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   BFH, 14.10.1960 - VI 45/60 U   

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https://dejure.org/1960,318
BFH, 14.10.1960 - VI 45/60 U (https://dejure.org/1960,318)
BFH, Entscheidung vom 14.10.1960 - VI 45/60 U (https://dejure.org/1960,318)
BFH, Entscheidung vom 14. Oktober 1960 - VI 45/60 U (https://dejure.org/1960,318)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Haftungsleistungen eines früheren GmbH-Geschäftsführers für die Nichtabführung von Sozialbeiträgen als Werbungskosten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 72, 50
  • NJW 1961, 480 (Ls.)
  • BStBl III 1961, 20
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • RFH, 14.12.1938 - VI 739/38
    Auszug aus BFH, 14.10.1960 - VI 45/60 U
    Ein Fall dieser Art würde z.B. vorliegen, wenn ein angestellter Taxichauffeur auf einer "Dienstfahrt" versehentlich einen Fußgänger anfährt (vgl. hierzu auch das Urteil des Reichsfinanzhofs VI 739/38 vom 14. Dezember 1938, RStBl 1939 S. 212, das allerdings die Schadensersatzleistung aus Anlaß eines Unfalls betrifft, der durch eine betriebliche Kraftwagenfahrt verursacht wurde).
  • BFH, 17.09.2009 - VI R 24/08

    Verlust aus Veräußerung der Beteiligung am Arbeitgeber bei Beendigung des

    Auch Aufwendungen, die der Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses im Zusammenhang mit demselben erbringen muss (BFH-Urteile vom 14. Oktober 1960 VI 45/60 U, BFHE 72, 50, BStBl III 1961, 20, und vom 20. Dezember 1988 VI R 55/84, BFH/NV 1990, 23), sowie Aufwendungen des Arbeitnehmers, die er anlässlich der Beendigung des Dienstverhältnisses an den Arbeitgeber zu leisten hat, sind als Werbungskosten abzugsfähig (vgl. BFH-Urteil vom 22. Juni 2006 VI R 5/03, BFHE 214, 247, BStBl II 2007, 4).
  • BFH, 20.12.1988 - VI R 55/84

    Abziehbarkeit von Einkünften aus beruflicher Veranlassung aufgrund

    Diese Grundsätze gelten auch für nachträgliche Werbungskosten, die entstehen können, wenn der Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses Aufwendungen im Zusammenhang mit demselben erbringen muß (BFH-Urteil vom 14. Oktober 1960 VI 45/60 U, BFHE 72, 50, BStBl III 1961, 20).
  • BFH, 02.03.1962 - VI 79/60 S

    Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

    So hat er z.B. im Urteil VI 45/60 U vom 14. Oktober 1960 (BStBl 1961 III S. 20, Slg. Bd. 72 S. 50) die Ausgaben des früheren Geschäftsführers einer GmbH, der nach seiner Entlassung für nicht entrichtete Sozialversicherungsbeiträge in Anspruch genommen wurde, als (nachträgliche) Werbungskosten anerkannt.
  • FG Sachsen-Anhalt, 02.07.2013 - 4 K 1508/09

    Nachträgliche Werbungskosten aufgrund der Haftungsinanspruchnahme des ehemaligen

    Dies gilt jedoch nicht, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer für die Steuerschulden der Gesellschaft als Haftender in Anspruch genommen wird (BFH Urteile vom 26.11.1993 - VI R 3/92, BStBl II 1994, 242, vom 08.12.1992 - VIII R 99/90, juris, vom 14.05.1991 - VI R 48/88, BStBl II 1991, 758, und vom 20.12.1988 - VI R 55/84, BFH/NV 1990, 23, und 14.10.1960 - VI 45/60 U, BStBl III 1961, 20).
  • BFH, 19.10.1982 - VIII R 97/79

    Darlehn - Arbeitgeber - Zinsen - Kapitalforderung - Sicherung des Arbeitsplatzes

    Zahlungen eines leitenden Angestellten zur Rettung seiner Firma; BFH-Urteil vom 14. Oktober 1960 VI 45/60 U, BFHE 72, 50, BStBl III 1961, 20 betr.
  • FG Köln, 22.03.2002 - 14 K 2424/01

    Vorfälligkeitsentschädigung als nachträgliche Werbungskosten; Einstufung von

    Nachträgliche Werbungskosten sind dabei solche Werbungskosten, die erst nach der Aufgabe der auf die Einnahmeerzielung gerichteten Tätigkeit anfallen und noch im Veranlassungszusammenhang bzw. wirtschaftlichen Zusammenhang mit der früheren Einnahmeerzielung stehen (vgl. BFH, BStBl III 1961, 20; BFH, BStBl II 1992, 289; BFH, BStBl II 1996, 151; Drenseck, in: Schmidt, Einkommensteuergesetz, 20. Aufl., München 2001, § 9 Rdn. 35 und 40).
  • FG Münster, 10.12.2002 - 15 K 5393/99

    Auflösungsverlust nach § 17 EStG; Haftungsverbindlichkeiten als Werbungskosten

    Zwar können Haftungsschulden aus Pflichtverletzungen als GmbH-Geschäftsführer gemäß § 9 EStG grundsätzlich als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit absetzbar sein (BFH in BStBl III 1961, 20; FG Köln in EFG 1993, 509).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.07.2005 - 1 K 135/02

    Unterhaltszahlungen für zurückliegende Jahre als außergewöhnliche Belastung;

    Grundsätzlich kann zwar die Inanspruchnahme aufgrund eines Haftungsbescheides gemäß § 9 EStG beim Geschäftsführer einer GmbH zu Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit führen (BFH in BStBl III 1961, 20; FG Köln in EFG 1993, 509).
  • BFH, 21.10.1960 - VI 169/59 S

    Behandlung von Wartegeldern, Förderzinsen und Oberflächenentschädigungen als

    Daß die Wertminderung zwischen dem gemeinen Wert des Grundstücks vor Beginn der Erdölförderung und dem bei deren Beendigung erst berücksichtigt werden kann - also in einem Zeitpunkt, in dem unter Umständen nennenswerte Pachteinnahmen nicht mehr vorhanden sind - steht dem Werbungskostenabzug nicht entgegen (vgl. das Urteil des Bundesfinanzhofs VI 45/60 U vom 14. Oktober 1960, BStBl 1961 III S. 20).
  • BFH, 03.05.1985 - VI R 110/82

    Schadenersatzzahlungen als Werbungskosten - Werbungskosten bei den Einkünften aus

    Daß Schadenersatzleistungen des Arbeitnehmers, die aufgrund vorsätzlich begangener unerlaubter Handlungen zum Nachteil des Arbeitgebers zu erbringen seien, keinen Werbungskostencharakter hätten, folge auch aus dem Urteil des BFH vom 14. Oktober 1960 VI 45/60 U (BFHE 72, 50, BStBl III 1961, 20).
  • BFH, 01.12.1961 - VI 306/60 U

    Einordnung von auf Grund einer Ausfallbürgschaft von einem

  • FG München, 10.04.1997 - 11 K 1046/94

    Gemeinsame Veranlagung von Eheleuten zur Einkommensteuer; Erzielung von

  • BFH, 07.08.1981 - VI R 113/78
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