Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 12.12.1979 - VI 2876/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,21102
VGH Baden-Württemberg, 12.12.1979 - VI 2876/78 (https://dejure.org/1979,21102)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.12.1979 - VI 2876/78 (https://dejure.org/1979,21102)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. Dezember 1979 - VI 2876/78 (https://dejure.org/1979,21102)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,21102) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.2003 - 14 S 718/03

    Beurteilungszeitpunkt bei feststellendem VA; Dauerverwaltungsakt; Betreutes

    Da die angefochtene Feststellung hier auf einen längeren Geltungszeitraum abzielte, sich die mit der Anfechtungsklage erhobenen Einwendungen der Klägerin aber gleichermaßen auf die Rechtslage vor wie nach dem Inkrafttreten der Änderungsfassung (am 01.01.2002) bezogen hatten, war es im Ergebnis zutreffend, dass das Verwaltungsgericht die angefochtene Feststellung anhand unterschiedlicher Rechtsgrundlagen gewürdigt und dabei auch nicht auf einen bestimmten Zeitpunkt abgestellt, sondern seiner rechtlichen Beurteilung die jeweils unterschiedliche Rechtslage während der Geltungsdauer der Alt - bzw. Neufassung des Heimgesetzes zugrunde gelegt hat (zur zeitabschnittsweisen Überprüfung eines Dauerverwaltungsakts vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.12.1979 - VI 2876/78 -, GewArch 1980, 386).

    Dass der einheitliche Bescheid der Beklagten vom Verwaltungsgericht damit im Ergebnis einer mehrfachen rechtlichen Überprüfung - sogar mit unterschiedlichem Ausgang - unterzogen wurde, entspricht insoweit dem Charakter des Bescheids als Dauerverwaltungsakt und ist in diesem Zusammenhang ebenfalls unbedenklich (vgl. auch hierzu VGH, Urteil vom 12.12.1979, a.a.O.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht