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FG Münster, 28.08.1984 - VI 6175/81 E |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1985, 281
Wird zitiert von ...
- BFH, 29.04.1999 - IV R 14/98
Teilwertabschreibung bei Verlustprodukten
Ein gedachter Erwerber des Betriebs, der diesen so erwirbt, wie er vom Veräußerer geführt wurde, und ihn in dieser Form jedenfalls zunächst unverändert fortführt, hätte daher keinen Anlaß, für die Verlustprodukte einen niedrigeren Betrag als die Anschaffungskosten anzusetzen, weil diese Produkte keinen negativen Erfolgsbeitrag für den Betrieb im ganzen leisten und er sie sich ebenfalls nur zu den vom Veräußerer aufgewendeten Anschaffungskosten wiederbeschaffen könnte (so auch Groh, Steuer und Wirtschaft --StuW-- 1976, 32, 38;… Wittorf, a.a.O.;… Ehmcke in Blümich, Einkommensteuergesetz/Körperschaftsteuergesetz/ Gewerbesteuergesetz, Stand: Januar 1999, § 6 EStG Rz. 690 "Verlustprodukte"; vgl. auch BFH-Urteil vom 13. Oktober 1976 I R 79/74, BFHE 122, 37, BStBl II 1977, 540, unter II. 2. der Gründe, und FG Münster, Urteil vom 28. August 1984 VI 6175/81 E, EFG 1985, 281, zu einem mit Verlusten arbeitenden Betrieb).