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   FG Hamburg, 18.12.1981 - VI 206/78   

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FG Hamburg, 18.12.1981 - VI 206/78 (https://dejure.org/1981,26594)
FG Hamburg, Entscheidung vom 18.12.1981 - VI 206/78 (https://dejure.org/1981,26594)
FG Hamburg, Entscheidung vom 18. Dezember 1981 - VI 206/78 (https://dejure.org/1981,26594)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1982, 283
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 06.09.2006 - XI R 51/05

    Verbösernde Einspruchsentscheidung nach Ergehen eines Teilabhilfebescheids

    aa) Der Senat teilt nicht die Auffassung des FG Hamburg in seinem Urteil vom 18. Dezember 1981 VI 206/78 (EFG 1982, 283, 284), die Finanzbehörde habe mit dem Erlass eines dem Einspruch teilweise abhelfenden Änderungsbescheids das ihr in § 367 Abs. 2 Satz 2 AO 1977 eingeräumte Recht der Selbstkontrolle verbraucht.

    bb) Soweit das FG Hamburg in EFG 1982, 283 zur Begründung seiner gegenteiligen Auffassung darauf verweist, dass der Änderungsbescheid nur insoweit streitbefangen sei, als dem Einspruch nicht abgeholfen worden sei, kommt es nach § 367 Abs. 2 Satz 1 AO 1977 für den Umfang der Prüfungsbefugnis der Finanzbehörde auf den Antrag des Einspruchsführers gerade nicht an.

  • FG Düsseldorf, 16.08.2005 - 10 K 4173/02

    Verböserung bei zuvor erfolgter Teilabhilfe des Einspruchs bzgl. eben dieser

    Der gegenteiligen Auffassung des FG Hamburg (Urteil vom 18. Dezember 1981 VI 206/78, EFG 1982, 283) vermag sich der Senat aus den dargelegten Gründen nicht anzuschließen.
  • FG München, 21.02.1995 - 14 K 2598/91

    Rechtsmäßigkeit eines dinglichen Arrests zur Sicherung der Vollstreckung von

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