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   BFH, 03.08.2000 - VI B 72/00   

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https://dejure.org/2000,10579
BFH, 03.08.2000 - VI B 72/00 (https://dejure.org/2000,10579)
BFH, Entscheidung vom 03.08.2000 - VI B 72/00 (https://dejure.org/2000,10579)
BFH, Entscheidung vom 03. August 2000 - VI B 72/00 (https://dejure.org/2000,10579)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Arbeitnehmer - Arbeitgeber - Reisekostenersatz - Steuerbefreiung - Darlegungslast - Beweisladt

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; EStG § 3 Nr. 16

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 3 Nr. 16; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2
    Steuerfreier Reisekostenersatz durch Arbeitgeber

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 05.07.1996 - VI R 76/95

    Beweislast für die Steuerfreiheit von Auslösungen

    Auszug aus BFH, 03.08.2000 - VI B 72/00
    Das Finanzgericht (FG) ist nicht von dem vom Beklagten und Beschwerdeführer (Finanzamt --FA--) bezeichneten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 5. Juli 1996 VI R 76/95 (BFH/NV 1996, 888) abgewichen.

    Der BFH hat zwar in dem vom FA herangezogenen Urteil in BFH/NV 1996, 888 den Rechtssatz aufgestellt, erhalte der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber Reisekostenersatz gemäß § 3 Nr. 16 des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerfrei zugewendet und sei bei der Einkommensteuerveranlagung des Arbeitnehmers streitig, ob die Befreiungsvoraussetzungen vorgelegen hätten, treffe den Arbeitnehmer die Darlegungs- und Feststellungslast.

    Dies entspricht dem in dem BFH-Urteil in BFH/NV 1996, 888 aufgestellten Rechtssatz.

  • BFH, 23.04.1992 - VIII B 49/90

    Revisionszulassung bei übersehen einer gesetzlichen Vorschrift

    Auszug aus BFH, 03.08.2000 - VI B 72/00
    Auch in diesem Fall muss sich jedoch der vom FG konkludent aufgestellte Rechtssatz deutlich aus dem gedanklichen Zusammenhang der Entscheidungsgründe entnehmen lassen (BFH-Beschlüsse vom 23. April 1992 VIII B 49/90, BFHE 167, 488, BStBl II 1992, 671; vom 23. Juni 1999 IV B 13/99, BFH/NV 2000, 29).
  • BFH, 23.06.1999 - IV B 13/99

    Mehrgewinnverteilung bei Mitunternehmerschaft

    Auszug aus BFH, 03.08.2000 - VI B 72/00
    Auch in diesem Fall muss sich jedoch der vom FG konkludent aufgestellte Rechtssatz deutlich aus dem gedanklichen Zusammenhang der Entscheidungsgründe entnehmen lassen (BFH-Beschlüsse vom 23. April 1992 VIII B 49/90, BFHE 167, 488, BStBl II 1992, 671; vom 23. Juni 1999 IV B 13/99, BFH/NV 2000, 29).
  • BFH, 12.09.2001 - VI R 72/97

    Übernachtungskosten bei doppelter Haushaltsführung

    Diese Verwaltungsanweisung entspricht den allgemeinen Regeln über den Nachweis von Werbungskosten (vgl. etwa Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Juli 1996 VI R 76/95, BFH/NV 1996, 888; BFH-Beschluss vom 3. August 2000 VI B 72/00, BFH/NV 2001, 36).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2017 - L 2 R 247/17

    Beitragspflicht zur Sozialversicherung; Reisekosten; Befreiung von Zahlungen des

    Die Feststellungslast dafür, dass die Voraussetzungen für eine Befreiung von Zahlungen des Arbeitgebers von der Pflicht zur Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen unter dem Gesichtspunkt, dass es sich um eine steuer- und beitragsfreie Erstattung von Dienstreisekosten gehandelt habe, trägt der Arbeitgeber, der sich auf diese ihn begünstigende Vorschrift berufen will (vgl. entsprechend zur steuerrechtlichen Problematik: BFH, Beschluss vom 03. August 2000 - VI B 72/00 -, juris; BFH, Urteil vom 06. März 1980 - VI R 65/77 -, BFHE 129, 559).
  • BFH, 06.05.2002 - VI B 34/00

    Grundsätzliche Bedeutung; Auslandsreise eine Hochschullehrers

    Stellt das FG indessen keinen --abweichenden-- abstrakten Rechtssatz auf, ergibt sich vielmehr das Ergebnis aufgrund der Tatsachenwürdigung nach den konkreten Umständen des Einzelfalles, so scheidet eine Zulassung der Revision wegen Divergenz aus (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 27. März 2001 X B 60/00, BFH/NV 2001, 1381, 1382; vom 3. August 2000 VI B 72/00, BFH/NV 2001, 36; vom 6. August 1996 VIII B 94/95, BFH/NV 1997, 235; vom 20. Februar 1980 II B 26/79, BFHE 129, 313, BStBl II 1980, 211; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 115 Rz. 55, m.w.N.).
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