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   FG Nürnberg, 01.02.2007 - VI 285/2006   

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FG Nürnberg, 01.02.2007 - VI 285/2006 (https://dejure.org/2007,21006)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 01.02.2007 - VI 285/2006 (https://dejure.org/2007,21006)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 01. Februar 2007 - VI 285/2006 (https://dejure.org/2007,21006)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kindergeld für den Zeitraum einer freiwilligen Tätigkeit als Missionar; Zielrichtung des Kindergeldrechts als Auslegungskriterium des Tatbestandsmerkmals "Ausbildung für einen Beruf" i.S.d. § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2a Einkommensteuergesetz (EStG); Tätigkeit als "Missionar auf ...

  • Judicialis

    EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2d

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeld - Freiwilligendienst als Berufsausbildung i.S. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2a EStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeld - Freiwilligendienst als Berufsausbildung i.S. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2a EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 144
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 14.01.2000 - VI R 11/99

    Auslandspraktikum als Berufsausbildung

    Auszug aus FG Nürnberg, 01.02.2007 - VI 285/06
    Den Eltern und dem Kind steht bei der Gestaltung der Ausbildung ein breiter Entscheidungsspielraum zu (BFH-Urteil vom 14.01.2000 VI R 11/99, BStBl. II 2000, 199).
  • BFH, 16.04.2002 - VIII R 58/01

    Berufsausbildung eines Offiziersanwärters

    Auszug aus FG Nürnberg, 01.02.2007 - VI 285/06
    Der Vorbereitung auf ein Berufsziel dienen danach alle Maßnahmen, bei denen es sich um den Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen handelt, die als Grundlage für die Ausbildung des angestrebten Berufs geeignet sind (vgl. BFH-Urteil vom 16.04.2002 VIII R 58/01, BStBl. II 2002, 523 m.w.N.).
  • BFH, 09.06.1999 - VI R 16/99

    Berufsausbildung von Kindern

    Auszug aus FG Nürnberg, 01.02.2007 - VI 285/06
    Kindern muss daher zugebilligt werden, zur Vervollkommnung und Abrundung von Wissen und Fähigkeiten auch Maßnahmen außerhalb eines fest umschriebenen Bildungsgangs zu ergreifen (BFH-Urteil vom 09.06.1999 VI R 16/99, BStBl. II 1999, 713).
  • BFH, 23.04.1997 - VI R 135/95

    Voraussetzungen der Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen bei Berechnung der

    Auszug aus FG Nürnberg, 01.02.2007 - VI 285/06
    cc) In Berufsausbildung befindet sich, wer seine Berufsziele noch nicht erreicht hat, sich aber ernsthaft darauf vorbereitet (BFH-Urteil vom 23.04.1997 VI R 135/95, BFH/NV 1997, 655 m.w.N.).
  • BFH, 24.05.2000 - VI R 143/99

    Die Berufsausbildung endet bereits vor Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses, wenn

    Auszug aus FG Nürnberg, 01.02.2007 - VI 285/06
    Ausschlaggebend für die Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Ausbildung für einen Beruf" i.S.d. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2a EStG ist die Zielrichtung des Kindergeldrechts, die kindbedingte Minderung der steuerrechtlichen Leistungsfähigkeit der Eltern während der Ausbildung des Kindes zu berücksichtigen (BFH-Urteil vom 24.05.2000 VI R 143/99, BStBl. II 2000, 473).
  • BFH, 08.11.1972 - VI R 54/70

    Berufsausbildung - Gesellenprüfung - Meisterprüfung

    Auszug aus FG Nürnberg, 01.02.2007 - VI 285/06
    Erfasst werden auch Maßnahmen, die aus der maßgeblichen Sicht der Eltern und des Kindes geeignet sind, die berufliche Stellung des Kindes zu verbessern (BFH-Urteil vom 08.11.1972 VI R 54/70, BStBl. II 1973, 138).
  • BFH, 24.06.2004 - III R 3/03

    Kein Ausbildungsfreibetrag bei freiwilligem sozialen Jahr

    Auszug aus FG Nürnberg, 01.02.2007 - VI 285/06
    Maßgebend für diese erweiternde Auslegung ist der Gesichtspunkt, dass die steuerliche Leistungsfähigkeit der Eltern auch dann gemindert wird, wenn sich ein Kind unabhängig von vorgeschriebenen Studiengängen in Ausbildung befindet und von seinen Eltern unterhalten wird (BFH-Urteil vom 24.06.2004 III R 3/03, BFH/NV 2004, 1581).
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