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BFH, 18.05.1998 - VI B 71/98 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung - Darlegungsanforderungen - Vorteile an Arbeitnehmer - Teilnahme an Reise - Bezahlung durch Arbeitgeber - Arbeitslohn - Eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 25.03.1993 - VI R 58/92
Reist der die Teilnehmer an einer vom Arbeitgeber veranstalteten Incentive-Reise …
Auszug aus BFH, 18.05.1998 - VI B 71/98
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) sind Vorteile, die einem Arbeitnehmer in Form der Teilnahme an einer von seinem Arbeitgeber bezahlten Reise zugeflossen sind, dann nicht als Arbeitslohn zu beurteilen, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse des Einzelfalles die Teilnahme des Arbeitnehmers an der Reise im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers gelegen hat (Urteil vom 25. März 1993 VI R 58/92, BFHE 171, 210, BStBl II 1993, 639). - BFH, 19.03.1991 - II B 122/90
Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes
Auszug aus BFH, 18.05.1998 - VI B 71/98
In Fällen, in denen das Finanzgericht (FG) seine Entscheidung unter Berücksichtigung des Gesamtbildes der Verhältnisse zu treffen und tatsächlich auch getroffen hat, reicht für die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung nicht der bloße Hinweis aus, daß noch keine BFH-Entscheidung zu dem vom FG beurteilten Sachverhalt vorliege oder sich der Sachverhalt des Streitfalles von demjenigen unterscheide, über den der BFH bereits entschieden habe; denn daraus ergibt sich noch nicht, daß ein Klärungsbedarf besteht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. März 1991 II B 122/90, BFH/NV 1992, 602;… vom 13. Mai 1992 II B 131/91, BFH/NV 1992, 762;… vom 22. Februar 1995 VIII B 82/94, BFH/NV 1995, 711). - BFH, 22.02.1995 - VIII B 81/94
Mangel an der Darlegung der gundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache
Auszug aus BFH, 18.05.1998 - VI B 71/98
In Fällen, in denen das Finanzgericht (FG) seine Entscheidung unter Berücksichtigung des Gesamtbildes der Verhältnisse zu treffen und tatsächlich auch getroffen hat, reicht für die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung nicht der bloße Hinweis aus, daß noch keine BFH-Entscheidung zu dem vom FG beurteilten Sachverhalt vorliege oder sich der Sachverhalt des Streitfalles von demjenigen unterscheide, über den der BFH bereits entschieden habe; denn daraus ergibt sich noch nicht, daß ein Klärungsbedarf besteht (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. März 1991 II B 122/90, BFH/NV 1992, 602;… vom 13. Mai 1992 II B 131/91, BFH/NV 1992, 762; vom 22. Februar 1995 VIII B 82/94, BFH/NV 1995, 711). - BFH, 13.05.1992 - II B 131/91
Substantiierte Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache bei …
Auszug aus BFH, 18.05.1998 - VI B 71/98
In Fällen, in denen das Finanzgericht (FG) seine Entscheidung unter Berücksichtigung des Gesamtbildes der Verhältnisse zu treffen und tatsächlich auch getroffen hat, reicht für die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung nicht der bloße Hinweis aus, daß noch keine BFH-Entscheidung zu dem vom FG beurteilten Sachverhalt vorliege oder sich der Sachverhalt des Streitfalles von demjenigen unterscheide, über den der BFH bereits entschieden habe; denn daraus ergibt sich noch nicht, daß ein Klärungsbedarf besteht (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. März 1991 II B 122/90, BFH/NV 1992, 602; vom 13. Mai 1992 II B 131/91, BFH/NV 1992, 762;… vom 22. Februar 1995 VIII B 82/94, BFH/NV 1995, 711). - BFH, 20.12.1994 - VIII B 82/94
Auszug aus BFH, 18.05.1998 - VI B 71/98
In Fällen, in denen das Finanzgericht (FG) seine Entscheidung unter Berücksichtigung des Gesamtbildes der Verhältnisse zu treffen und tatsächlich auch getroffen hat, reicht für die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung nicht der bloße Hinweis aus, daß noch keine BFH-Entscheidung zu dem vom FG beurteilten Sachverhalt vorliege oder sich der Sachverhalt des Streitfalles von demjenigen unterscheide, über den der BFH bereits entschieden habe; denn daraus ergibt sich noch nicht, daß ein Klärungsbedarf besteht (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. März 1991 II B 122/90, BFH/NV 1992, 602;… vom 13. Mai 1992 II B 131/91, BFH/NV 1992, 762; vom 22. Februar 1995 VIII B 82/94, BFH/NV 1995, 711).
- BFH, 04.10.2000 - VIII B 12/00
Revision: Zulassung der Revision - Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung - …
Hierzu hat der Beschwerdeführer substantiiert vorzutragen, welches konkrete Sachverhaltselement das FG seiner Meinung nach unzutreffend gewichtet hat (BFH-Beschluss vom 18. Mai 1998 VI B 71/98, BFH/NV 1999, 49) und inwieweit diese vom FG vorgenommene Gewichtung das Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (…BFH-Beschluss vom 20. Januar 1999 I B 23/98, BFH/NV 1999, 1214). - BFH, 20.01.1999 - I B 23/98
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Fremdvergleich
Hierzu ist insbesondere ein substantiierter Vortrag dazu erforderlich, welches konkrete Sachverhaltselement das FG unzutreffend gewichtet hat (BFH-Beschluß vom 18. Mai 1998 VI B 71/98, BFH/NV 1999, 49) und inwieweit diese Gewichtung das Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. BFH-Beschluß vom 31. August 1995 VIII B 21/93, BFHE 178, 379, BStBl II 1995, 890, 892;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Rz. 7, m.w.N.). - FG München, 17.11.2009 - 2 K 2101/05
Gewinnanteil überschreitende Entnahmen eines GbR-Gesellschafters als …
Als eigenständige Feststellungen dieser Art sind etwa die Qualifikation der Einkünfte, die Höhe des Gesamtgewinns, des laufenden Gewinns, eines Veräußerungsgewinns oder eines Sondergewinns wie auch die Existenz der Mitunternehmerschaft als solcher angenommen worden (vgl. BFH-Urteil vom 10. Februar 1988 VIII R 352/82, BStBl II 1988, 544 m. w. N. sowie BFH-Beschluss vom 19. Mai 1999 VI B 71/98, BFH/NV 1999, 1449).