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   BFH, 20.02.2002 - VI B 85/99   

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https://dejure.org/2002,14818
BFH, 20.02.2002 - VI B 85/99 (https://dejure.org/2002,14818)
BFH, Entscheidung vom 20.02.2002 - VI B 85/99 (https://dejure.org/2002,14818)
BFH, Entscheidung vom 20. Februar 2002 - VI B 85/99 (https://dejure.org/2002,14818)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Nebenberufliche ausgeübte Notarzttätigkeit - Pflegetätigkeit - Einkommensteuerbefreiung - Aufwandsentschädigung

  • Judicialis

    EStG § 3 Nr. 26

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nebenberufliche Notarzttätigkeit - Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26 EStG?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Nebenberufliche Tätigkeiten
    Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26 EStG
    Einzelfälle in ABC-Form
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 20.10.1999 - X R 69/96

    Vorkostenabzug und Disagio

    Auszug aus BFH, 20.02.2002 - VI B 85/99
    Der Senat kann offen lassen, ob es sich bei dieser Verwaltungsregelung um eine norminterpretierende Verwaltungsanweisung handelt, an die die Steuergerichte grundsätzlich nicht gebunden sind, oder um eine zur Selbstbindung der Verwaltung führende Billigkeitsregelung, auf deren Anwendung der Steuerpflichtige einen Rechtsanspruch hat (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 20. Oktober 1999 X R 69/96, BFHE 190, 185, BStBl II 2000, 259).
  • FG Köln, 25.02.2015 - 3 K 1350/12

    Vergütungen für Hintergrunddienste im Hausnotruf steuerfrei

    Insofern braucht der Senat sich auch nicht mit der Frage auseinanderzusetzen, wie es sich rechtlich auswirkt, dass die Finanzverwaltung Sofortmaßnahmen gegenüber Schwerkranken und Verunglücken in R 3.26 Abs. 1 Satz 4 LStR den begünstigten Tätigkeiten nach § 3 Nr. 26 EStG zuordnet (vgl. BFH-Beschluss vom 20.2.2002 VI B 85/99, BFH/NV 2002, 784 den Typus der Verwaltungsvorschrift ebenfalls offen lassend).
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