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   BFH, 24.06.1960 - VI 16/60   

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https://dejure.org/1960,10967
BFH, 24.06.1960 - VI 16/60 (https://dejure.org/1960,10967)
BFH, Entscheidung vom 24.06.1960 - VI 16/60 (https://dejure.org/1960,10967)
BFH, Entscheidung vom 24. Juni 1960 - VI 16/60 (https://dejure.org/1960,10967)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DB 1961, 795
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 22.09.1994 - IV R 41/93

    Verlust bei Veruntreuung

    Kann die Gesellschaft ihren Anspruch wegen Vermögenslosigkeit des Schädigers nicht realisieren, kommt es bei der Gesellschaft zu einer entsprechenden Minderung ihres Betriebsvermögens und damit zu einem Verlust im Sinne der Gewinnermittlungsvorschriften (vgl. BFH-Urteile vom 24. Juni 1960 VI 16/60, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Einkommensteuergesetz , § 4 , Rechtsspruch 383; vom 2. August 1968 VI R 219/67, BFHE 93, 218, BStBl II 1968, 746).
  • FG München, 23.01.2009 - 1 K 561/04

    Ermessensausübung bei der Änderung einer vorläufigen Gewinnfeststellung -

    Die Rechtsprechung verweist insoweit auf den Grundsatz, dass kein Steuerpflichtiger ein Einkommen versteuern soll, das ihm nicht zugeflossen ist (BFH-Urteile vom 1. August 1968 IV R 177/66, BFHE 93, 239, BStBl II 1968, 740; vom 24. Juni 1960 VI 16/60, Der Betrieb 1961, 795; BFH-Beschluss vom 23. Juni 1999 IV B 13/99, BFH/NV 2000, 29; Urteil des Reichsfinanzhofs vom 6. September 1939 VI 231/38, RStBl 1939, 1008).
  • BFH, 01.08.1968 - IV R 177/66

    Betriebsprüfung - Personengesellschaft - Einnahmenverkürzung - Gewinnverkürzung -

    Stehen sie fest, so sind sie auch steuerrechtlich zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteil VI 16/60 vom 24. Juni 1960, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Einkommensteuergesetz, § 4, Rechtsspruch 383).
  • BFH, 02.08.1968 - VI R 219/67

    Unvorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Unterschlagungen eines

    Was die eigentliche Streitfrage (die Entnahmen) betrifft, so entspricht das Vorgehen des FA und des FG der Beurteilung, die der Entscheidung des Senats VI 16/60 vom 24. Juni 1960 (Der Betrieb 1961 S. 795) zugrunde liegt.
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