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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 20.02.1992 - 14 S 3415/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1955
VGH Baden-Württemberg, 20.02.1992 - 14 S 3415/88 (https://dejure.org/1992,1955)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.02.1992 - 14 S 3415/88 (https://dejure.org/1992,1955)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Februar 1992 - 14 S 3415/88 (https://dejure.org/1992,1955)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Sperrzeitverkürzung für eine Diskothek; Schutz der Nachtruhe; in den allgemeinen Straßenverkehr integrierter Kraftfahrzeugverkehr der Gaststättenbesucher

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerberecht: Sperrzeitverkürzung für eine Diskothek

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1992, 359 (Ls.)
  • VBlBW 1992, 385
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 33.83

    Verkehrslärm an Bundesfernstraßen; Aktiver und passiver Lärmschutz; Richtlinien

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.02.1992 - 14 S 3415/88
    Eine pauschale Anwendung der in Verwaltungs- und DIN-Vorschriften bzw. in den einschlägigen technischen Regelwerken aufgeführten Werte scheidet somit aus; vielmehr ist auf den jeweiligen Einzelfall unter Berücksichtigung der konkreten Situation des Grundstücks abzustellen (vgl. BVerwG, Urteile vom 22.03.1985, BVerwGE 71, 150 und vom 22.05.1987, BVerwGE 77, 285 und BVerfG, Beschluß vom 30.11.1988, BVerfGE 79, 174).
  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.02.1992 - 14 S 3415/88
    Eine pauschale Anwendung der in Verwaltungs- und DIN-Vorschriften bzw. in den einschlägigen technischen Regelwerken aufgeführten Werte scheidet somit aus; vielmehr ist auf den jeweiligen Einzelfall unter Berücksichtigung der konkreten Situation des Grundstücks abzustellen (vgl. BVerwG, Urteile vom 22.03.1985, BVerwGE 71, 150 und vom 22.05.1987, BVerwGE 77, 285 und BVerfG, Beschluß vom 30.11.1988, BVerfGE 79, 174).
  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 63.80

    Auswirkungen der fehlenden Kenntlichmachung planbetroffener Grundstücke; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.02.1992 - 14 S 3415/88
    Eine pauschale Anwendung der in Verwaltungs- und DIN-Vorschriften bzw. in den einschlägigen technischen Regelwerken aufgeführten Werte scheidet somit aus; vielmehr ist auf den jeweiligen Einzelfall unter Berücksichtigung der konkreten Situation des Grundstücks abzustellen (vgl. BVerwG, Urteile vom 22.03.1985, BVerwGE 71, 150 und vom 22.05.1987, BVerwGE 77, 285 und BVerfG, Beschluß vom 30.11.1988, BVerfGE 79, 174).
  • BVerwG, 23.09.1976 - 1 C 7.75

    Sperrzeit - Öffentliches Bedürfnis - Offenhaltung der Gaststätte - Repressive …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.02.1992 - 14 S 3415/88
    Rn. 24 Die Frage, ob ein tatsächlicher Bedarf für die von der Klägerin angestrebte Sperrzeitverkürzung besteht, kann offenbleiben, denn ein öffentliches Bedürfnis für das Hinausschieben des Beginns der Sperrzeit liegt nicht vor, wenn zwar ein Interesse der Bevölkerung an der Offenhaltung der Gaststätte während der allgemeinen Sperrzeit besteht, eine Befriedigung dieses Bedarfs aber - wie hier - dem Gemeinwohl zuwiderläuft (BVerwG, Urteil vom 23.09.1976, GewArch 1977, 24).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.1990 - 14 S 2916/89

    Gaststättenrecht - behördliches Ermessen bei der Entscheidung über eine …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.02.1992 - 14 S 3415/88
    Hierbei ist zu beachten, daß das öffentliche Interesse am Schutz der Nachtruhe der in der Nähe von Gaststätten wohnenden Menschen mit fortschreitender Nachtzeit zunimmt (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.05.1990, GewArch 1990, 331 = NVwZ-RR 1991, 66).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.1991 - 14 S 279/91

    Zur Zulässigkeit einer Gaststätte: hier: Nachbarschaft zum Wohngebiet; zur …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.02.1992 - 14 S 3415/88
    Sind die Fahrzeuge der Gaststättenbesucher bereits im allgemeinen Straßenverkehr untergegangen, kann der verursachte Lärm nicht mehr dem Gastwirt zugeordnet werden (…Mörtel/Metzner, GastG, 4. Aufl., RdNrn. 90 und 97 zu § 4; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 06.11.1991 - 14 S 279/91 - vgl. hierzu auch OVG Berlin, Beschluß vom 03.11.1980, GewArch 1981, 65).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.04.1989 - 14 S 3712/88

    Sperrzeitverkürzung für abgelegenes Tanzlokal

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.02.1992 - 14 S 3415/88
    Liegt die Gaststätte in einem Gebiet, das seiner baulichen Nutzung nach weniger störungsempfindlich ist, so könnten die örtlichen Verhältnisse eine Sperrzeitverkürzung zulassen (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.03.1977, GewArch 1978, 35 und Urteil vom 14.04.1989 - 14 S 3712/88 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.1983 - 6 S 1022/83

    Gaststätte - Sperrzeitverkürzung - Berücksichtigung des bauplanungsrechtlichen …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.02.1992 - 14 S 3415/88
    Entscheidend kommt es auf die tatsächlichen örtlichen Verhältnisse an (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.10.1983, GewArch 1984, 69).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.1987 - 14 S 2682/87

    Sperrzeitverkürzung im Wege einstweiliger Anordnung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.02.1992 - 14 S 3415/88
    Rn. 20 Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die gewechselten Schriftsätze und auf die dem Senat vorliegenden Behördenakten und Akten des Verwaltungsgerichts Karlsruhe - 10 K 35/87 -, - 10 K 44/87 - und - 10 K 22/88 -, ferner auf die im Beschwerdeverfahren - 14 S 2682/87 - entstandenen Akten des Senats Bezug genommen.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.04.1987 - 14 S 3284/86

    Feststellung des öffentlichen Bedürfnisses für eine Sperrzeitverlängerung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.02.1992 - 14 S 3415/88
    Es muß daher schon in die Abwägung einbezogen werden, ob ein öffentliches Bedürfnis für die Sperrzeitverkürzung vorliegt (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.04.1987, GewArch 1987, 243).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2002 - 14 S 2736/01

    Sperrzeitverkürzung - Gaststättenlärm - Verkehrslärmzurechnung

    Ein öffentliches Bedürfnis für die Sperrzeitverkürzung liegt mithin auch dann nicht vor, wenn zwar ein Bedarf für die erweiterte Öffnungszeit besteht, seine Befriedigung aber nicht im Einklang mit der Rechtsordnung oder anderen, von der Verwaltung zu wahrenden öffentlichen Belangen stünde und insoweit dem Gemeinwohl zuwiderliefe (vgl. BVerwG, Urteil vom 07.05.1996 - 1 C 10.95 -, NVwZ 1997, 276; Urteil des Senats vom 20.02.1992 - 14 S 3415/88 -, VBlBW 1992, 385).

    Die im Hinblick auf die ursprüngliche Fassung der TA-Lärm aufgeworfene Frage, ob deren Regelungen in gaststättenrechtlichen Verfahren bei der Beurteilung der Zulässigkeit einer Lärmeinwirkung zumindest als Entscheidungshilfe herangezogen werden können (vgl. Urteil des Senats vom 20.02.1992 - 14 S 3415/88 -), stellt sich damit nicht mehr.

    Dies galt namentlich auch für den Lärm der Gäste auf dem Weg von und zu der Gaststätte und für den Verkehrslärm, den die Gäste außerhalb des Betriebsgeländes bei der An- und Abfahrt oder beim Parksuchverkehr verursachen, soweit die Fahrzeuge noch nicht in den allgemeinen Straßenverkehr eingegliedert sind (Urteile des Senats vom 13.08.1992, GewArch 1992, 444; vom 06.11.1991, GewArch 1992, 434; vom 20.02.1992, GewArch 1992, 441; NVwZ 1997, 401; Hess. VGH, Beschluss vom 09.07.1974, GewArch 1997, 391; BVerwG…, Urteil vom 05.07.1996, a.a.O.; allgemein zur Zurechenbarkeit des Ziel- und Quellverkehrs zu einer gewerblichen Anlage BVerwG, Urteil vom 27.8.1998, NVwZ 1999, 523; Beschluss vom 09.10.1990, NVwZ 1991, 267; Beschluss vom 20.01.1989, NVwZ 1989, 666; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.04.1995, VBlBW 1995, 481; Beschluss vom 05.03.1996 - 10 S 2830/95 -, NVwZ 1997, 401; Feldhaus, NVwZ 1998, 1138, 1144).

  • OVG Niedersachsen, 25.01.2007 - 1 ME 177/06

    Nachbarschutz gegen Einkaufszentrum; Prüfungsmaßstab im Eilverfahren; …

    Erforderlich war vielmehr, darüber hinaus den Zu- und Abgangsverkehr noch so lange einem Vorhaben zuzurechnen, wie er sich innerhalb eines räumlich überschaubaren Bereiches der Anlage bewegt und nicht im allgemeinen Straßenverkehr aufgegangen ist (vgl. etwa auch Bad.-Württ. VGH, Urteile v. 10.11.1988 - 10 S 758/86 -, NVwZ 1989, 276, 278 und vom 20.2.1992 - 14 S 3415/88 -, Bad.-Württ.VBl.
  • OVG Niedersachsen, 19.12.2006 - 1 ME 207/06

    Nachbarschutz gegen Kinoerweiterung

    Erforderlich war vielmehr, darüber hinaus den Zu- und Abgangsverkehr noch so lange einem Vorhaben zuzurechnen, wie er sich innerhalb eines räumlich überschaubaren Bereiches der Anlage bewegt und nicht im allgemeinen Straßenverkehr aufgegangen ist (vgl. etwa auch Bad.-Württ. VGH, Urteile v. 10.11.1988 - 10 S 758/86 -, NVwZ 1989, 276, 278 und vom 20.2.1992 - 14 S 3415/88 -, Bad.-Württ.VBl.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.1995 - 3 S 2514/94

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung: Änderung der Sach- und Rechtslage; Beurteilung …

    Die Zurechenbarkeit ist dabei solange gegeben, wie der Zu- und Abfahrtsverkehr sich noch innerhalb eines räumlich überschaubaren Bereiches der Anlage bewegt und er noch nicht im allgemeinen Straßenverkehr aufgegangen ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.11.1988 - 10 S 758/86 -, NVwZ 1989, 276 = VBlBW 1989, 293 - zum Betrieb einer Abfallbeseitigungsanlage - sowie VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.02.1992 - 14 S 3415/88 -, VBlBW 1992, 385 - zu einer Gaststätte -).
  • VG Gelsenkirchen, 18.07.2016 - 10 L 100/16

    Bestimmtheit; Bestimmtheitsgebot; Fußgänger; Fußgängerlärm; Fußgängerverkehr; …

    Rn. 113 Vgl. hierzu OVG NRW, Beschluss vom 25. Juni 2008 - 10 A 2525/07 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Februar 1992 - 14 S 3415/88 -, jeweils juris.
  • VGH Bayern, 05.12.1996 - 22 B 96.2050

    Voraussetzungen einer Erkundungsanordnung und Abgrenzung zur Amtsermittlung

    Die tatbestandlichen Voraussetzungen (Gefahr einerseits und Besorgnis andererseits) gleichen einander im praktischen Ergebnis (vgl. z.B. Schink, GewArch 1992, 441/451 sowie 1996, 1/11 und 50).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.1993 - 14 S 1492/93

    Sperrzeitverkürzung: besondere örtliche Verhältnisse; kein Anspruch auf …

    Danach kommt eine Verkürzung der Sperrzeit nur in Betracht, wenn die Umstände insgesamt positiv für die Verkürzung sprechen; denn die allgemeine gesetzliche Sperrzeitregelung verfolgt unter anderem den Zweck, die durch den Betrieb einer Gaststätte hervorgerufenen Ruhestörungen mit Eintritt der gesetzlichen Sperrzeit enden zu lassen, und zwar ohne Rücksicht auf den jeweiligen Gebietscharakter, in dem sich die in Rede stehende Gaststätte befindet (VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 19.10.1983, aaO.; Urteil vom 20.02.1992 - 14 S 3415/88 -, GewArch 1992, 441; Urteil vom 13.08.1992 - 14 S 3034/90 -, GewArch 1992, 444).
  • OVG Niedersachsen, 15.05.2002 - 1 MN 88/02

    Landesplanung; LKW-Lärm; Lärm; Planung; Planungsziel; Regionales …

    Erforderlich ist es vielmehr, darüber hinaus den Zu- und Abgangsverkehr noch so lange einem Vorhaben zuzurechnen, wie er sich innerhalb eines räumlich überschaubaren Bereiches der Anlage bewegt und nicht im allgemeinen Straßenverkehr aufgegangen ist (vgl. etwa auch Bad.-Württ. VGH, Urteile v. 10.11.1988 - 10 S 758/86 -, NVwZ 1989, 276, 278 und vom 20.2.1992 - 14 S 3415/88 -, Bad.-Württ.VBl.
  • VG Frankfurt/Main, 14.12.2001 - 7 E 3433/96

    Vorverlegung der Sperrzeit auf 22.00 Uhr für ein in unmittelbarer Nachbarschaft …

    Allerdings geht die erkennende Kammer im Einklang mit der Literatur und der höchstrichterlichen Rechtsprechung (…vgl. statt aller Metzner, GastG, 5. Aufl., Rdnr. 90 und 97 zu § 4;… Michel/Kienzle, a.a.O. Rdnr. 14 zu § 5; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.02.1992 in GewArch 1992, 441 = NVwZ-RR 1992, 359; BVerwGE 101, 157) davon aus, dass zu den schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des hier heranzuziehenden Bundesimmissionsschutzgesetzes auch der durch die Gäste auf dem Weg von und zu der Gaststätte hervorgerufene Lärm gehören kann, sofern er einen erkennbaren Bezug zu dem Betrieb hat und dass hierunter insbesondere auch Verkehrslärm fällt, solange die Gäste nicht mehr bzw. noch nicht in den allgemeinen Straßenverkehr eingegliedert sind.
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