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   RG, 01.10.1896 - Rep. VI. 122/96   

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https://dejure.org/1896,89
RG, 01.10.1896 - Rep. VI. 122/96 (https://dejure.org/1896,89)
RG, Entscheidung vom 01.10.1896 - Rep. VI. 122/96 (https://dejure.org/1896,89)
RG, Entscheidung vom 01. Oktober 1896 - Rep. VI. 122/96 (https://dejure.org/1896,89)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Haftet, wer eine von ihm mit dem Namen eines Anderen ohne dessen Wissen und Willen unterzeichnete Verpflichtungsurkunde dem darin als Gläubiger Bezeichneten gegeben hat, dem letzteren auf Erfüllung?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 38, 178
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2006 - 11 N 17.06

    Zustellung durch Empfangsbekenntnis, Unterschrift durch Büroangestellte; Widerruf

    Die Unterschrift von Angehörigen seines Büropersonals genügt auch dann nicht, wenn diese durch den Rechtsanwalt im Einzelfall zur Ausstellung des Empfangsbekenntnisses ermächtigt sind (vgl. BGH, Beschluss vom 16. März 1994 - XII ZB 159/93 -, NJW 1994, 2295; OVG Hamburg, Beschluss vom 24. September 1998 - BS VI 122/96 - NJW 1999, 965; Stöber in Zöller, ZPO, 24. Auflage, § 174, Rdziff. 15, m. n. w. N.; a. A. noch BGH, Urteil vom 10. Juni 1976 - VIIII ZR 51/75 -. BGHZ 67, 10).
  • VG Braunschweig, 19.12.2002 - 8 A 345/02

    Anschrift; Empfangsbekenntnis; Rechtsschutzinteresse; Unterschrift; Untertauchen

    Abgesehen davon, dass diese Rechtsprechung umstritten geblieben ist (vgl. zur Gegenauffassung: OVG Hamburg, Beschl. v. 24.9. 1998 - BS VI 122/96 -, NJW 1999, 965 f.), vollzieht sich aber seit dem 1. Juli 2002 die Zustellung von Ladungen nicht mehr nach den Vorschriften des Verwaltungszustellungsgesetzes (vgl. demgegenüber § 56 Abs. 2 VwGO a. F.).
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