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   VerfGH Rheinland-Pfalz, 14.06.1971 - VGH 7/70   

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VerfGH Rheinland-Pfalz, 14.06.1971 - VGH 7/70 (https://dejure.org/1971,4666)
VerfGH Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.06.1971 - VGH 7/70 (https://dejure.org/1971,4666)
VerfGH Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. Juni 1971 - VGH 7/70 (https://dejure.org/1971,4666)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gebietszusammenlegung im Zuge der Verwaltungsvereinfachung; Antragsbefugnis im Sinne des Art. 130 Abs. 1 LV; Eingemeindung kein Verstoß gegen verfassungsrechtliches Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden

  • Wolters Kluwer

    Gebietszusammenlegung im Zuge der Verwaltungsvereinfachung; Antragsbefugnis im Sinne des Art. 130 Abs. 1 LV; Eingemeindung kein Verstoß gegen verfassungsrechtliches Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (13)

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 14.12.1970 - VGH 4/70

    Verletzung des Selbstverwaltungsrechts verbandsangehöriger Gemeinden durch

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 14.06.1971 - VGH 7/70
    Daher können ihre Rechte weder mit der Summe der Rechte und rechtlichen Interessen ihrer Bürger oder Einwohner gleichgesetzt werden, noch ist es einer Gemeinde gestattet, sich mit der Anrufung des Verfassungsgerichtshofes zum Sachwalter der Verbandsgemeinde zu machen, der sie angehört (vgl. Urteile des Verfassungsgerichtshofes vom 5. Mai 1969 - VGH 3/69 -, DVBl 1970 S. 779 [780], und 14. Dezember 1970 - VGH 4/70 -).

    Eine Gemeinde wird - wie der Verfassungsgerichtshof schon mit Urteil vom 14. Dezember 1970 - VGH 4/70 - entschieden hat - grundsätzlich nicht dadurch in ihrem Selbstverwaltungsrecht beeinträchtigt, dass eine andere Gemeinde, die bisher mit ihr zusammen derselben Verbandsgemeinde angehört hat, aus der Verbandsgemeinde ausgegliedert wird.

    In einem solchen Fall hat der Verfassungsgerichtshof einen Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht der ausgegliederten Gemeinde bejaht, und sie deswegen gemäss Art. 130 Abs. 1 LV ausnahmsweise als antragsbefugt angesehen (Urteil vom 8. Februar 1971 - VGH 10/70 - vgl. dazu auch das Grundsatzurteil vom 14. Dezember 1970 - VGH 4/70 -).

    In einem solchen Fall ist die unter den Schutz der Landesverfassung gestellte Selbstverwaltungskörperschaft, die ihre Auflösung für verfassungswidrig hält, stets im Sinne von Art. 130 Abs. 1 LV in ihren Rechten beeinträchtigt und damit befugt, den Verfassungsgerichtshof anzurufen (vgl. Urteil des Verfassungsgerichtshofes vom 14. Dezember 1970 - VGH 4/70 -).

    In beiden Fällen erfordert die Zulässigkeit des Antrags darüber hinaus nicht, dass das geltend gemachte Recht auch wirklich beeinträchtigt ist; vielmehr ist erforderlich und ausreichend, dass unter Zugrundelegung der von dem Antragsteller behaupteten Tatsachen sein Recht verletzt ist (Urteile des Verfassungsgerichtshofes vom 14. November 1966 - AS 10, 102 - und vom 14. Dezember 1970 - VGH 4/70 -).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 17.04.1969 - VGH 2/69

    Selbstverwaltungsgarantie und kommunale Gebietsreform; Zulässigkeit des

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 14.06.1971 - VGH 7/70
    Das folgt - wie der Verfassungsgerichtshof in Anschluss an die Entscheidung vom 17. April 1969 - VGH 2/69 - (AS 11, 73 [78 ff.] = DVBl 1969 S. 799 = DÖV 1969 S. 560) in ständiger Rechtsprechung entschieden hat - sowohl aus der Bindung der öffentlichen Gewalt an das Gemeinwohl in Art. 1 Abs. 2 und 3 LV als auch für die Gemeinden zusätzlich aus der historischen Entwicklung des Selbstverwaltungsrechts, wie sie sieh im preussischen und im bayrischen Rechtskreis vollzogen hat (hinsichtlich der Verbandsgemeinden vgl. insbesondere Urteil des Verfassungsgerichtshofes vom 17. Dezember 1969 - VGH 10/69 -, DVBl 1970 S. 783).

    Das Gericht hat nur zu prüfen, ob die wertende Inhaltsbestimmung dieses Begriffs - wie auch das Bundesverfassungsgericht anerkannt hat (Urteil vom 18. Dezember 1968, BVerfGE 24, 367 [406] = DÖV 1969 S. 102 = DVBl 1969 S. 190) - "eindeutig widerlegbar" oder "offensichtlich fehlsam" ist oder der "verfassungsrechtlichen Wertordnung" widerspricht (vgl. Urteil des Verfassungsgerichtshofes vom 17. April 1969, AS 11, 73 [84]).

    Dies hat der Verfassungsgerichtshof unter anderem bereits in seiner Entscheidung vom 17. April 1969 (AS 11, 73 [86 ff.]) näher dargelegt.

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 17.12.1969 - VGH 10/69

    Verwaltungsreform durch Eingemeindungen; Antragsbefugnis kommunaler

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 14.06.1971 - VGH 7/70
    Soweit sie einen solchen Widerspruch darin erblicken, dass das Verfassungsgericht in anderen Fällen eine Beeinträchtigung des Selbstverwaltungsrechts eines Gemeindeverbandes bejaht hat, obwohl diese Körperschaft in der jeweils zur Nachprüfung gestellten Vorschrift nicht erwähnt war (vgl. etwa Urteile vom 17. Dezember 1969 - VGH 10/69 -, DVBl 1970 S. 783, und vom 8. Juli 1970 - VGH 2/70 -, DVBl 1970 S. 785), verkennen sie, dass diese Körperschaften gleichwohl unmittelbar in ihrem Selbstverwaltungsrecht verletzt waren.

    Das folgt - wie der Verfassungsgerichtshof in Anschluss an die Entscheidung vom 17. April 1969 - VGH 2/69 - (AS 11, 73 [78 ff.] = DVBl 1969 S. 799 = DÖV 1969 S. 560) in ständiger Rechtsprechung entschieden hat - sowohl aus der Bindung der öffentlichen Gewalt an das Gemeinwohl in Art. 1 Abs. 2 und 3 LV als auch für die Gemeinden zusätzlich aus der historischen Entwicklung des Selbstverwaltungsrechts, wie sie sieh im preussischen und im bayrischen Rechtskreis vollzogen hat (hinsichtlich der Verbandsgemeinden vgl. insbesondere Urteil des Verfassungsgerichtshofes vom 17. Dezember 1969 - VGH 10/69 -, DVBl 1970 S. 783).

    Eine gemeinwohlschädliche Beeinträchtigung des Selbstverwaltungsrechts einer Verbandsgemeinde durch Ausgliederung einer bisher ihr angehörenden Gemeinde liegt vornehmlich dann vor, wenn die Gebietsänderung die Verwaltungs- und Leistungskraft der Verbandsgemeinde so schwächt, dass für die Zukunft die Wahrnehmung der ihr anvertrauten Selbstverwaltungsaufgaben und damit ihre Lebensfähigkeit in Frage gestellt wird (Urteil des Verfassungsgerichtshofes vom 17. Dezember 1969 - VGH 10/69 -, DVBl 1970 S. 783).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 08.07.1970 - VGH 2/70
    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 14.06.1971 - VGH 7/70
    Dabei bedarf es hier keiner Entscheidung, ob der Antrag einer solchen Körperschaft des öffentlichen Rechts seinem Wesen nach eine besondere Ausgestaltung der im übrigen von dem Verfassungsgeber abgelehnten allgemeinen Verfassungsbeschwerde darstellt, ob er eine besondere Form des abstrakten Normenkontrollverfahrens zum Gegenstand hat oder ob er einen verfassungsgerichtlichen Rechtsbehelf eigener Art bedeutet (vgl. dazu Urteile des Verfassungsgerichtshofes vom 18. November 1957 - VGH 2/57 -, DVBl 1958 S. 359 mit Anmerkung von Schäfer, a.a.O. S. 362, und vom 8. Juli 1970 - VGH 2/70 -, DVBl 1970 S. 785 [786]).

    Soweit sie einen solchen Widerspruch darin erblicken, dass das Verfassungsgericht in anderen Fällen eine Beeinträchtigung des Selbstverwaltungsrechts eines Gemeindeverbandes bejaht hat, obwohl diese Körperschaft in der jeweils zur Nachprüfung gestellten Vorschrift nicht erwähnt war (vgl. etwa Urteile vom 17. Dezember 1969 - VGH 10/69 -, DVBl 1970 S. 783, und vom 8. Juli 1970 - VGH 2/70 -, DVBl 1970 S. 785), verkennen sie, dass diese Körperschaften gleichwohl unmittelbar in ihrem Selbstverwaltungsrecht verletzt waren.

  • BGH, 10.03.1958 - II ZR 14/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 14.06.1971 - VGH 7/70
    Diese Vertretungsmacht als Organ der Gemeinde ist unbeschränkt, so dass die Gemeinde auch durch solche Rechtshandlungen des Bürgermeisters berechtigt oder verpflichtet wird, die er ohne oder sogar entgegen einem erforderlichen Beschluss des Gemeinderates vorgenommen hat (ebenso Salzmann/Schunck/Hofmann/Schrick, a.a.O., Anm. 2 zu § 47 GO; Wolff, Verwaltungsrecht 11, 3. Aufl., So 222; BGH in DVBl 1958 S. 512 und MDR 1966 S. 669).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 12.05.1969 - VGH 36/69

    Neugliederung von Gemeinden im Zuge einer Territorialreform;

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 14.06.1971 - VGH 7/70
    Diese Verflechtungskriterien brauchen allerdings nicht in ihrer Gesamtheit vorzuliegen, um ein Stadt-Umland-Verhältnis zu begründen; vielmehr reicht es aus, wenn einige dieser Merkmale, die dem Verhältnis zwischen Stadt und Umlandgemeinde ein bestimmendes Gepräge geben, vorhanden sind (Urteil des Verfassungsgerichtshofes vom 12. Hai 1969 - VGH 36/69 -, DÖV 1970 S. 601 - DVBl 1970 S. 780).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 22.03.1954 - VGH 2/52
    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 14.06.1971 - VGH 7/70
    Bereits mit Urteil vom 22. März 1954 - VGH 2/52 - (AS 3, 227 [243 ff.]) hat der Verfassungsgerichtshof hervorgehoben, dass er nicht nur befugt, sondern verpflichtet ist zu prüfen, ob der unbestimmte Rechtsbegriff "Öffentliches Wohl" , der mit dem des "Gemeinwohls" identisch ist (Ule, "Allgemeines Wohl und öffentliche Interessen in der Rechtsprechung der Verfassungsgerichte" , in Bd. 39 der Schriftenreihe der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer, S. 125), vom Gesetzgeber richtig verstanden und ausgefüllt wurde.
  • BVerfG, 15.01.1969 - 2 BvR 301/66

    Unzulässige Rechtssatzverfassungsbeschwerde mangels unmittelbarer Betroffenheit

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 14.06.1971 - VGH 7/70
    Obwohl auch die insoweit in Betracht kommende Vorschrift des § 91 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht vom 12. März 1951 (BGBl I S. 243) hierüber ausdrücklich nichts besagt, setzt die Zulässigkeit dieser Verfassungsbeschwerde voraus, dass das angegriffene Gesetz die Gemeinde oder den Gemeindeverband unmittelbar in ihrem Selbstverwaltungsrecht verletzt (BVerfGE 25, 124 [129]; ebenso Maunz/Sigloch/Schmidt-Bleibtreu/Klein, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, Rdn. 27 zu § 91).
  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvR 638/64

    Hamburgisches Deichordnungsgesetz

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 14.06.1971 - VGH 7/70
    Das Gericht hat nur zu prüfen, ob die wertende Inhaltsbestimmung dieses Begriffs - wie auch das Bundesverfassungsgericht anerkannt hat (Urteil vom 18. Dezember 1968, BVerfGE 24, 367 [406] = DÖV 1969 S. 102 = DVBl 1969 S. 190) - "eindeutig widerlegbar" oder "offensichtlich fehlsam" ist oder der "verfassungsrechtlichen Wertordnung" widerspricht (vgl. Urteil des Verfassungsgerichtshofes vom 17. April 1969, AS 11, 73 [84]).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 05.05.1969 - VGH 29/69

    Rechtmäßigkeit einer Territorialreform in einem Bundesland; Anrufung eines

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 14.06.1971 - VGH 7/70
    In einem solchen Falle ist der Gesetzgeber befugt, in abstrakt-genereller Form Richtpunkte für die Vollziehung des Gemeinwohlauftrags aufzustellen und inhaltlich zu bestimmen, die der Verfassungsgerichtshof innerhalb der ihm gesetzten Grenzen auf ihre Verfassungsmässigkeit und systemgerechte Verwirklichung im Einzelfall nachzuprüfen hat (vgl. Urteil des Verfassungsgerichtshofes vom 5. Mai 1969 - VGH 29/69 -, AS 11, 118 = DÖV 1970 S. 198).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 05.05.1969 - VGH 3/69

    Unterlassene Anhörung des Landkreises bei Ausgliederung einer Gemeinde

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 14.11.1966 - VGH 5/66

    Gemeinden können nicht gegen Umorganisation staatlicher Behörden und Gerichte

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 08.02.1971 - VGH 10/70

    Beeinträchtigung des Selbstverwaltungsrechtes einer verbandsangehörigen Gemeinde

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 08.06.2015 - VGH N 18/14

    Kommunale Gebietsreform: Eingliederung der Verbandsgemeinde Maikammer

    - VGH 7/70 -, AS 12, 153 [159 ff.]; ferner Th. Schmidt, JA 2008, 763 [765]).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 29.06.2015 - VGH N 7/14

    Kommunale Gebietsreform: Eingliederung der Verbandsgemeinde Irrel in die

    Die Antragstellerin wird im Verfahren zulässigerweise durch ihren zuletzt amtierenden Bürgermeister vertreten (vgl. VerfGH RP, Urteil vom 14. Juni 1971 - VGH 7/70 -, AS 12, 153 [159 ff.]; ferner Th. Schmidt, JA 2008, 763 [765]).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 18.03.2016 - VGH N 9/14

    Kommunale Gebietsreform: Eingliederung der verbandsfreien Stadt Herdorf in die

    Die Antragstellerinnen werden im Verfahren zulässigerweise durch ihre zuletzt amtierenden Bürgermeister vertreten (vgl. VerfGH RP, Urteil vom 14. Juni 1971 - VGH 7/70 -, AS 12, 153 [159 ff.]; ferner Th. Schmidt, JA 2008, 763 [765]).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 11.01.2016 - VGH N 10/14

    Kommunale Gebietsreform: Eingliederung der Verbandsgemeinde Manderscheid in die

    Die Antragstellerinnen werden im Verfahren zulässigerweise durch ihre zuletzt amtierenden Bürgermeister vertreten (vgl. VerfGH RP, Urteil vom 14. Juni 1971 - VGH 7/70 -, AS 12, 153 [159 ff.]; ferner Th. Schmidt, JA 2008, 763 [765]).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 29.01.2016 - VGH N 11/14

    Kommunale Gebietsreform: Eingliederung der Verbandsgemeinde Hochspeyer in die

    Die Antragstellerin wird im Verfahren zulässigerweise durch ihren zuletzt amtierenden Bürgermeister vertreten (vgl. VerfGH RP, Urteil vom 14. Juni 1971 - VGH 7/70 -, AS 12, 153 [159 ff.]; ferner Th. Schmidt, JA 2008, 763 [765]).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 26.10.2015 - VGH N 8/14

    Kommunale Gebietsreform betreffend die Verbandsgemeinden Wallhalben und

    Die Antragstellerin wird im Verfahren zulässigerweise durch ihren zuletzt amtierenden Bürgermeister vertreten (vgl. VerfGH RP, Urteil vom 14. Juni 1971 - VGH 7/70 -, AS 12, 153 [159 ff.]; ferner Th. Schmidt, JA 2008, 763 [765]).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 26.10.2015 - VGH N 36/14

    Kommunale Gebietsreform betreffend die Verbandsgemeinden Wallhalben und

    Die Antragstellerin wird im Verfahren zulässigerweise durch ihren zuletzt amtierenden Bürgermeister vertreten (vgl. VerfGH RP, Urteil vom 14. Juni 1971 - VGH 7/70 -, AS 12, 153 [159 ff.]; ferner Th. Schmidt, JA 2008, 763 [765]).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 09.12.1974 - VGH 2/73

    Gemeinden als Kommunale Krankenhausträger; Beinträchtigung gemeindlicher

    Wie der Verfassungsgerichtshof bereits in seinem Urteil vom 14. Juni 1971 - VGH 7/70 - (AS 12, 153 [155 f.]) dargelegt hat, sind die Körperschaften des öffentlichen Rechts nach Art. 130 Abs. 1 LV nur dann befugt, das Verfassungsgericht anzurufen, wenn sie geltend machen können, durch die beanstandete Maßnahme unmittelbar in Ihren Rechten beeinträchtigt zu sein.

    Insoweit gelten für die Anrufung des Verfassungsgerichtshofes durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts dieselben Rechtsgrundsätze, wie sie für die Verfassungsbeschwerde der Gemeinden und Gemeindeverbände wegen eines Verstoßes gegen Art. 28 des Grundgesetzes Gültigkeit haben (Urteil vom 14. Juni 1971, a.a.O.. 156).

  • StGH Hessen, 11.04.1973 - P.St. 697

    Kommunale Neugliederung in Hessen - Anrufung des Staatsgerichtshofes

    Deshalb kann es im Verfahren über eine Grundrechtsklage keine Prozeßstandschaft geben (vgl. BVerfG, Beschluß vom 24. Juli 1963 - 2 BvR 129/60 - BVerfGE 16, 147 (158); 19, 323 (329); VerfGH Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. Juni 1971 - VGH 7/70 -, AS 12/153; Zinn-Stein, 1963, aaO, Art. 131 bis 133, Anm. B IV 19 b, S. 36; Maunz-Sigloch-Schmidt-Bleibtreu-Klein, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, 1967, § 90 Rdnr. 42).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 05.07.1971 - VGH 21/70

    Antragsbefugnis von Gemeinden nach Art. 130 Abs. 1 der Verfassung für

    Hierbei handelt es sich - wie der Verfassungsgerichtshof mit Urteil vom 14. Juni 1971 (- VGH 7/70 -) im einzelnen dargelegt hat - lediglich um eine mittelbare Auswirkung der beanstandeten Maßnahme.

    Das bedeutet: Anhörberechtigt sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, wenn und soweit sie geltend machen können, durch die beabsichtigte Maßnahme unmittelbar in ihren Rechten beeinträchtigt zu sein (vgl. Urteil des Verfassungsgerichtshofes vom 14. Juni 1971 - VGH 7/70 -).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2022 - 8 A 11173/21

    Klagebefugnis einer Gemeinde gegen die Ersetzung des baurechtlichen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.09.1983 - 6 A 66/82

    Gemeinde; Entscheidung; Erhebung; Vorausleistungen; Laufende Verwaltung;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.03.2015 - 7 B 10021/15

    Feuerwehr in Enkenbach-Alsenborn nach Gebietsreform: Wiederholung der Wahl zum

  • VG Trier, 06.04.2018 - 7 K 7497/17

    Preist muss Mittel aus dem Kommunalen Entschuldungsfonds zurückzahlen

  • VG Trier, 29.11.2007 - 6 K 542/07

    Keine Kürzung der Personalkosten für Busbegleitung

  • StGH Hessen, 11.04.1973 - P.St. 694

    Landkreis; Kreisgebiet; Gemeinde; Gemeindegebiet; Gemeindeverband;

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