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   BFH, 13.10.1961 - VI 118/61 U   

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https://dejure.org/1961,404
BFH, 13.10.1961 - VI 118/61 U (https://dejure.org/1961,404)
BFH, Entscheidung vom 13.10.1961 - VI 118/61 U (https://dejure.org/1961,404)
BFH, Entscheidung vom 13. Oktober 1961 - VI 118/61 U (https://dejure.org/1961,404)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFHE 74, 124
  • DB 1962, 151
  • BStBl III 1962, 48
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 25.06.1953 - IV 503/52 U

    Anspruch auf Kinderermäßigung - Voraussetzungen der Kinderermäßigung -

    Auszug aus BFH, 13.10.1961 - VI 118/61 U
    Es ist nicht erforderlich, daß der Steuerpflichtige die Kosten der Berufsausbildung allein getragen hat; es genügt, wenn er die Kosten im wesentlichen bestritten hat (Urteil des Bundesfinanzhofs IV 503/52 U vom 25. Juni 1953, BStBl 1953 III S. 281, Slg. Bd. 57 S. 737; Abschn. 181 Abs. 1 EStR 1957).
  • BFH, 13.11.1959 - VI 81/58 U

    Begriff der abzugsfähigen Fortbildungskosten - Begriff der Ausbildungskosten -

    Auszug aus BFH, 13.10.1961 - VI 118/61 U
    Der Senat hält diese entgegenkommende Beurteilung vor allem deshalb für vertretbar, weil es, wie im Urteil des Senats VI 81/58 U vom 13. November 1959 (BStBl 1960 III S. 53, Slg. Bd. 70 S. 143) ausgeführt ist, im allgemeinen Interesse der Förderung beruflichen Strebens liegt, auch bei der steuerlichen Beurteilung großzügig zu verfahren.
  • BFH, 08.11.1972 - VI R 54/70

    Berufsausbildung - Gesellenprüfung - Meisterprüfung

    Es sei deshalb davon auszugehen, daß vom Standpunkt der Eltern, die die Kosten der Ausbildung getragen hätten, erst die Meisterprüfung den Abschluß der Berufsausbildung eines Handwerksgesellen bedeute (Urteil des BFH VI 118/61 U vom 13. Oktober 1961, BFH 74, 124, BStBl III 1962, 48).

    Der Senat hat schon im Urteil VI 118/61 U (a. a. O.) darauf hingewiesen, daß Meister, wenn sie nicht selbständig tätig sind, eine wesentlich günstigere Stellung haben und einen höheren Lohn erhalten als Gesellen.

    Der Senat verbleibt hiernach bei der im Urteil VI 118/61 U (a. a. O.) vertretenen Auffassung, daß Aufwendungen im Zusammenhang mit der Meisterprüfung Kosten der Berufsausbildung sind, wenn sie von den Eltern getragen werden.

  • BFH, 15.12.1989 - VI R 44/86

    Berufsfortbildungskosten - Nichtselbständige Tätigkeit - Handwerksgeselle -

    Sie dient vielmehr dazu, innerhalb der gewählten Berufsart beruflich voranzukommen und aufzusteigen (v.Bornhaupt in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 9 Rdnr. B 281 f.; Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, 8. Aufl. 1989, § 19 Anm. 12 "Fortbildungskosten"; Blümich/Wehmeyer, Einkommensteuergesetz, § 9 Rz. 490 "Meistertitel"; Hartz/Meeßen/Wolff, ABC-Führer Lohnsteuer, "Meisterprüfung"; so im Ergebnis schon für diejenigen Gesellen, die ihre Kosten selbst getragen haben, Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 13. Oktober 1961 VI 118/61 U, BFHE 74, 124, BStBl III 1962, 48; vom 10. Mai 1966 I 290/63, BFHE 86, 297, BStBl III 1966, 490, und vom 8. November 1972 VI R 309/70, BFHE 107, 450, BStBl II 1973, 139).
  • BFH, 18.04.1990 - III R 5/88

    Abzug eines schwarzen Anzugs als Betriebsaufwendung eines Leichenbestatters

    Zu den Berufsfortbildungskosten gehören auch Aufwendungen, die ein in nichtselbständiger Arbeit tätiger Handwerksgeselle im Zusammenhang mit der Ablegung der Meisterprüfung macht (BFH-Urteile vom 13. Oktober 1961 VI 118/61 U, BFHE 74, 124, BStBl III 1962, 48; vom 10. Mai 1966 I 290/63, BFHE 86, 297, BStBl III 1966, 490; vom 8. November 1972 VI R 309/70, BFHE 107, 450, BStBl II 1973, 139, und vom 15. Dezember 1989 VI R 44/86, BFHE 160, 145, BStBl 1990, 692.
  • BFH, 07.08.1967 - VI R 88/66

    Geltendmachung von Promotionskosten als Werbungskosten

    Er trägt besonders vor, das FG habe die neuere Rechtsprechung des Senats nicht berücksichtigt, der nunmehr -- anders als der RFH -- auch die Aufwendungen eines Handwerksgesellen für die Meisterprüfung zu den Werbungskosten rechne (Urteil VI 118/61 U vom 13. Oktober 1961, BFH 74, 124, BStBl III 1962, 48).

    Auf das Handwerksmeister-Urteil des Senats VI 118/61 U (a. a. O.) kann sich der Stpfl. nicht berufen.

  • BFH, 02.08.1968 - VI R 207/66

    Berufsausbildung - Kaufmännische Ausbildung - Betriebsinhaber

    Der Senat hat allerdings bereits in dem Urteil VI 118/61 U vom 13. Oktober 1961 (BFH 74, 124, BStBl III 1962, 48) dargelegt, daß diese für die Abgrenzung von Ausbildungs- und Fortbildungskosten entwickelten Grundsätze nicht ohne weiteres auf die Frage der Gewährung eines Kinderfreibetrags im Sinn des § 32 Abs. 2 EStG übertragen werden können.

    Im Fall des Urteils VI 118/61 U (a. a. O.) handelte es sich um Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für den Sohn, der die Meisterschule besuchte.

  • BFH, 08.11.1972 - VI R 309/70

    Berufsausbildung - Mindestvoraussetzungen - Erreichen des Berufsziels

    So kann nach dem BFH-Urteil VI 118/61 U vom 13. Oktober 1961 (BFH 74, 124, BStBl III 1962, 48) z. B. die Ausbildung eines Gesellen zum Meister noch unter die Berufsausbildung im Sinne des § 32 EStG fallen, wenn sie überwiegend auf Kosten der Eltern druchgeführt wird, während die Aufwendungen entsprechender Kosten durch den Gesellen selbst für ihn nach § 9 EStG abzugsfähige Fortbildungskosten sein können.
  • BFH, 07.08.1967 - VI R 25/67

    Anerkennung von Habilitationskosten eines wissenschaftlichen Assistenten als

    Dementsprechend habe der BFH im Urteil VI 118/61 U vom 13. Oktober 1961 (BFH 74, 124, BStBl III 1962, 48) die Aufwendungen eines Handwerksgesellen für die Meisterprüfung als Werbungskosten anerkannt.
  • BFH, 26.02.1971 - VI R 198/68

    Berufsausbildung - Einberufung zum Wehrdienst - Fortsetzung der Ausbildung

    Es kann dahingestellt bleiben, ob sich die Gehilfentätigkeit als Berufsausbildung oder Berufsausübung darstellt (vgl. zur Abgrenzung BFH-Entscheidung VI 118/61 U vom 13. Oktober 1961, BFH 74, 124, BStBl III 1962, 48); denn Voraussetzung der Kinderermäßigung nach § 32 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a, bb EStG ist nicht, daß der Kinderfreibetrag den Eltern auch nach der Wehrdienstzeit gewährt wird.
  • BFH, 15.03.1963 - VI 249/62 U

    Steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die

    In der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, vor allem auch des erkennenden Senats, wird der Begriff "Fortbildungskosten" nicht eng gefaßt, vor allem, um das zugleich dem Gemeinwohl dienende Streben der Steuerpflichtigen nach Steigerung der beruflichen Leistung durch Fortbildung auch von der steuerlichen Seite her anzuregen, soweit die Rechtsprechung im Rahmen der Auslegung des geltenden Rechts dazu in der Lage ist (siehe Urteile des Bundesfinanzhofs IV 229/57 U und IV 105/60 U, a.a.O.; VI 81/58 U vom 13. November 1959, BStBl 1960 III S. 53, Slg. Bd. 70 S. 143; VI 118/61 U vom 13. Oktober 1961, BStBl 1962 III S. 48, Slg. Bd. 74 S. 124).
  • BFH, 04.12.1969 - IV 329/64

    Berufsausbildung - Kind - Ausübung eines Berufes - Ableistung des Wehrdienstes -

    Dabei kommt es nicht auf die Unterscheidung zwischen Ausbildungskosten und Fortbildungskosten an, so daß z. B. die Ausbildung eines Gesellen zum Meister noch unter die Berufsausbildung im Sinne des § 32 EStG fällt (Urteil VI 118/61 U vom 13. Oktober 1961, BFH 74, 124, BStBl III 1962, 48; vgl. auch das Urteil VI R 230/67; diese Auffassung wurde auch in dem Urteil VI R 207/66 vom 2. August 1968, BFH 93, 301, BStBl II 1968, 777, nicht aufgegeben; es wurde lediglich ausgeführt, daß aus der früheren Entscheidung nicht geschlossen werden dürfe, daß eine eindeutig abgeschlossene Berufsausbildung -- Lehre, Fachschule, Volontärzeit -- aus steuerlichen Gründen beliebig ausgedehnt werden könne).
  • BFH, 10.11.1972 - VI R 314/70

    Kinderfreibetrag - Entscheidung über die Gewährung - Einkünfte des Kindes -

  • BFH, 12.12.1962 - VI 220/62 U

    Anforderungen an die Voraussetzung, dass der Steuerpflichtige im wesentlichen die

  • BFH, 04.06.1969 - VI R 229/68

    Berufsausbildung - Eigene Erwerbsgrundlage - Handwerker - Meisterprüfung -

  • BFH, 10.05.1966 - I 290/63
  • BFH, 24.08.1962 - VI 146/62 U

    Aufwendungen für den Besuch einer Schiffsingenieurschule als Werbungskosten

  • BFH, 08.04.1983 - VI R 234/80
  • BFH, 13.07.1962 - VI 277/61 U

    Einbeziehung der Einkünfte zur Bewertung der Kinderermäßigung in der

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