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   BFH, 02.03.1984 - VI B 110/83   

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https://dejure.org/1984,22488
BFH, 02.03.1984 - VI B 110/83 (https://dejure.org/1984,22488)
BFH, Entscheidung vom 02.03.1984 - VI B 110/83 (https://dejure.org/1984,22488)
BFH, Entscheidung vom 02. März 1984 - VI B 110/83 (https://dejure.org/1984,22488)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 27.01.1967 - VI R 155/66

    Verschuldenszurechnung im steuergerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BFH, 02.03.1984 - VI B 110/83
    NV: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Prozeßbevollmächtigte handeln nicht unverschuldet, wenn ihnen das Verfahrensrecht (hier: Begründungserfordernisse des § 115 Abs. 3 FGO, Verfahren für die Zulassung der Revision) nicht bekannt ist (vgl. BFH-Beschluß vom 27.1.1967 VI R 155/66).4.
  • BFH, 24.01.1979 - II R 108/77

    Revisionsfrist - Frist - Antrag auf Ergänzung eines Urteils

    Auszug aus BFH, 02.03.1984 - VI B 110/83
    NV: Ohne Einfluß auf den Lauf der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bleibt die Entscheidung des FG, mit der es den Antrag auf Ergänzung seines Urteils, das keinen Ausspruch über die Zulassung der Revision enthält, ablehnt (vgl. BFH-Beschluß vom 24.1.1979 II R 108/77 betr. Revisionsfrist; BFH-Rechtsprechung zur Nichtzulassung der Revision bei fehlender Entscheidung des FG über die Zulassung der Revision und zum hiergegen vorgesehenen Rechtsmittel).2.
  • BFH, 26.11.2008 - VIII B 207/07

    Wiedereinsetzung: Antrag auf Ergänzung eines Urteils ohne Einfluss auf die Frist

    Denn nach ständiger Rechtsprechung hat die Einlegung eines Antrags auf Ergänzung eines Urteils keinen Einfluss auf die Frist für die Einlegung einer Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gegen das für ergänzungsbedürftig gehaltene Urteil (BFH-Beschlüsse vom 24. Januar 1979 II R 108/77, BFHE 127, 133, BStBl II 1979, 373; vom 2. März 1984 VI B 110/83, [...]; vom 5. Juli 2005 XI B 185/04, BFH/NV 2005, 1856).
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