, InfAuslR 1998, 213).

    Dies widerspräche indes der Funktion der Duldung, mit der die Abschiebung lediglich zeitweise ausgesetzt werden (vgl. §§ 55 Abs. 1, 56 Abs. 2 AuslG), nicht aber ein vorbereitendes oder ersatzweises Aufenthaltsrecht gewährt werden soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 4.6.1997, InfAuslR 1997, 355).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.1998 - 13 S 3121/96

    Aufenthaltsgenehmigung: ausnahmsweises Absehen vom Versagungsgrund des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.07.2000 - 13 S 1726/99
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 22.7.1997, VBlBW 1998, 75 = InfAuslR 1998, 75; Urteil vom 17.12.1998, VBlBW 1999, 150 = InfAuslR 1999, 133, der sich der 1. Senat des erkennenden Gerichtshofs im Urteil vom 22.9.1997, InfAuslR 1998, 71 angeschlossen hat und die vom OVG Münster im Urteil vom 25.6.1997 - 17 A 7548/95 - und vom Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 26.3.1999, InfAuslR 1999, 332 = NVwZ-RR 1999, 610 geteilt wird) kann einem Asylbewerber, der nach Ablehnung seines Asylantrags unanfechtbar ausreisepflichtig ist, aber wegen eines Abschiebungshindernisses geduldet wird, eine Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Abs. 3 bzw. Abs. 4 und Abs. 5 AuslG nicht erteilt werden, wenn ihr ein Regelversagungsgrund des § 7 Abs. 2 AuslG entgegen steht.

    Der Senat geht ferner davon aus, dass das sonst ausschlagende Gewicht des Regelversagungsgrundes des Sozialhilfebezuges auch dann beseitigt werden kann, wenn der freiwilligen Ausreise und der Abschiebung ein auf unabsehbare Zeit nicht zu behebendes Hindernis entgegensteht (vgl. das Urteil vom 17.12.1998, a.a.O.) In einem solchen Falle kann die Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen auf Dauer einerseits nicht vermieden werden und andererseits könnte bei Eingreifen des Regelversagungsgrundes dem gegebenen Abschiebungshindernis auch weiterhin nur durch Erteilung einer Duldung Rechnung getragen werden.

  • BVerwG, 29.07.1993 - 1 C 25.93

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Rückschaffungsverbot - Rückbeförderungsverbot

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.07.2000 - 13 S 1726/99
    Ob ein atypischer Fall gegeben ist, beurteilt sich danach, ob ein Sachverhalt vorliegt, der das sonst ausschlaggebende Gewicht des Regelversagungsgrundes beseitigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.7.1993, BVerwGE 94, 35).
  • BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 8.98

    Aufenthaltsbefugnis; ehemals rumänische Staatsangehörige; Rechtmäßigkeit des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.07.2000 - 13 S 1726/99
    Ob er auch seit zwei Jahren im Besitze einer Duldung ist, ist unerheblich (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.11.1998, BVerwGE 108, 21).
  • BVerwG, 10.01.1995 - 1 B 153.94

    Ausländerrecht - Ausweisungsschutz - Straftäter - Generalprävention

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.07.2000 - 13 S 1726/99
    Zu Recht führt das Regierungspräsidium Stuttgart in seinem Bescheid vom 28.11.1997 (S. 13) aus, dass die vom Kläger begangene Straftat bei sofortiger Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis letztlich ohne ausländerrechtliche Konsequenzen bliebe und daher "die mit der Ausweisung beabsichtigte Abschreckung anderer Ausländer in vergleichbarer Situation verfehlt" würde (vgl. dazu, dass den Ist-Ausweisungstatbeständen des § 47 Abs. 1 Nr. 1 AuslG neben dem spezialpräventiven auch ein generalpräventiver Zweck zugrunde liegt, BVerwG, Beschluss vom 10.1.1995, NVwZ 1995, 1129, 1130 und Renner, Kommentar zum Ausländerrecht, 7. Aufl., S. 47 RdNr. 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.1997 - 13 S 1191/97

    Aufenthaltsbefugnis für einen unanfechtbar ausreisepflichtigen, abgelehnten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.07.2000 - 13 S 1726/99
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 22.7.1997, VBlBW 1998, 75 = InfAuslR 1998, 75; Urteil vom 17.12.1998, VBlBW 1999, 150 = InfAuslR 1999, 133, der sich der 1. Senat des erkennenden Gerichtshofs im Urteil vom 22.9.1997, InfAuslR 1998, 71 angeschlossen hat und die vom OVG Münster im Urteil vom 25.6.1997 - 17 A 7548/95 - und vom Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 26.3.1999, InfAuslR 1999, 332 = NVwZ-RR 1999, 610 geteilt wird) kann einem Asylbewerber, der nach Ablehnung seines Asylantrags unanfechtbar ausreisepflichtig ist, aber wegen eines Abschiebungshindernisses geduldet wird, eine Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Abs. 3 bzw. Abs. 4 und Abs. 5 AuslG nicht erteilt werden, wenn ihr ein Regelversagungsgrund des § 7 Abs. 2 AuslG entgegen steht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.1997 - 17 A 7548/95

    Regelversagungsgründe; Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.07.2000 - 13 S 1726/99
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 22.7.1997, VBlBW 1998, 75 = InfAuslR 1998, 75; Urteil vom 17.12.1998, VBlBW 1999, 150 = InfAuslR 1999, 133, der sich der 1. Senat des erkennenden Gerichtshofs im Urteil vom 22.9.1997, InfAuslR 1998, 71 angeschlossen hat und die vom OVG Münster im Urteil vom 25.6.1997 - 17 A 7548/95 - und vom Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 26.3.1999, InfAuslR 1999, 332 = NVwZ-RR 1999, 610 geteilt wird) kann einem Asylbewerber, der nach Ablehnung seines Asylantrags unanfechtbar ausreisepflichtig ist, aber wegen eines Abschiebungshindernisses geduldet wird, eine Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Abs. 3 bzw. Abs. 4 und Abs. 5 AuslG nicht erteilt werden, wenn ihr ein Regelversagungsgrund des § 7 Abs. 2 AuslG entgegen steht.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.12.2008 - 13 S 2483/07

    Beschaffung von Heimreisepapieren bei Palästinensern aus dem Libanon

    Die in der Rechtsprechung strittige Frage, ob die seinerzeit zur Ausweisung des Klägers führenden Straftaten seinem Aufenthaltserlaubnisbegehren als Ausweisungsgründe nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG entgegengehalten werden können oder durch die Ausweisung gewissermaßen "verbraucht sind" (siehe dazu GK-AufenthG, Rn 186 zu § 25 m.w.N. und noch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 5.7.2000 - 13 S 1726/99 -, InfAuslR 2000, 491), kann hier offenbleiben, da hier jedenfalls noch eine später begangene Straftat und entsprechende Verurteilung (Strafbefehl des Amtsgerichts Bad Cannstatt vom 19.5.2006) vorliegt.
  • OVG Hamburg, 18.12.2008 - 4 Bf 69/08

    Sperrwirkung der Ausweisung für andere Aufenthaltserlaubnisse auch nach Erteilung

    Dabei darf sich die Ausländerbehörde an den Voraussetzungen orientieren, unter denen die Wirkungen einer Ausweisung zu befristen wären (Burr in: GK-AufenthG, Stand Juni 2007, § 25 Rn. 183f.; Welte, Aktuelles Ausländerrecht, Stand August 2007, Kommentar zu § 25 AufenthG, Rn. 26cb; VGH Mannheim, Urt. v. 5.7.2000, 13 S 1726/99, juris, Rn. 16).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.10.2004 - 11 S 1448/03

    Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis - Abschiebungs- und Ausreisehindernis

    Als solche Wertentscheidung kommt insbesondere Art. 6 Abs. 1 GG in Frage (vgl. BVerwG, Beschluss v. 26.3.1999, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urteil v. 5.7.2000 - 13 S 1726/99 -, VBlBW 2001, 113; Urteil v. 29.6.2000, a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.09.2001 - 10 S 1230/01

    Ausweisung politisch Verfolgter - Straffälligkeit

    Die weiteren Ausweisungswirkungen, nämlich die Pflicht zur Ausreise sowie das Verbot der Wiedereinreise und der Erteilung einer neuen Aufenthaltsgenehmigung (§ 8 Abs. 2 Satz 1 und 2 AuslG), können bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 30 Abs. 4 AuslG auch ohne vorherige Ausreise des Ausländers (§ 8 Abs. 2 Satz 4 AuslG) durchbrochen werden und in eine Aufenthaltsbefugnis einmünden (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 02.05.2000, InfAuslR 2000, 395; Urt. v.5.7.2000, VBlBW 2001, 113=InfAuslR 2000, 491; Urt. v. 13.06.2000, a.a.O.; BVerwG, Urt. v. 04.06.1997, NVwZ 1997, 1114 = InfAuslR 1997, 355), sofern sich der Kläger keine neuen Verfehlungen zu Schulden kommen lässt.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2004 - 13 S 778/02

    Beginn der für den Wegfall der Sperrwirkung der Ausweisung gesetzten Frist, wenn

    Abschließend sei angemerkt, dass dem Kläger in Anbetracht der Tatsache, dass er seit seiner Haftentlassung (Mai 1993) nicht mehr mit dem Gesetz in Konflikt gekommen ist und kaum noch die Besorgnis besteht, dass er erneut in ähnlicher Weise wie 1990 straffällig werden wird, und angesichts der besonderen Umstände seines Falles trotz des Umstandes, dass aufgrund des Sozialhilfebezugs ein Regelversagungsgrund gegeben ist, wohl kaum noch die Legalisierung seines Aufenthalts durch Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis verweigert werden kann (vgl. insoweit das Urteil des Senats vom 5.7.2000 - 13 S 1766/99 -, InfAuslR 2000, 491).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.2002 - 11 S 2240/01

    Zuständigkeit für abgelehnte Asylbewerber; Duldungsanspruch -

    Nur in einem solchen Fall haben die genannten Rechtsfolgen zurückzustehen und kann ausnahmsweise auf die Ausreise des Ausländers nach dieser Vorschrift verzichtet werden (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.9.2001 - 10 S 1230/01 -, EZAR 039 Nr. 8; Beschluss vom 2.5.2000, a.a.O.; Urteil vom 5.7.2000 - 13 S 1726/99 -, InfAuslR 2000, 491; Urteil vom 13.6.2000 - 13 S 1378/98 -, VBlBW 2001, 23; BVerwG, Urteil vom 4.6.1997, a.a.O.).
  • OVG Niedersachsen, 06.01.2010 - 8 ME 217/09

    Vorläufiger Rechtsschutz, Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, familiäre

    Je nach Ausweisungsgrund ist zu fragen, ob vom Ausländer noch eine konkrete und schwere Gefahr für ein wichtiges Schutzgut ausgeht oder ob der mit der Ausweisung verfolgte Zweck, der auch Aspekte der Generalprävention umfassen kann, bereits erreicht ist (vgl. Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Urt. v. 18.12.2008 - 4 Bf 69/08 - juris, Rn. 42; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 5.7.2000 - 13 S 1726/99 -, juris, Rn. 16; GK-AufenthG, Stand: Juni 2007, § 25 Rn. 183 f.).
  • VG Karlsruhe, 17.05.2004 - 2 K 1002/03

    Rückführung von Ashkali in das Kosovo: Zumutbare Möglichkeit der freiwilligen

    Bei der Ermessensausübung im Rahmen des § 30 Abs. 4 AuslG - deren Rechtmäßigkeit i.S.v. § 114 VwGO zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung zu beurteilen ist - hat die Ausländerbehörde eine die Gesamtheit der Umstände des Einzelfalles berücksichtigende Entscheidung zu treffen, in der sämtliche für und gegen den Aufenthalt des Klägers im Bundesgebiet sprechenden öffentlichen und privaten Belange gegeneinander abzuwägen und dabei auch die Regelversagungsgründe des § 7 Abs. 2 AuslG mit dem ihnen nach der Entscheidung des Gesetzgebers zukommenden Gewicht einzubeziehen sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.03.1999 - 1 B 18/99 -, InfAuslR 1999, 332 u. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 05.07.2000 - 13 S 1726/99 -, InfAuslR 2000, 491).
  • VG Stuttgart, 06.04.2005 - 12 K 521/04

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis wegen Nichterfüllung der Passpflicht

    Auch Rechtsgründe können die Annahme eines Ausnahmefalls gebieten: Etwa verfassungsrechtliche Wertentscheidungen, insbesondere aus Art. 6 GG (so etwa BVerwG, Beschl. v. 26.03.1999, InfAuslR 1999, 332  und VGH Bad.-Württ., Urt. v. 05.07.2000, InfAuslR 2000, 491).
  • VG Stuttgart, 21.02.2006 - 6 K 4025/04

    Streit um Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

    Auch die Orientierung an dem Rahmen, der für die Befristung von Ausweisungsverfügungen gilt, ist rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. zu beiden von der Beklagten berücksichtigten Kriterien VGH Bad.-Württ., Urt. v. 05.07.2000 - 13 S 1726/99 -, InfAuslR 2000, 491 = VBlBW 2001, 113 sowie den bereits genannten Beschluss des VGH Bad.-Württ. v. 22.06.2005 im Prozesskostenhilfe-Verfahren des Ehemannes der Klägerin).
  • VG Sigmaringen, 15.01.2004 - 2 K 1126/02

    Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung - familiäre Lebensgemeinschaft in einer

  • VG Frankfurt/Main, 15.01.2004 - 1 G 7183/03

    Sperrwirkung, Ausweisung, Widerruf

  • VG Stuttgart, 02.06.2005 - 12 K 1791/04

    Mitwirkungspflichten eines Asylberechtigten bezüglich seiner Identität;

  • VG Sigmaringen, 06.03.2001 - 7 K 1809/99

    Ausländer; Befristung der Wirkung einer Ausweisung

  • VG Oldenburg, 31.05.2011 - 11 B 1163/11

    Zum unionsrechtlichen Aufenthaltsrecht Drittstaatsangehöriger nach dem

  • VGH Bayern, 14.12.2009 - 19 CS 09.2408

    Verlängerung Aufenthaltserlaubnis; Ausweisungsgrund; Regel - /Ausnahmefall.

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