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   BVerwG, 09.09.1966 - VI B 8.66   

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BVerwG, 09.09.1966 - VI B 8.66 (https://dejure.org/1966,3828)
BVerwG, Entscheidung vom 09.09.1966 - VI B 8.66 (https://dejure.org/1966,3828)
BVerwG, Entscheidung vom 09. September 1966 - VI B 8.66 (https://dejure.org/1966,3828)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 23.06.1961 - IV C 308.60
    Auszug aus BVerwG, 09.09.1966 - VI B 8.66
    Darin liegt die Rüge eingeschlossen, daß der in der Verhandlung gestellte Beweisantrag des Klägers nicht wie geboten beschieden worden ist, nämlich durch einen in § 86 Abs. 2 VwGO vorgeschriebenen besonderen, zu begründenden Gerichtsbeschluß vor Erlaß des Urteils (vgl. BVerwGE 12, 268).
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Rechtsprechung
   BFH, 20.09.1966 - VI B 8/66   

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BFH, 20.09.1966 - VI B 8/66 (https://dejure.org/1966,2065)
BFH, Entscheidung vom 20.09.1966 - VI B 8/66 (https://dejure.org/1966,2065)
BFH, Entscheidung vom 20. September 1966 - VI B 8/66 (https://dejure.org/1966,2065)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BFHE 86, 789
  • DB 1966, 1915
  • BStBl III 1966, 652
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 24.11.2000 - II B 44/00

    Richterablehnung

    Es entspricht im Übrigen ständiger Rechtsprechung, dass diese Mitwirkung eines Richters eine Besorgnis der Befangenheit schon deshalb nicht zu begründen vermag, weil bei einem Kollegialgericht wegen des Beratungsgeheimnisses nicht feststellbar ist, welche Auffassung der einzelne Richter bei der früheren Entscheidung vertreten hat (BFH-Beschlüsse vom 20. September 1966 VI B 8/66, BFHE 86, 789, BStBl III 1966, 652, und vom 16. September 1985 VI B 2/85, BFH/NV 1987, 248).
  • BFH, 05.03.1971 - VI B 64/70

    Anfrage eines FG-Mitglieds - Rücknahme der Erklärung - Befangenheit des Richters

    Wie in diesem Zusammenhang nicht übersehen werden darf, ist ein Ablehnungsgrund mit Recht selbst dann verneint worden, wenn der Richter in einem anderen Prozeß zuungunsten des Klägers entschieden oder in einem Aufsatz eine dem Kläger ungünstige Auffassung vertreten hat (vgl. BFH-Beschluß VI B 8/66 vom 20. September 1966, BFH 86, 789, BStBl III 1966, 652, und Urteil des BGH 4 StR 261/66 vom 9. September 1966, -- NJW 1967, 62 --, sowie die bei Wieczorek, a. a. O., § 42 Anm. B III a 1 erwähnten Urteile).
  • BFH, 16.09.1985 - VI B 2/85

    Ablehnung und Ausschließung von Gerichtspersonen im finanzgerichtlichen Verfahren

    Denn nach der Rechtsprechung des BFH ist die Tatsache, daß der abgelehnte Richter an einer Entscheidung des Kollegialgerichts mitgewirkt hat, für sich allein in der Regel kein Grund, an der Objektivität des Richters zu zweifeln, da wegen des Beratungsgeheimnisses nicht feststellbar ist, welche Auffassung der Richter bei dieser Entscheidung vertreten hat (vgl. Entscheidungen vom 20. September 1966 VI B 8/66, BFHE 86, 789, BStBl III 1966, 652; vom 23. April 1965 VI 304/64 U, BFHE 82, 666, BStBl III 1965, 487, und vom 2. März 1978 IV R 120/76, BFHE 125, 12, BStBl II 1978, 404).
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