Weitere Entscheidung unten: RG, 23.03.1893

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   OVG Hamburg, 08.03.1994 - Bf VI 31/93   

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OVG Hamburg, 08.03.1994 - Bf VI 31/93 (https://dejure.org/1994,15694)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 08.03.1994 - Bf VI 31/93 (https://dejure.org/1994,15694)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 08. März 1994 - Bf VI 31/93 (https://dejure.org/1994,15694)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Öffentliche Abwasseranlage; Aufhebung; Anforderungen; Private Abwassereinrichtung; Pumpwerk

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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Hamburg, 29.04.2004 - 2 Bf 359/00

    Aufhebung eines öffentlichen Siels - Ermessensentscheidung - Einvernehmen mit

    Das Verwaltungsgericht beziehe sich in seiner Entscheidung in der Sache zu Unrecht auf eine Entscheidung des Berufungsgerichts vom 8. März 1994 (Bf VI 31/93).

    Ein Siel wird für die Grundstücksentwässerung nicht mehr benötigt, wenn alle noch angeschlossenen Grundstücke technisch - jedenfalls mittels einer Abwasserhebeanlage - zugleich unmittelbar in ein anderes öffentliches Siel an einer besielten Grundstücksfront entwässern können (so auch im Ergebnis OVG Hamburg, Urt. v. 8.3.1994, Bf VI 31/93).

    Zwar betrifft die Frage der Systemänderung (nur) die Frage des Übergangs vom Gefälle- zum Drucksystem bzw. vom Mischwasser- zum Trennsystem (vgl. Amtl. Begründung, Bürgerschafts-Drs. 9/4264, S. 9 zu § 4 Abs. 1; OVG Hamburg, Urt. v. 8.3.1994, Bf VI 31/93).

    Von dem von der Beklagten als vergleichbar angeführten Fall des vor dem Berufungsgericht geführten Rechtsstreits Bf VI 31/93 unterscheidet sich die hier streitige Aufhebung deutlich.

  • OVG Thüringen, 14.07.2003 - 4 EO 810/02

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge; Anschlussbeitrag; Entwässerungseinrichtung;

    Auch dabei handelt es sich um eine besondere Eigenschaft, die - darauf deutet schon das Kartenmaterial hin - den Grundstücken einen besonderen Wohn- und höheren Verkehrswert verleiht (vgl. ähnlich OVG HH, Urteil vom 08.03.1994 - Bf VI 31/93 -, zitiert nach Juris).
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Rechtsprechung
   RG, 23.03.1893 - Rep. VI. 31/93   

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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Wie ist der Streitwert für die Berufungsinstanz zu berechnen, wenn nach vorläufiger Vollstreckung des ersten Urteiles gegen Sicherheitsleistung der Beklagte mit der Berufung die Erstattung des auf Grund des Urteiles Gezahlten, der Kläger im Wege der Anschließung die ...

  • Wolters Kluwer

    Wert des Streitgegenstandes.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 31, 379
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