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BFH, 07.12.1966 - VI 266/65 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Steuerliche Folgen der Zusage einer Versorgungsrente eines Rechtsnachfolgers für den Betriebsvogänger
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 88, 115
- NJW 1967, 2177
- DB 1967, 974
- BStBl III 1967, 306
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 17.12.1964 - IV 378/61 U
Zahlungen zur Abfindung und Versorgung an einen Handelsvertreter als …
Auszug aus BFH, 07.12.1966 - VI 266/65
Zu diesem Zweck sei die Umsatzbeteiligung als eine Versorgungsrente vereinbart worden, die nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) IV 378/61 U vom 17. Dezember 1964 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 81 S. 471 - BFH 81, 471 -, BStBl III 1965, 170) zu laufenden Betriebsausgaben führe. - BFH, 28.03.1966 - VI 320/64
Erwerb eines Geschäftswerts mit Übernahme eines ganzen lebenden Unternehmens - …
Auszug aus BFH, 07.12.1966 - VI 266/65
Der Senat hat im Urteil VI 320/64 vom 28. März 1966 (BFH 85, 433, BStBl III 1966, 456) entschieden, daß ein Geschäftswert nur mit einem lebenden Betrieb im ganzen erworben werden kann. - BFH, 26.02.1964 - I 383/61 U
Steuerrechtliche Behandlung einer Abfindung eines Handelsvertreters an seinen …
Auszug aus BFH, 07.12.1966 - VI 266/65
Ebenso wie bei einem Handelsvertreter, bei dem es ebenfalls überwiegend auf die persönliche Leistung ankommt, wäre daher bei dem von X. betriebenen Reisebüro die Übertragung eines Geschäftswerts nur ausnahmsweise anzunehmen (vgl. Urteil I 383/61 U vom 26. Februar 1964, BFH 79, 521, BStBl III 1964, 423). - BFH, 30.07.1959 - IV 265/58 U
Einordnung einer der einem Einzelunternehmer gewährten Betriebsrente als …
Auszug aus BFH, 07.12.1966 - VI 266/65
Es ist aber nicht ausgeschlossen, daß auch ausschließlich betriebliche Erwägungen zur Vereinbarung einer solchen Versorgung des bisherigen Betriebsinhabers führen können (Urteil des BFH IV 265/58 U vom 30. Juli 1959, BFH 69, 367, BStBl III 1959, 406). - BFH, 03.07.1959 - III 319/57 U
Voraussetzung für die Anordnung der sofortigen Fälligkeit
Auszug aus BFH, 07.12.1966 - VI 266/65
Es ist aber nicht ausgeschlossen, daß auch ausschließlich betriebliche Erwägungen zur Vereinbarung einer solchen Versorgung des bisherigen Betriebsinhabers führen können (Urteil des BFH IV 265/58 U vom 30. Juli 1959, BFH 69, 367, BStBl III 1959, 406).
- BFH, 28.09.1993 - VIII R 67/92
Zur Bemessung der AfA eines entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerts …
Die Klägerin kann sich für ihre Rechtsposition auch nicht auf das BFH-Urteil vom 7. Dezember 1966 VI 266/65 (BFHE 88, 115, BStBl III 1967, 306) berufen; in dieser Entscheidung wurde bereits deshalb keine Übertragung eines Geschäftswerts angenommen, weil dem Erwerber kein lebender Betrieb im ganzen übertragen worden war. - BFH, 26.06.2007 - IV R 71/04
Anschaffungskosten Grund und Boden
Wird --wie im Streitfall-- nicht ein Unternehmen im Ganzen, ein Teilbetrieb oder ein Mitunternehmeranteil, sondern lediglich ein einzelnes Wirtschaftsgut (Grundstück) erworben, erhält der Übernehmer grundsätzlich keinen Geschäftswert (vgl. BFH-Urteil vom 7. Dezember 1966 VI 266/65, BFHE 88, 115, BStBl III 1967, 306, m.w.N.). - BFH, 01.08.1968 - I 206/65
Abzugsfähigkeit von Zahlungen auf Grund eines Übernahmevertrages als …
Nur bei Erwerb eines lebenden Unternehmens im ganzen ist der Erwerb auch eines Firmen- oder Geschäftswerts denkbar (BFH-Urteile VI 320/64 vom 28. März 1966, BFH 85, 433, BStBl III 1966, 456; VI 266/65 vom 7. Dezember 1966, BFH 88, 115, BStBl III 1967, 306).