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   BFH, 06.03.2003 - VI B 173/00   

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https://dejure.org/2003,14213
BFH, 06.03.2003 - VI B 173/00 (https://dejure.org/2003,14213)
BFH, Entscheidung vom 06.03.2003 - VI B 173/00 (https://dejure.org/2003,14213)
BFH, Entscheidung vom 06. März 2003 - VI B 173/00 (https://dejure.org/2003,14213)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 62 Abs. 3; ; FGO § 62 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 62 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 62 Abs. 3 Satz 3 1. Halbsatz; ; FGO § 62 Abs. 3 Satz 3 2. Halbsatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 62 Abs. 3 § 115 Abs. 3 S. 3
    Fehlende Prozessvollmacht: Prozessurteil ohne zuvor gesetzte Ausschlussfrist

  • datenbank.nwb.de

    Klageabweisung durch Prozessurteil ohne vorherige Ausschlussfrist zur Vorlage der Vollmacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 27.04.1994 - XI R 29/93

    1. Keine ordnungsgemäße Vertretung bei Zustellung einer Ladung zur mündlichen

    Auszug aus BFH, 06.03.2003 - VI B 173/00
    Zwar kann nach dem vom Prozessbevollmächtigten der Klägerin zitierten Urteil des BFH vom 27. April 1994 XI R 29/93 (BStBl II 1994, 661) möglicherweise eine nicht ordnungsgemäße Vertretung vorliegen, wenn das Gericht lediglich den Steuerberater als vollmachtlosen Vertreter zur mündlichen Verhandlung geladen hat (a.A. Gräber/ Koch, a.a.O., § 91 Rz. 9 a.E.; vgl. auch BFH-Beschluss vom 20. Juli 2000 III B 33/00, BFH/NV 2001, 55).
  • BFH, 10.09.1999 - XI R 31/98

    Zulassungsfreie Revision; Zurückweisung eines Bevollmächtigten

    Auszug aus BFH, 06.03.2003 - VI B 173/00
    Der vollmachtlose Vertreter hat keinen Anspruch darauf, dass das Gericht die mündliche Verhandlung aussetzt und eine Frist nach § 62 Abs. 3 Satz 3 FGO zur Beibringung der schriftlichen Originalvollmacht anordnet (BFH-Beschluss vom 10. September 1999 XI R 31/98, BFH/NV 2000, 326; Tipke/Kruse/Loose, a.a.O., Tz. 39).
  • BFH, 08.09.2000 - XI B 90/99

    Nachweis der Prozessvollmacht; grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 06.03.2003 - VI B 173/00
    Dabei kann bzw. konnte der Nachweis der Prozessvollmacht nur durch Vorlage der Originalvollmacht bei Gericht erfolgen (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. September 2000 XI B 90/99, BFH/NV 2001, 457).
  • BFH, 20.07.2000 - III B 33/00

    Ausschlussfrist zur Vorlage der Prozeßvollmacht

    Auszug aus BFH, 06.03.2003 - VI B 173/00
    Zwar kann nach dem vom Prozessbevollmächtigten der Klägerin zitierten Urteil des BFH vom 27. April 1994 XI R 29/93 (BStBl II 1994, 661) möglicherweise eine nicht ordnungsgemäße Vertretung vorliegen, wenn das Gericht lediglich den Steuerberater als vollmachtlosen Vertreter zur mündlichen Verhandlung geladen hat (a.A. Gräber/ Koch, a.a.O., § 91 Rz. 9 a.E.; vgl. auch BFH-Beschluss vom 20. Juli 2000 III B 33/00, BFH/NV 2001, 55).
  • BFH, 07.01.1998 - VII B 233/97

    Nachweis der Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht

    Auszug aus BFH, 06.03.2003 - VI B 173/00
    Das Fehlen einer vom Gericht gesetzten Ausschlussfrist zur Vorlage der Originalvollmacht steht nach ganz herrschender Auffassung der Abweisung der Klage durch Prozessurteil nicht entgegen, wenn die Prozessvollmacht bis zur mündlichen Verhandlung nicht vorgelegt wird (BFH-Beschluss vom 7. Januar 1998 VII B 233/97, BFH/NV 1998, 728; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 62 Rz. 2).
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