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   FG Niedersachsen, 24.01.1978 - VI 245/77   

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FG Niedersachsen, 24.01.1978 - VI 245/77 (https://dejure.org/1978,13706)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.01.1978 - VI 245/77 (https://dejure.org/1978,13706)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. Januar 1978 - VI 245/77 (https://dejure.org/1978,13706)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1978, 416
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • FG Berlin-Brandenburg, 08.10.2015 - 7 V 7195/15

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO) - Festsetzung eines

    Zudem handelt ein Steuerberater auch schuldhaft, wenn er Aufträge annimmt, die er nicht ordnungsgemäß bewältigen kann, oder in dieser Situation vorhandene Mandate nicht zurückgibt, wenn die Hindernisse längere Zeit anhalten (vgl. Niedersächsisches FG, Urteil vom 24.01.1978 VI 245/77, EFG 1978, 416; Hessisches FG, Urteil vom 08.02.1993 4 K 513/92, EFG 1994, 378).
  • FG Berlin-Brandenburg, 11.08.2015 - 9 K 9187/14

    Festsetzung eines Verspätungszuschlages sowie wegen Ablehnung des

    hätte sich der Bevollmächtigte der Kläger dazu durchringen müssen, bei Erkennen eines von ihm nicht zu bewältigenden Arbeitsanfalls keine neuen Mandate mehr anzunehmen bzw. einen Teil der schon übernommenen Mandate zurückzugeben (vgl. Niedersächsisches FG, rkr. Urteil vom 24. Januar 1978 - VI 245/77, EFG 1978, 416).
  • BFH, 10.02.2005 - X B 179/03

    NZB: zur Rüge des Fehlens von Entscheidungsgründen

    Daher ist es nicht möglich, aus vermeintlichen Abweichungen des angefochtenen Urteils von den vom Kläger genannten Entscheidungen anderer Gerichte (BFH-Urteil vom 29. September 1989 III R 159/86, BFH/NV 1990, 615; Urteil des Niedersächsischen FG vom 24. Januar 1978 VI 245/77, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1978, 416; Urteil des FG Baden-Württemberg vom 20. Juni 1996 14 K 41/92, EFG 1997, 259, und Urteil des FG München vom 9. November 1990 3 K 3209/87, EFG 1991, 440), die sich mit den Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls zum Verschulden befassen, die Notwendigkeit einer Entscheidung des BFH zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO abzuleiten.
  • BFH, 11.08.2003 - XI B 227/02

    Festsetzung von Verspätungszuschlägen bei Arbeitsüberlastung und

    b) Die Vorentscheidung weicht auch nicht von der Rechtsprechung der von den Klägern zitierten FG ab (Niedersächsisches FG vom 24. Januar 1978 VI 245/77, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1978, 416; FG Baden-Württemberg vom 20. Juni 1996 14 K 41/92, EFG 1997, 259; FG München vom 9. November 1990 3 K 3209/87, EFG 1991, 440).
  • FG Sachsen-Anhalt, 11.04.2001 - 2 K 298/99

    Anzahl der einem Senat zugewiesenen ehrenamtlichen Richter; Vorliegen eines

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  • FG Berlin, 04.03.1999 - 1 K 1434/98
    Dies kann die Kläger aber nach allgemeiner Ansicht nicht exkulpieren, da ein Steuerberater in diesem Falle verpflichtet ist, durch Einstellung neuer Kräfte oder durch Ablehnung neuer bzw. Rückgabe vorhandener Mandate Abhilfe zu schaffen (Niedersächsisches Finanzgericht -;FG-;, Urteil vom 24. Januar 1978 - VI 245/77 Entscheidungen der Finanzgerichte -;EFG-; 78, 416).
  • FG Nürnberg, 31.01.1995 - I 275/94
    Dabei kann es dahingestellt bleiben, ob ein Steuerberater, der zur fristgemäßen Erledigung erteilter Aufträge außerstande ist, weil einige seiner Kräfte sich im Mutterschaftsurlaub befinden, verpflichtet ist, durch Einstellung neuer Mitarbeiter Abhilfe zu schaffen (vgl. das rechtskräftige Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 24. Januar 1978 VI 245/77, Entscheidungen der Finanzgerichte -;EFG-; 1978, 416).
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