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OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.1972 - VI A 388/70 |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05. September 1972 - VI A 388/70 (https://dejure.org/1972,8863)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OVG Niedersachsen, 22.03.2006 - 2 LC 906/04
Anspruch eines Gerichtsvollziehers auf Übernahme von Schäden am eigenen PKW …
1.1 Entgegen der in dem angefochtenen Urteil vom 10. Februar 2004 vertretenen Ansicht scheitert der Anspruch des Klägers auf Sachschadensersatz nicht etwa daran, dass in den zu § 96 NBG erlassenen ermessenslenkenden und die Anspruchsvoraussetzungen für eine Ersatzleistung nach § 96 NBG näher konkretisierenden Verwaltungsvorschriften (vgl. OVG NRW, Urt. v. 5.9.1972 - VI A 388/70 -, ZBR 1973, 181(182)) vom 25. November 1992 (Verwaltungsvorschriften zum Niedersächsischen Beamtengesetz, Gem. RdErl. d. MI, d. StK u. d. übr. Min. v. 15.11.1992, Nds.MBl. 1993, 93(111) - VwV -), und zwar in Tz. 6.1 Lit. b VwV, bestimmt ist, dass Sachschäden, die während einer auf Veranlassung des Dienstherrn angetretenen Dienstfahrt entstanden sind, nur dann erstattet werden können, wenn die Veranlassung vor Antritt der Dienstfahrt ausgesprochen und aktenkundig festgehalten worden war.