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   RG, 15.06.1911 - Rep. VI. 312/10   

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https://dejure.org/1911,271
RG, 15.06.1911 - Rep. VI. 312/10 (https://dejure.org/1911,271)
RG, Entscheidung vom 15.06.1911 - Rep. VI. 312/10 (https://dejure.org/1911,271)
RG, Entscheidung vom 15. Juni 1911 - Rep. VI. 312/10 (https://dejure.org/1911,271)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Wem fallen nach preußischem Rechte die Kosten behördlicher Maßregeln zum Schutze gegen Seuchengefahr zur Last? 2. Sind diese Kosten, soweit die Maßregel ortspolizeilicher Natur ist, als unmittelbare, oder als mittelbare Kosten der örtlichen Polizeiverwaltung nach Maßgabe ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kosten des Seuchenschutzes in Preußen.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 77, 193
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamm, 27.10.2016 - 10 U 13/16

    Wirksamkeit eines sogenannten Behindertentestamentes

    Mit weiterem Beschluss vom 23.02.2012 erteilte das Nachlassgericht einen gemeinschaftlichen Erbschein, der den Beklagten zu 1. wiederum als Miterben zu einem Anteil von 0, 25, B zu 0, 1375 und die Beklagten zu 2. und 3. zu je 0.30625 Anteil ausweist und den Zusatz enthält, dass B nur befreiter Vorerbe und hinsichtlich seines Anteils Testamentsvollstreckung angeordnet ist (AG Hattingen, 3 VI 312/10, Bl. 54).

    Die Akten des Amtsgericht Hattingen - 13 IV 246/10, 13 VI 220/10 und 13 VI 312/10 -, des Amtsgerichts Wuppertal - 59 XVII 133/10 - und des Sozialgerichts Dortmund - S 43 SO 538/14 - sind zu Informationszwecken beigezogen worden und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Für eine weiter bestehende niederländische Staatsangehörigkeit spricht das im Nachlassverfahren vom Beklagten zu 1. vorgelegte niederländische Familienbuch (vgl. AG Hattingen, 13 VI 312/10, Bl. 6 ff) sowie die Angabe des Beklagtenvertreters im Senatstermin, wonach die Erblasserin ihre niederländische Staatsangehörigkeit nach seiner Kenntnis nicht aufgegeben haben soll.

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