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RG, 01.10.1896 - Rep. VI. 122/96 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Haftet, wer eine von ihm mit dem Namen eines Anderen ohne dessen Wissen und Willen unterzeichnete Verpflichtungsurkunde dem darin als Gläubiger Bezeichneten gegeben hat, dem letzteren auf Erfüllung?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 38, 178
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2006 - 11 N 17.06
Zustellung durch Empfangsbekenntnis, Unterschrift durch Büroangestellte; Widerruf …
Die Unterschrift von Angehörigen seines Büropersonals genügt auch dann nicht, wenn diese durch den Rechtsanwalt im Einzelfall zur Ausstellung des Empfangsbekenntnisses ermächtigt sind (vgl. BGH, Beschluss vom 16. März 1994 - XII ZB 159/93 -, NJW 1994, 2295; OVG Hamburg, Beschluss vom 24. September 1998 - BS VI 122/96 - NJW 1999, 965;… Stöber in Zöller, ZPO, 24. Auflage, § 174, Rdziff. 15, m. n. w. N.; a. A. noch BGH, Urteil vom 10. Juni 1976 - VIIII ZR 51/75 -. BGHZ 67, 10). - VG Braunschweig, 19.12.2002 - 8 A 345/02
Anschrift; Empfangsbekenntnis; Rechtsschutzinteresse; Unterschrift; Untertauchen …
Abgesehen davon, dass diese Rechtsprechung umstritten geblieben ist (vgl. zur Gegenauffassung: OVG Hamburg, Beschl. v. 24.9. 1998 - BS VI 122/96 -, NJW 1999, 965 f.), vollzieht sich aber seit dem 1. Juli 2002 die Zustellung von Ladungen nicht mehr nach den Vorschriften des Verwaltungszustellungsgesetzes (vgl. demgegenüber § 56 Abs. 2 VwGO a. F.).