Rechtsprechung
   RG, 04.07.1892 - Rep. VI. 62/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1892,2
RG, 04.07.1892 - Rep. VI. 62/92 (https://dejure.org/1892,2)
RG, Entscheidung vom 04.07.1892 - Rep. VI. 62/92 (https://dejure.org/1892,2)
RG, Entscheidung vom 04. Juli 1892 - Rep. VI. 62/92 (https://dejure.org/1892,2)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1892,2) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Unter welchen Voraussetzungen ist auf Grund der Ungültigkeit des den Wert von 500 Dukaten übersteigenden Teiles eines Schenkungsversprechens ein Klaganspruch des Schenkers gegen den Schenknehmer anzuerkennen? 2. Inwiefern kann die Geltendmachung der Ungültigkeit des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nicht insinuierte große Schenkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 30, 106
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Karlsruhe, 06.10.2003 - 16 WF 160/03

    Streitwertbeschwerde: Keine Wiedereinsetzung bei Versäumung der Frist für die

    Im Einzelfall mag es ein über den Ablauf der Frist hinaus bestehendes Interesse an einer Änderung der Streitwertsfestsetzung geben; dieses hat jedoch gegenüber dem Interesse der übrigen Verfahrensbeteiligten zurückzutreten, die vom Zeitpunkt des Fristablaufs auf deren Bestand vertrauen dürfen (OLG Nürnberg, Beschluss vom 14. September 1998 - 15 WF 2905/98 - NJW-RR 1999, 653; vgl. auch Hamburgisches OVG, Beschluss vom 24. Juli 1992 - BS VI 62/92 - NvwZ-RR 1993, 167; VGH Mannheim, Beschluss vom 13. Mai 1996 - 10 S 18/96 - NvwZ-RR 1997, 196).
  • OLG Stuttgart, 21.11.2006 - 6 W 76/06

    Streitwertbeschwerde: Anwendbarkeit alten Rechts auf einen vor dem 1. Juli 2004

    Es kann dahinstehen, ob die Frist des § 25 Abs. 3 Satz 3 GKG keine eigentliche Rechtsmittelfrist, sondern eine Ausschlussfrist ist und ob außer in dem nicht vorliegenden Fall des § 107 ZPO eine formlose Mitteilung des Beschlusses genügt (so Markl/Meyer, Gerichtskostengesetz, 5. Aufl., § 25 Rn. 26; Meyer, Gerichtskostengesetz, 7. Aufl., § 63 Rn. 27; Hamburgisches Oberwaltungsgericht, Beschluss vom 24. Juli 1992 - Bs VI 62/92 = NVwZ-RR 1993, 167; a. A. Hartmann, Kostengesetze, 36. Aufl., Rn. 32 zu § 63 GKG n.F.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2006 - 13 E 786/04

    Maßgeblichkeit des Zeitpunkts des Eingangs der letzten Erledigungserklärung bei

    jeweils eine Klage-/Antragsrücknahme betreffend: Hamb. OVG, Beschluss vom 24.7.1992 - Bs VI 62/92 -, NVwZ-RR 1993, 167, und Beschluss vom 21.8.1989 - Bs III 237/89 -, juris; a.A. Sächs. OVG, Beschluss vom 29.7.1999 - 1 S 358/99 - unklar für den Fall der Erledigung der Hauptsache: OLG Hamm, Beschluss vom 5.2.2002 - 16 W (Baul) 2/01 -, juris.
  • OLG Hamm, 05.02.2002 - 16 W (Baul) 2/01

    Unzulässigkeit; Zustellung; Erledigungsbeschluss; Streitwertbeschwerde;

    Vgl.: VGH Baden-Württemberg a.a.O. sowie Hamburgisches OVG, Beschluss vom 24. Juli 1992 - Bs VI 62/92 - NVwZ-RR 1993, 167.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht