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   BVerwG, 11.02.1977 - VI C 135.74   

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BVerwG, 11.02.1977 - VI C 135.74 (https://dejure.org/1977,56)
BVerwG, Entscheidung vom 11.02.1977 - VI C 135.74 (https://dejure.org/1977,56)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Februar 1977 - VI C 135.74 (https://dejure.org/1977,56)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erstattung der Kosten eines Studiums oder einer Fachausbildung eines Berufssoldaten bei vorzeitiger Entlassung auf Antrag - Militärische Spezialkenntnisse vermittelnde besondere Ausbildung eines Berufssoldaten außerhalb des allgemeinen Truppendienstes als Fachausbildung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fachausbildung - Militärische Spezialkenntnisse - Ausbildung eines Berufssoldaten - Allgemeiner Truppendienst - Kosten der Ausbildungseinrichtungen - Besondere Härte - Fachausbildungskosten - Ermessenserwägungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 52, 84
  • DÖV 1977, 906
 
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Wird zitiert von ... (173)Neu Zitiert selbst (31)

  • BVerfG, 22.01.1975 - 2 BvL 51/71

    Verfassungsmäßigkeit des § 46 Abs. 4 S. 1 SG

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1977 - VI C 135.74
    Sie ist nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Januar 1975 - 2 BvL 51/71 - und - 10, 14/73 - (BVerfGE 39, 128) mit dem Grundgesetz vereinbar.

    Dies soll durch die Pflicht zur Erstattung der Kosten eines Studiums oder einer Fachausbildung bei Entlassung auf Antrag vor Ablauf der im Gesetz bestimmten Zeit und die dadurch mittelbar und faktisch bewirkte Einengung der Möglichkeit, jederzeit die Entlassung aus dem Berufssoldatenverhältnis zu beantragen, erreicht werden (vgl. hierzu BVerfGE 39, 128 [142, 146]; BVerwG, Urteil vom 23. Januar 1976 - BVerwG VI C 38.74 - [Buchholz 238.4 § 46 SG Nr. 7]).

    Denn die in § 46 Abs. 4 Satz 1 SG (F. 1968) geforderte Dienstzeit von dreifacher Dauer beginnt erst mit dem Abschluß der Fachausbildung (BVerwGE 42, 233 [BVerwG 29.03.1973 - II C 6/72] [237]; BVerfGE 39, 128 [142]).

    Ausbildungskosten sind nicht nur die unmittelbaren Ausbildungskosten im engeren Sinne, wie Ausbildungsgebühren, Aufwendungen für Ausbildungsmittel und Ausbildungsausrüstungen und die mittelbaren Ausbildungskosten wie Reisekosten, Trennungsgelder und dergleichen (BVerwGE 42, 233 [BVerwG 29.03.1973 - II C 6/72] [237]; BVerfGE 39, 128 [143]).

    Das Erfordernis eines adäquaten Zusammenhanges zwischen der Ausbildung und den zu erstattenden Kosten sichert den entlassenen Berufssoldaten in hinreichendem Maße gegen eine Umlegung der allgemeinen Unkosten der Bundeswehr auf die Ausbildungskosten (BVerfGE 39, 128 [143]).

    Der erkennende Senat hat in dem Urteil vom 23. Januar 1976 - BVerwG VI C 38.74 - (a.a.O.) unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 39, 128 dargelegt, daß der Beginn des Studiums vor dem Inkrafttreten des 6. Änderungsgesetzes keine besondere Härte im Sinne des § 46 Abs. 4 Satz 3 SG (F. 1970) zu begründen vermag.

    Sie liegt mit sechs Jahren, zehn Monaten und sechs Tagen noch erheblich unter der vom Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 39, 128 (142) als zumutbar angenommenen Dauer einer Dienstzeit von neun Jahren.

    Der vom Gesetzgeber bei der Normierung der zeitlich begrenzten Erstattungspflicht berücksichtigte, einen billigen Ausgleich gebietende Vorteil des auf Veranlassung und Kosten der Bundeswehr besonders ausgebildeten Soldaten (BVerfGE 39, 128 [142]) erschöpft sich nicht in der Ersparnis der unmittelbaren Ausbildungskosten im engeren Sinne.

    Von dem Grunde nach ähnlichen Erwägungen hat sich ersichtlich auch die Beklagte bei ihrer früheren Praxis leiten lassen, nach der sie - offenbar unter Berücksichtigung der "Richtlinien für die Gewährung von Studienbeihilfen an Nachwuchskräfte der Bundeswehr" vom 21. September 1961 (VMBl. S. 542) - nicht die tatsächlich entstandenen Kosten, sondern nur die fiktiven Kosten für eine entsprechende Ausbildung außerhalb der Bundeswehr zuzüglich der entstandenen mittelbaren Ausbildungskosten als Erstattungsbetrag festgesetzt hat (vgl. insoweit den Sachverhalt, der den Aussetzungs- und Vorlagebeschlüssen des VG Oldenburg vom 3. November 1971 - III A 389/70 -, des VG München vom 28. Juni 1973 - XII 4248/69 - [BVerfGE 39, 128 (131, 136 f.)] und der dem Urteil des OVG Münster vom 26. Juni 1975 - I A 927/74 - [a.a.O.] zugrunde lag).

    Andernfalls wären die auch vom Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 39, 128 (146) erwähnten Abwerbungen im Bereich des fliegenden Personals in Zeiten des wirtschaftlichen Aufschwunges nicht verständlich.

    Auf diese Weise könnte die Erstattungspflicht des Klägers entsprechend den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 39, 128 (143) seiner sozialen Lage und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit angepaßt werden, wenn und solange ihn die Forderung des vollen Erstattungsbetrages in existentielle Bedrängnis bringen würde.

  • BVerwG, 29.05.1973 - II C 6.72

    Kostenerstattung einer Fachausbildung als Anästhesiearzt eines Bundeswehrsoldaten

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1977 - VI C 135.74
    Die Fachausbildung des Klägers sei mit seiner militärischen Ausbildung verbunden gewesen, weil sie mit ihr in einem dienstlichen Zusammenhang gestanden habe (BVerwGE 42, 233 [BVerwG 29.03.1973 - II C 6/72]).

    Eine Fachausbildung sei eine außerhalb des allgemeinen Truppendienstes aus dienstlichen Gründen erfolgte besondere Ausbildung, durch die dem Soldaten die für seine beabsichtigte Verwendung erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt würden (BVerwGE 42, 233 [BVerwG 29.03.1973 - II C 6/72]).

    Dementsprechend hat der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in dem Urteil von 29. Mai 1973 - BVerwG II C 6.72 - (BVerwGE 42, 233 [BVerwG 29.03.1973 - II C 6/72] [237]) entschieden, daß eine Spezialausbildung zum Facharzt für Anästhesie von den Begriff der Fachausbildung erfaßt wird.

    Durch eine mit der militärischen Ausbildung verbundene Fachausbildung im Sinne von § 46 Abs. 4 Satz 1 SG (F. 1968), die das erforderliche Rüstzeug für die beabsichtigte Verwendung im Rahmen des Berufssoldatenverhältnisses in der Bundeswehr darstellt (BVerwGE 42, 233 [BVerwG 29.03.1973 - II C 6/72] [235]), wird eine völlig andere Zielrichtung verfolgt.

    Der Gesetzeswortlaut nötigt vielmehr zu der Annahme eines sachlichen Zusammenhangs zwischen militärischer Ausbildung und Fachausbildung (BVerwGE 42, 233 [BVerwG 29.03.1973 - II C 6/72] [235 f.]).

    Die Gesetzsmaterialien, die zur Stütze eines bereits aus dem objektiven Gesetzesinhalt abgeleiteten Ergebnisses oder zur Behebung von Zweifeln bei der Auslegung nicht eindeutiger Vorschriften herangezogen werden können (BVerwfGE 11, 125 [130 f.]; BVerwG, Urteil von 27. September 1968 - BVerwG VI C 14.66 - [Buchholz 232 § 109 BBG Nr. 17] und BVerwGE 42, 233 [BVerwG 29.03.1973 - II C 6/72] [236]) und die auszuwerten auch das Revisionsgericht befugt ist (BVerwGE 36, 192 [214]), bestätigen die Richtigkeit der hier für möglich gehaltenen Auslegung des Begriffs der Fachausbildung in § 46 Abs. 4 Satz 1 SG (F. 1968).

    Denn die in § 46 Abs. 4 Satz 1 SG (F. 1968) geforderte Dienstzeit von dreifacher Dauer beginnt erst mit dem Abschluß der Fachausbildung (BVerwGE 42, 233 [BVerwG 29.03.1973 - II C 6/72] [237]; BVerfGE 39, 128 [142]).

    Ausbildungskosten sind nicht nur die unmittelbaren Ausbildungskosten im engeren Sinne, wie Ausbildungsgebühren, Aufwendungen für Ausbildungsmittel und Ausbildungsausrüstungen und die mittelbaren Ausbildungskosten wie Reisekosten, Trennungsgelder und dergleichen (BVerwGE 42, 233 [BVerwG 29.03.1973 - II C 6/72] [237]; BVerfGE 39, 128 [143]).

  • BVerwG, 16.04.1970 - VIII C 183.67

    Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1977 - VI C 135.74
    Verbleiben im Dienst für den Berufsoffizier eine besondere Härte bedeuten würde (Urteil vom 16. April 1970 - BVerwG VIII C 183.67 - [Buchholz 238.4 § 46 SG Nr. 5]).

    Sie dürfen erst nach dem Beginn des Dienstverhältnisses eingetreten oder in ihrer Tragweite erkennbar geworden sein (Urteil vom 16. April 1970 - BVerwG VIII C 183.67 - [a.a.O.]).

    Die vom Kläger nach seinem Vorbringen als Belastung empfundenen innerdienstlichen Gründe, die ihn nach seinem Vorbringen maßgeblich zu seinem Antrag auf Entlassung aus dem Dienstverhältnis bestimmten, bilden keine besondere Härte in diesem Sinne, weil Mängel des Dienstbetriebes, des Personalbestandes sowie Fehlleistungen alle Offiziere regelmäßig gleich treffen (Urteil von 16. April 1970 - BVerwG VIII C 183.67 - [a.a.O.]; BVerwGE 39, 60 [62]).

    Ob die veränderte Einstellung zum Beruf eines Offiziers und die innere Hinwendung zu einem anderen Beruf eine besondere Härte darstellen kann (Scherer, a.a.O., § 46 RdNr. 16), bedarf ebenso wie in dem Urteil des VIII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. April 1970 - BVerwG VIII C 183.67 - (a.a.O.) keiner Entscheidung.

  • BVerwG, 23.01.1976 - VI C 38.74

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1977 - VI C 135.74
    Dies soll durch die Pflicht zur Erstattung der Kosten eines Studiums oder einer Fachausbildung bei Entlassung auf Antrag vor Ablauf der im Gesetz bestimmten Zeit und die dadurch mittelbar und faktisch bewirkte Einengung der Möglichkeit, jederzeit die Entlassung aus dem Berufssoldatenverhältnis zu beantragen, erreicht werden (vgl. hierzu BVerfGE 39, 128 [142, 146]; BVerwG, Urteil vom 23. Januar 1976 - BVerwG VI C 38.74 - [Buchholz 238.4 § 46 SG Nr. 7]).

    Von der Auffassung, daß dem Dienstherrn auch bei Vorliegen einer Härte noch grundsätzlich ein Ermessen verbleibt, ist der erkennende Senat bereits im Urteil vom 23. Januar 1976 - BVerwG VI C 38.74 - (Buchholz 238.4 § 46 SG Nr. 7) ausgegangen.

    Der erkennende Senat hat in dem Urteil vom 23. Januar 1976 - BVerwG VI C 38.74 - (a.a.O.) unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 39, 128 dargelegt, daß der Beginn des Studiums vor dem Inkrafttreten des 6. Änderungsgesetzes keine besondere Härte im Sinne des § 46 Abs. 4 Satz 3 SG (F. 1970) zu begründen vermag.

    Die außergewöhnliche Höhe der entstandenen Ausbildungskosten ist aber auch im Hinblick auf die soziale Lage und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Klägers zu berücksichtigen, die nach der wiederholt angeführten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Januar 1975 und der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 23. Januar 1976 - BVerwG VI C 38.74 - [a.a.O.]) eine besondere Härte im Sinne von § 46 Abs. 4 Satz 3 SG (F. 1970) begründen können.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.1975 - I A 927/74
    Auszug aus BVerwG, 11.02.1977 - VI C 135.74
    Im Hinblick auf diesen Zusammenhang der Vorschriften, ihre gemeinsame Zielsetzung und die gleiche Wortwahl "besondere Härte" ist die Auslegung dieses Begriffs in § 46 Abs. 3 SG bei der Anwendung des § 46 Abs. 4 Satz 3 SG (F. 1970) jedenfalls dann heranzuziehen, wenn eine besondere Härte durch die Erstattung der Ausbildungskosten - wie hier - auch aus den zu dem Entlassungsantrag führenden Gründen hergeleitet wird (so OVG Münster, Urteil vom 26. Juni 1975 - I A 927/74 - [RiA 1976, 77]).

    Der Gesetzgeber geht nach dem Gesetzeswortlaut für den Regelfall davon aus, daß der Soldat die vollen Kosten zu erstatten hat, wenn er nicht die dreifache Zeit der Ausbildungszeit in der Bundeswehr verbleibt (so auch OVG Münster, Urteil vom 26. Juni 1975 - I A 927/74 - [a.a.O.]).

    Von dem Grunde nach ähnlichen Erwägungen hat sich ersichtlich auch die Beklagte bei ihrer früheren Praxis leiten lassen, nach der sie - offenbar unter Berücksichtigung der "Richtlinien für die Gewährung von Studienbeihilfen an Nachwuchskräfte der Bundeswehr" vom 21. September 1961 (VMBl. S. 542) - nicht die tatsächlich entstandenen Kosten, sondern nur die fiktiven Kosten für eine entsprechende Ausbildung außerhalb der Bundeswehr zuzüglich der entstandenen mittelbaren Ausbildungskosten als Erstattungsbetrag festgesetzt hat (vgl. insoweit den Sachverhalt, der den Aussetzungs- und Vorlagebeschlüssen des VG Oldenburg vom 3. November 1971 - III A 389/70 -, des VG München vom 28. Juni 1973 - XII 4248/69 - [BVerfGE 39, 128 (131, 136 f.)] und der dem Urteil des OVG Münster vom 26. Juni 1975 - I A 927/74 - [a.a.O.] zugrunde lag).

  • BVerwG, 11.11.1971 - VIII C 144.69

    Vorzeitige Entlassung aus dem Wehrdienst - Härtegründe für die Entlassung aus dem

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1977 - VI C 135.74
    Das Bundesverwaltungsgericht hat ausgesprochen, daß für die Entscheidung nach § 29 Abs. 4 Nr. 1 WPflG die zu den Beispielen des § 12 Abs. 4 Satz 2 WPflG entwickelten Grundsätze maßgebend sind (BVerwGE 39, 60 [61]) und daß das gleiche auch im Rahmen des § 46 Abs. 3 SG für die Prüfung der Frage gilt, ob das.

    Die vom Kläger nach seinem Vorbringen als Belastung empfundenen innerdienstlichen Gründe, die ihn nach seinem Vorbringen maßgeblich zu seinem Antrag auf Entlassung aus dem Dienstverhältnis bestimmten, bilden keine besondere Härte in diesem Sinne, weil Mängel des Dienstbetriebes, des Personalbestandes sowie Fehlleistungen alle Offiziere regelmäßig gleich treffen (Urteil von 16. April 1970 - BVerwG VIII C 183.67 - [a.a.O.]; BVerwGE 39, 60 [62]).

  • BVerwG, 08.08.1973 - VI C 15.71

    Heranziehung eines für eine durch leichte Fahrlässigkeit verschuldete Überzahlung

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1977 - VI C 135.74
    Diese Auslegung trägt der auch nach Beendigung des Dienstverhältnisses fortdauernden Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüger dem Berufssoldaten (§ 31 SG) Rechnung, der im Bereich der Beamtenhaftung (BVerwGE 29, 127 [129]; 44, 27 [30]) und der Soldatenhaftung sowie insbesondere auch bei der Abwicklung von Ausbildungsvereinbarungen besondere Bedeutung zukommt.

    Abgesehen davon, daß sie in dem Leistungsbescheid nur in Aussicht gestellt werden, ist ein solcher haushaltsrechtlicher "Gnadenerweis" (so Clasen in DÖD 1965, 190 [192]) ohne Einfluß auf den rechtlichen Bestand des Kostenerstattungsanspruchs (BVerwGE 19, 243 [252]; 44, 27 [34]).

  • AG Bad Homburg, 13.12.1974 - C 1176/74

    Besprechungsgebühr

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1977 - VI C 135.74
    Eine Serie gleichartiger, aber außertypischer Fälle schließt - entgegen den Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts Münster in dem Urteil vom 7. August 1975 - I A 1176/74 - die Annahme einer besonderen Härte nicht aus.

    Auf die Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts Münster im Urteil vom 7. August 1975 - I A 1176/74 -, nach denen das Angebot von Ratenzahlungen im Rahmen des § 59 BHO eine ausreichende Ermessensentscheidung darstellt, kann sich die Beklagte daher nicht mit Erfolg berufen.

  • BVerwG, 26.01.1966 - V C 88.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1977 - VI C 135.74
    Er kann, wie der V. Senat des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 26. Januar 1966 - BVerwG V C 88.64 - (BVerwGE 23, 149 [158]) in seinen insoweit für die Auslegung jeder Härtevorschrift maßgeblichen Ausführungen dargelegt hat, "mit den Regelvorschriften zwar dem dem Gesetz zugrunde liegenden typischen Lebenssachverhalt gerecht werden" ..., "nicht aber dem atypischen.
  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1977 - VI C 135.74
    Die besonderen Voraussetzungen, unter denen der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes eine Koppelungsnorm (§ 131 Abs. 1 Satz 1 AO) als einheitliche Ermessensvorschrift gewertet hat (BVerwGE 39, 355 [BGH 19.10.1971 - GmS-OGB - 3/70]), liegen nicht vor.
  • BVerwG, 27.09.1968 - VI C 14.66

    Versorgungsansprüche eines Beamten - Berechnung ruhegehaltsfähiger Dienstbezüge

  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

  • BVerwG, 28.03.1974 - V C 29.73

    Gewährung von Erholungsfürsorge für einen Kriegsbeschädigten

  • BVerwG, 20.06.1973 - VIII C 141.72

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 28.10.1970 - VI C 48.68

    Höherbewertung eines Dienstpostens - Verletzung von beamtenrechtlichen

  • BVerwG, 14.02.1968 - VI C 53.65

    Amtspflichtverletzungen eines Beamten - Vorliegen eines Haftungsausschlusses -

  • BVerwG, 14.05.1969 - V C 167.67

    Annahme einer besonderen Härte hinsichtlich der Gewährung von Blindenhilfe -

  • BVerwG, 17.09.1964 - II C 147.61

    Dienstunfall

  • Drs-Bund, 21.01.1988 - BT-Drs 11/1700
  • Drs-Bund, 15.06.1966 - BT-Drs V/713
  • BVerwG, 26.04.1974 - VII C 77.72

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts - Verstoß gegen den

  • BVerwG, 28.06.1967 - VIII C 68.66

    Inanspruchnahme durch Leistungsbescheid nach Beendigung des

  • BVerwG, 12.07.1972 - VI C 38.70

    Anspruch auf nochmalige Ermessensausübung

  • BVerwG, 27.06.1968 - II C 64.67

    Rückforderung einer vor Inkrafttreten des § 79a Bundesbeamtengesetz (BBG) einem

  • BVerwG, 27.04.1966 - VI C 52.63
  • BVerwG, 11.03.1971 - II C 36.68

    Anspruch auf Rückzahlung zuviel gezahlten Ruhegeldes eines Beamten - Vererbte

  • BVerwG, 17.07.1969 - II C 97.67

    Gewährung einer jährlichen Sonderzuwendung bei Beurlaubung vom Beamtendienst -

  • BVerwG, 12.08.1976 - 4 B 102.76

    Vermögensrechtliche Ansprüche - Gericht des ersten Rechtszuges - Örtliche

  • BVerwG, 27.06.1968 - II C 70.67

    Bestimmung der Charakterisierung eines Vertrages - Nichtigkeit eines Vertrages

  • EuGH - 14/73 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Hardy / Kommission

  • BVerwG, 12.07.1961 - VI C 80.60

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 12.04.2017 - 2 C 16.16

    Bundeswehrärzte, die ihren Dienst vorzeitig quittieren, müssen dem Bund die

    Die Kostenerstattungspflicht ist dabei lediglich ein Mittel, um dieses Ziel zu erreichen (BVerfG, Beschluss vom 22. Januar 1975 - 2 BvL 51/71 u.a. - BVerfGE 39, 128 ; BVerwG, Urteile vom 11. Februar 1977 - 6 C 135.74 - BVerwGE 52, 84 , vom 21. April 1982 - 6 C 3.81 - BVerwGE 65, 203 und vom 25. März 1987 - 6 C 87.84 - Buchholz 236.1 § 46 SG Nr. 17 S. 7; Beschluss vom 22. September 2016 - 2 B 25.15 - juris Rn. 36 m.w.N.).

    § 56 Abs. 4 Satz 3 SG 1995 verknüpft den gerichtlich überprüfbaren unbestimmten Rechtsbegriff der besonderen Härte auf der Tatbestandsebene mit der Ermessensermächtigung auf der Rechtsfolgenseite (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. März 2006 - 2 C 18.05 - Buchholz 449 § 56 SG Nr. 3 Rn. 16 f.; vgl. auch Urteil vom 11. Februar 1977 - 6 C 135.74 - BVerwGE 52, 84 ).

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass der unbestimmte Rechtsbegriff der "besonderen Härte" sich u.a. auf die von der Regelvorschrift des § 56 Abs. 4 Satz 1 SG 1995 nicht erfassten schwerwiegenden Umstände erstreckt, denen sich der Soldat nicht entziehen kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 11. Februar 1977 - 6 C 135.74 - BVerwGE 52, 84 , vom 29. März 1979 - 2 C 16.77 - Buchholz 238.4 § 46 SG Nr. 12 S. 52 und vom 30. März 2006 - 2 C 18.05 - Buchholz 449 § 56 SG Nr. 3 Rn. 16).

    Insoweit schließt auch eine Serie gleichartiger atypischer Fälle die Annahme einer besonderen Härte nicht aus (BVerwG, Urteile vom 11. Februar 1977 - 6 C 135.74 - BVerwGE 52, 84 und vom 30. März 2006 - 2 C 18.05 - Buchholz 449 § 56 SG Nr. 3 Rn. 16; Beschluss vom 22. September 2016 - 2 B 25.15 - juris Rn. 29).

    Die Erstattung von Ausbildungskosten darf den ehemaligen Soldaten nicht in eine existenzielle wirtschaftliche Notlage bringen (BVerfG, Beschluss vom 22. Januar 1975 - 2 BvL 51/71 - BVerfGE 39, 128 ; BVerwG, Urteil vom 11. Februar 1977 - 6 C 135.74 - BVerwGE 52, 84 ).

    Dies kann im Einzelfall auch eine Begrenzung der absoluten Höhe der Rückforderung notwendig machen (BVerwG, Urteil vom 11. Februar 1977 - 6 C 135.74 - BVerwGE 52, 84 ).

  • VG Gießen, 15.03.2023 - 5 K 1906/22

    Rückforderung von Anwärterbezügen

    So kann die uneingeschränkte Heranziehung zur Kostenerstattung als besondere Härte anzusehen sein, wenn der von dem Soldaten durch die militärische Ausbildung erlangte Vorteil für das spätere zivile Berufsleben in einem vom Gesetzgeber nicht gewollten Missverhältnis zu den durch das Studium oder die Fachausbildung entstandenen Kosten steht (vgl. BVerwG, U.v. 11.2.1977 - VI C 135.74 - juris Rn. 50).".
  • OVG Niedersachsen, 27.02.2009 - 5 LB 175/06

    Erstattung von Fachausbildungskosten eines Zeitsoldaten bei vorzeitigem

    Die Erstattungsregelung wolle die Belange des entlassenen Soldaten und die des Dienstherrn in einem ausgewogenen Verhältnis berücksichtigen (BVerwG, Urt. v. 11. Februar 1977 - BVerwG VI C 135.74 -, BVerwGE 52, 84 [98]).

    Bis zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Februar 1977 - BVerwG VI C 135.74 - (BVerwGE 52, 84 ff.) habe das Ministerium in "fliegerischen Rückforderungsfällen" die tatsächlich entstandenen Kosten einer fliegerischen Ausbildung, die bis zu 1, 6 Mio. DM ausmachten, in voller Höhe unter Berücksichtigung der nach Abschluss noch erbrachten, als Abdienzeit anrechnungsfähigen Dienstzeit, zurückgefordert.

    Geboten sei - wenigstens - ein Verzicht auf die entstandenen Ausbildungskosten, soweit sie die erlangten Vorteile für das Berufsleben unter Verletzung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit von Zweck und Mittel und des Übermaßverbotes überstiegen (BVerwG, Urt. v. 11.2. 1977 - BVerwG VI C 135.74 -, BVerwGE 52, 84).

    Allerdings habe der Gesetzgeber mit der Normierung der Erstattungspflicht in einer früheren, bis 1977 geltenden Vorschrift auch bezweckt gehabt, Soldaten mit einer kostspieligen Fachausbildung von der Stellung eines Entlassungsantrags abzuhalten (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.2. 1977 - BVerwG 6 C 135.74 -, a. a. O., S. 88, 89 und v. 21.4. 1982 - BVerwG 6 C 3.81 -, BVerwGE 65, 203 [206]).

    Der Begriff umreiße und charakterisiere u. a. die von der Regelvorschrift des § 56 Abs. 4 Satz 1 SG 1995 nicht erfassten "schwerwiegende(n) Umstände ..., denen sich der Offizier nicht entziehen und nur durch ein sofortiges Ausscheiden aus dem Wehrdienst Rechnung tragen kann" (BVerwG, Urt. v. 11.2. 1977 - BVerwG 6 C 135.74, a. a. O., S. 95).

    Im Rahmen des Ermessens, das die Bundesrepublik Deutschland bei einer besonderen Härte ausüben müsse, habe sie sich wegen der Verflechtung von Tatbestand und Rechtsfolge in der Vorschrift des § 56 Abs. 4 Satz 3 SG 1995 (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.2. 1977 BVerwG 6 C 135.74 -, a. a. O., S. 93 sowie vom 29.3. 1979 - BVerwG 2 C 16.77 -, Buchholz 238.4 § 46 SG Nr. 12) für eine Reduzierung zu entscheiden.

    Erspart habe der Kläger zunächst die unmittelbaren Ausbildungskosten im engeren Sinne wie Ausbildungsgebühren und Aufwendungen für Ausbildungsmittel (BVerwG, Urt. v. 11.2. 1977 - BVerwG 6 C 105.74 -, BVerwGE 52, 70; BVerwG 6 C 135.74, BVerwGE 52, 84; BVerwG 6 C 114.74, 217.73, 135.74, Buchholz 238.4 § 46 SG Nr. 8 S. 13).

    Denn in dem angefochtenen Bescheid heißt es u. a. ausdrücklich: "Unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Kosten, die schätzungsweise für eine vergleichbare zivilberufliche Ausbildung hätten aufgewendet werden müssen, erscheint die Rückforderung von 185.000 DM angemessen, aber auch erforderlich, um den mit dem Gesetz verfolgten Erstattungszweck zu erreichen." sowie: "Die Erstattungsregelung will die Belange des entlassenen Soldaten und die des Dienstherrn in einem angemessenen Verhältnis berücksichtigen (BVerwG 52, 84, 98).

    Dieser Regelungszweck scheint vorliegend auch durch die Erstattung eines geringeren Betrages erreichbar." Mit diesen Aussagen knüpfte die Behörde an eine Passage aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Februar 1977 - BVerwG VI C 135.74 - (BVerwGE 52, 84 [100, letzter Absatz]) an, die die Erreichbarkeit des Gesetzeszwecks im Rahmen der Anwendung des § 46 Abs. 4 Satz 3 SG 1970 zum Gegenstand hatte, und die zusammen mit vorangehenden Ausführungen an anderer Stelle desselben Urteils (BVerwGE 52, 84 [88 f.; 100, zweiter Absatz]) sowie vor dem Hintergrund der vorausgegangenen und nachfolgenden höchstrichterlichen Rechtsprechung zu § 46 Abs. 4 Satz 3 SG 1970 (vgl. einerseits Urt. v. 31.1. 1976 - BVerwG VI C 38.74 -, Buchholz 238.4 § 46 SG Nr. 7 und andererseits Urt. v. 29.3.1979 - BVerwG 2 C 16.77 -, Buchholz 238.4 § 46 SG Nr. 12) wie folgt verstanden werden konnte: Zu den Belangen des Dienstherrn, die bei der Bemessung des Erstattungsbetrages zu berücksichtigen sind, zählt unter anderem das Interesse, die Abwanderung von Spezialisten nach Möglichkeit zu verhindern; diesem Interesse kann - ebenso wie den anderen einzustellenden Belangen des Dienstherrn - bis zur Grenze einer Unverhältnismäßigkeit des Erstattungsbetrages Rechnung getragen werden.

  • BVerwG, 30.03.2006 - 2 C 18.05

    Soldat auf Zeit; Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer; Ausscheiden aus dem

    Der erforderliche dienstliche Zweck dieser Ausbildung war nach den Vorstellungen der zuständigen Stelle der Beklagten, den Kläger zu befähigen, nicht nur die Flugzeuge, zu deren Führung er auf Grund der Ausbildung bei der Lufthansa berechtigt war, sondern darüber hinaus Flugzeuge vom Typ Transall unter den Bedingungen eines militärischen Einsatzes zu fliegen (vgl. zur Fachausbildung im Sinne des § 56 Abs. 4 Satz 1 SG Urteile vom 11. Februar 1977 BVerwG 6 C 135.74 BVerwGE 52, 84 sowie vom 21. April 1982 BVerwG 6 C 3.81 BVerwGE 65, 203 ).

    13 Allerdings hatte der Gesetzgeber mit der Normierung der Erstattungspflicht in einer früheren, bis 1977 geltenden Vorschrift auch bezweckt, Soldaten mit einer kostspieligen Fachausbildung von der Stellung eines Entlassungsantrags abzuhalten (vgl. Urteile vom 11. Februar 1977 BVerwG 6 C 135.74 a.a.O. S. 88, 89 und vom 21. April 1982 BVerwG 6 C 3.81 a.a.O. S. 206).

    Der Begriff umreißt und charakterisiert u.a. die von der Regelvorschrift des § 56 Abs. 4 Satz 1 SG 1995 nicht erfassten schwerwiegende(n) Umstände , denen sich der Offizier nicht entziehen und nur durch ein sofortiges Ausscheiden aus dem Wehrdienst Rechnung tragen kann (Urteil vom 11. Februar 1977 BVerwG 6 C 135.74 a.a.O. S. 95).

    17 Im Rahmen des Ermessens, das die Bundesrepublik Deutschland bei einer besonderen Härte ausüben muss, hat sie sich wegen der Verflechtung von Tatbestand und Rechtsfolge in der Vorschrift des § 56 Abs. 4 Satz 3 SG 1995 (vgl. Urteile vom 11. Februar 1977 BVerwG 6 C 135.74 a.a.O. S. 93 sowie vom 29. März 1979 BVerwG 2 C 16.77 Buchholz 238.4 § 46 SG Nr. 12) für eine Reduzierung zu entscheiden.

    21 Erspart hat der Kläger zunächst die unmittelbaren Ausbildungskosten im engeren Sinne wie Ausbildungsgebühren und Aufwendungen für Ausbildungsmittel (Urteile vom 11. Februar 1977 BVerwG 6 C 105.74 BVerwGE 52, 70 ; BVerwG 6 C 135.74 BVerwGE 52, 84 ; BVerwG 6 C 114.74, 217.73, 135.74 Buchholz 238.4 § 46 SG Nr. 8 S. 13).

  • BVerwG, 22.09.2016 - 2 B 25.15

    Erstattungsregelung bei vorzeitig aus dem Dienst scheidenden Sanitätsoffizieren

    Hinsichtlich des angeführten Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Februar 1977 - 6 C 135.74 - (BVerwGE 52, 84) ergibt sich dies bereits daraus, dass dieses Urteil zu einer anderen als der vom Berufungsgericht zugrunde gelegten Rechtsvorschrift ergangen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 5).

    Soweit die Beschwerde aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz eine Beschränkung der Rückforderung von Ausbildungsgeld auf die ersparten Kosten eines zivilen Studiums ableitet und sich insoweit auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Februar 1977 - 6 C 135.74 - (BVerwGE 52, 84 = juris Rn. 49) beruft, kann sie damit schon deshalb nicht durchdringen, weil das Bundesverwaltungsgericht dort eine besondere Härte aus dem Missverhältnis zwischen den außergewöhnlich hohen Kosten für die Ausbildung bei der Bundeswehr (Pilotenausbildung) einerseits und den geringeren fiktiven Kosten für eine entsprechende Ausbildung außerhalb der Bundeswehr andererseits abgeleitet hat, also einen völlig anderen Fall zu entscheiden hatte.

    § 56 Abs. 4 Satz 3 SG verknüpft den gerichtlich überprüfbaren unbestimmten Rechtsbegriff der besonderen Härte auf der Tatbestandsebene mit der Ermessensermächtigung auf der Rechtsfolgenseite (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. März 2006 - 2 C 18.05 - Buchholz 449 § 56 SG Nr. 3 Rn. 16 f.; vgl. auch Urteil vom 11. Februar 1977 - 6 C 135.74 - BVerwGE 52, 84 = juris Rn. 43).

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass der unbestimmte Rechtsbegriff der "besondere Härte" sich u.a. auf die von der Regelvorschrift des § 56 Abs. 4 Satz 1 SG nicht erfassten schwerwiegenden Umstände erstreckt, denen sich der Soldat nicht entziehen kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 11. Februar 1977 - 6 C 135.74 - BVerwGE 52, 84 = juris Rn. 43 ff., vom 29. März 1979 - 2 C 16.77 - Buchholz 238.4 § 46 SG Nr. 12 S. 52 und vom 30. März 2006 - 2 C 18.05 - Buchholz 449 § 56 SG Nr. 3 Rn. 16).

    Insoweit schließt auch eine Serie gleichartiger atypischer Fälle die Annahme einer besonderen Härte nicht aus (BVerwG, Urteile vom 11. Februar 1977 - 6 C 135.74 - BVerwGE 52, 84 = juris Rn. 44, 53 und vom 30. März 2006 - 2 C 18.05 - Buchholz 449 § 56 SG Nr. 3 = juris Rn. 16).

    Es ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt, dass die Erstattung von Ausbildungskosten den ehemaligen Soldaten nicht in eine existenzielle wirtschaftliche Notlage bringen darf (BVerfG, Beschluss vom 22. Januar 1975 - 2 BvL 51/71 - BVerfGE 39, 128 juris Rn. 49; BVerwG, Urteil vom 11. Februar 1977 - 6 C 135.74 - BVerwGE 52, 84 = juris Rn. 54), was im Einzelfall auch eine Begrenzung der absoluten Höhe der Rückforderung notwendig machen kann (vgl. den Fall eines Piloten, der mit einer Rückforderung in Höhe von seinerzeit mehr als 700 000 DM belastet war: BVerwG, Urteil vom 11. Februar 1977 - 6 C 135.74 - BVerwGE 52, 84 = juris Rn. 54).

  • BVerwG, 12.04.2017 - 2 C 1.17

    Bundeswehrärzte, die ihren Dienst vorzeitig quittieren, müssen dem Bund die

    Die Kostenerstattungspflicht ist dabei lediglich ein Mittel, um dieses Ziel zu erreichen (BVerfG, Beschluss vom 22. Januar 1975 - 2 BvL 51/71 u.a. - BVerfGE 39, 128 ; BVerwG, Urteile vom 11. Februar 1977 - 6 C 135.74 - BVerwGE 52, 84 , vom 21. April 1982 - 6 C 3.81 - BVerwGE 65, 203 und vom 25. März 1987 - 6 C 87.84 - Buchholz 236.1 § 46 SG Nr. 17 S. 7; Beschluss vom 22. September 2016 - 2 B 25.15 - juris Rn. 36 m.w.N.).

    § 56 Abs. 4 Satz 3 SG 1995 verknüpft den gerichtlich überprüfbaren unbestimmten Rechtsbegriff der besonderen Härte auf der Tatbestandsebene mit der Ermessensermächtigung auf der Rechtsfolgenseite (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. März 2006 - 2 C 18.05 - Buchholz 449 § 56 SG Nr. 3 Rn. 16 f.; vgl. auch Urteil vom 11. Februar 1977 - 6 C 135.74 - BVerwGE 52, 84 ).

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass der unbestimmte Rechtsbegriff der "besonderen Härte" sich u.a. auf die von der Regelvorschrift des § 56 Abs. 4 Satz 1 SG 1995 nicht erfassten schwerwiegenden Umstände erstreckt, denen sich der Soldat nicht entziehen kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 11. Februar 1977 - 6 C 135.74 - BVerwGE 52, 84 , vom 29. März 1979 - 2 C 16.77 - Buchholz 238.4 § 46 SG Nr. 12 S. 52 und vom 30. März 2006 - 2 C 18.05 - Buchholz 449 § 56 SG Nr. 3 Rn. 16).

    Insoweit schließt auch eine Serie gleichartiger atypischer Fälle die Annahme einer besonderen Härte nicht aus (BVerwG, Urteile vom 11. Februar 1977 - 6 C 135.74 - BVerwGE 52, 84 und vom 30. März 2006 - 2 C 18.05 - Buchholz 449 § 56 SG Nr. 3 Rn. 16; Beschluss vom 22. September 2016 - 2 B 25.15 - juris Rn. 29).

    Die Erstattung von Ausbildungskosten darf den ehemaligen Soldaten nicht in eine existenzielle wirtschaftliche Notlage bringen (BVerfG, Beschluss vom 22. Januar 1975 - 2 BvL 51/71 - BVerfGE 39, 128 ; BVerwG, Urteil vom 11. Februar 1977 - 6 C 135.74 - BVerwGE 52, 84 ).

    Dies kann im Einzelfall auch eine Begrenzung der absoluten Höhe der Rückforderung notwendig machen (BVerwG, Urteil vom 11. Februar 1977 - 6 C 135.74 - BVerwGE 52, 84 ).

  • BVerwG, 12.04.2017 - 2 C 24.16

    Bundeswehrärzte, die ihren Dienst vorzeitig quittieren, müssen dem Bund die

    Die Kostenerstattungspflicht ist dabei lediglich ein Mittel, um dieses Ziel zu erreichen (BVerfG, Beschluss vom 22. Januar 1975 - 2 BvL 51/71 u.a. - BVerfGE 39, 128 ; BVerwG, Urteile vom 11. Februar 1977 - 6 C 135.74 - BVerwGE 52, 84 , vom 21. April 1982 - 6 C 3.81 - BVerwGE 65, 203 und vom 25. März 1987 - 6 C 87.84 - Buchholz 236.1 § 46 SG Nr. 17 S. 7; Beschluss vom 22. September 2016 - 2 B 25.15 - juris Rn. 36 m.w.N.).

    § 56 Abs. 4 Satz 3 SG 1995 verknüpft den gerichtlich überprüfbaren unbestimmten Rechtsbegriff der besonderen Härte auf der Tatbestandsebene mit der Ermessensermächtigung auf der Rechtsfolgenseite (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. März 2006 - 2 C 18.05 - Buchholz 449 § 56 SG Nr. 3 Rn. 16 f.; vgl. auch Urteil vom 11. Februar 1977 - 6 C 135.74 - BVerwGE 52, 84 ).

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass der unbestimmte Rechtsbegriff der "besonderen Härte" sich u.a. auf die von der Regelvorschrift des § 56 Abs. 4 Satz 1 SG 1995 nicht erfassten schwerwiegenden Umstände erstreckt, denen sich der Soldat nicht entziehen kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 11. Februar 1977 - 6 C 135.74 - BVerwGE 52, 84 , vom 29. März 1979 - 2 C 16.77 - Buchholz 238.4 § 46 SG Nr. 12 S. 52 und vom 30. März 2006 - 2 C 18.05 - Buchholz 449 § 56 SG Nr. 3 Rn. 16).

    Insoweit schließt auch eine Serie gleichartiger atypischer Fälle die Annahme einer besonderen Härte nicht aus (BVerwG, Urteile vom 11. Februar 1977 - 6 C 135.74 - BVerwGE 52, 84 und vom 30. März 2006 - 2 C 18.05 - Buchholz 449 § 56 SG Nr. 3 Rn. 16; Beschluss vom 22. September 2016 - 2 B 25.15 - juris Rn. 29).

    Die Erstattung von Ausbildungskosten darf den ehemaligen Soldaten nicht in eine existenzielle wirtschaftliche Notlage bringen (BVerfG, Beschluss vom 22. Januar 1975 - 2 BvL 51/71 - BVerfGE 39, 128 ; BVerwG, Urteil vom 11. Februar 1977 - 6 C 135.74 - BVerwGE 52, 84 ).

    Dies kann im Einzelfall auch eine Begrenzung der absoluten Höhe der Rückforderung notwendig machen (BVerwG, Urteil vom 11. Februar 1977 - 6 C 135.74 - BVerwGE 52, 84 ).

  • BVerwG, 12.04.2017 - 2 C 14.16

    Bundeswehrärzte, die ihren Dienst vorzeitig quittieren, müssen dem Bund die

    Die Kostenerstattungspflicht ist dabei lediglich ein Mittel, um dieses Ziel zu erreichen (BVerfG, Beschluss vom 22. Januar 1975 - 2 BvL 51/71 u.a. - BVerfGE 39, 128 ; BVerwG, Urteile vom 11. Februar 1977 - 6 C 135.74 - BVerwGE 52, 84 , vom 21. April 1982 - 6 C 3.81 - BVerwGE 65, 203 und vom 25. März 1987 - 6 C 87.84 - Buchholz 236.1 § 46 SG Nr. 17 S. 7; Beschluss vom 22. September 2016 - 2 B 25.15 - juris Rn. 36 m.w.N.).

    § 56 Abs. 4 Satz 3 SG 1995 verknüpft den gerichtlich überprüfbaren unbestimmten Rechtsbegriff der besonderen Härte auf der Tatbestandsebene mit der Ermessensermächtigung auf der Rechtsfolgenseite (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. März 2006 - 2 C 18.05 - Buchholz 449 § 56 SG Nr. 3 Rn. 16 f.; vgl. auch Urteil vom 11. Februar 1977 - 6 C 135.74 - BVerwGE 52, 84 ).

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass der unbestimmte Rechtsbegriff der "besonderen Härte" sich u.a. auf die von der Regelvorschrift des § 56 Abs. 4 Satz 1 SG 1995 nicht erfassten schwerwiegenden Umstände erstreckt, denen sich der Soldat nicht entziehen kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 11. Februar 1977 - 6 C 135.74 - BVerwGE 52, 84 , vom 29. März 1979 - 2 C 16.77 - Buchholz 238.4 § 46 SG Nr. 12 S. 52 und vom 30. März 2006 - 2 C 18.05 - Buchholz 449 § 56 SG Nr. 3 Rn. 16).

    Insoweit schließt auch eine Serie gleichartiger atypischer Fälle die Annahme einer besonderen Härte nicht aus (BVerwG, Urteile vom 11. Februar 1977 - 6 C 135.74 - BVerwGE 52, 84 und vom 30. März 2006 - 2 C 18.05 - Buchholz 449 § 56 SG Nr. 3 Rn. 16; Beschluss vom 22. September 2016 - 2 B 25.15 - juris Rn. 29).

    Die Erstattung von Ausbildungskosten darf den ehemaligen Soldaten nicht in eine existenzielle wirtschaftliche Notlage bringen (BVerfG, Beschluss vom 22. Januar 1975 - 2 BvL 51/71 - BVerfGE 39, 128 ; BVerwG, Urteil vom 11. Februar 1977 - 6 C 135.74 - BVerwGE 52, 84 ).

    Dies kann im Einzelfall auch eine Begrenzung der absoluten Höhe der Rückforderung notwendig machen (BVerwG, Urteil vom 11. Februar 1977 - 6 C 135.74 - BVerwGE 52, 84 ).

  • BVerwG, 12.04.2017 - 2 C 15.16

    Bundeswehrärzte, die ihren Dienst vorzeitig quittieren, müssen dem Bund die

    Die Kostenerstattungspflicht ist dabei lediglich ein Mittel, um dieses Ziel zu erreichen (BVerfG, Beschluss vom 22. Januar 1975 - 2 BvL 51/71 u.a. - BVerfGE 39, 128 ; BVerwG, Urteile vom 11. Februar 1977 - 6 C 135.74 - BVerwGE 52, 84 , vom 21. April 1982 - 6 C 3.81 - BVerwGE 65, 203 und vom 25. März 1987 - 6 C 87.84 - Buchholz 236.1 § 46 SG Nr. 17 S. 7; Beschluss vom 22. September 2016 - 2 B 25.15 - juris Rn. 36 m.w.N.).

    § 56 Abs. 4 Satz 3 SG 1995 verknüpft den gerichtlich überprüfbaren unbestimmten Rechtsbegriff der besonderen Härte auf der Tatbestandsebene mit der Ermessensermächtigung auf der Rechtsfolgenseite (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. März 2006 - 2 C 18.05 - Buchholz 449 § 56 SG Nr. 3 Rn. 16 f.; vgl. auch Urteil vom 11. Februar 1977 - 6 C 135.74 - BVerwGE 52, 84 ).

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass der unbestimmte Rechtsbegriff der "besonderen Härte" sich u.a. auf die von der Regelvorschrift des § 56 Abs. 4 Satz 1 SG 1995 nicht erfassten schwerwiegenden Umstände erstreckt, denen sich der Soldat nicht entziehen kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 11. Februar 1977 - 6 C 135.74 - BVerwGE 52, 84 , vom 29. März 1979 - 2 C 16.77 - Buchholz 238.4 § 46 SG Nr. 12 S. 52 und vom 30. März 2006 - 2 C 18.05 - Buchholz 449 § 56 SG Nr. 3 Rn. 16).

    Insoweit schließt auch eine Serie gleichartiger atypischer Fälle die Annahme einer besonderen Härte nicht aus (BVerwG, Urteile vom 11. Februar 1977 - 6 C 135.74 - BVerwGE 52, 84 und vom 30. März 2006 - 2 C 18.05 - Buchholz 449 § 56 SG Nr. 3 Rn. 16; Beschluss vom 22. September 2016 - 2 B 25.15 - juris Rn. 29).

    Die Erstattung von Ausbildungskosten darf den ehemaligen Soldaten nicht in eine existenzielle wirtschaftliche Notlage bringen (BVerfG, Beschluss vom 22. Januar 1975 - 2 BvL 51/71 - BVerfGE 39, 128 ; BVerwG, Urteil vom 11. Februar 1977 - 6 C 135.74 - BVerwGE 52, 84 ).

    Dies kann im Einzelfall auch eine Begrenzung der absoluten Höhe der Rückforderung notwendig machen (BVerwG, Urteil vom 11. Februar 1977 - 6 C 135.74 - BVerwGE 52, 84 ).

  • BVerwG, 22.09.2016 - 2 B 27.15

    Rechtmäßigkeit einer Rückforderung von Ausbildungsgeld und Fachausbildungskosten

    Hinsichtlich des angeführten Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Februar 1977 - 6 C 135.74 - (BVerwGE 52, 84) ergibt sich dies bereits daraus, dass dieses Urteil zu einer anderen als der vom Berufungsgericht zugrunde gelegten Rechtsvorschrift ergangen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 5).

    Soweit die Beschwerde aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz eine Beschränkung der Rückforderung von Ausbildungsgeld auf die ersparten Kosten eines zivilen Studiums ableitet und sich insoweit auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Februar 1977 - 6 C 135.74 - (BVerwGE 52, 84 = juris Rn. 49) beruft, kann sie damit schon deshalb nicht durchdringen, weil das Bundesverwaltungsgericht dort eine besondere Härte aus dem Missverhältnis zwischen den außergewöhnlich hohen Kosten für die Ausbildung bei der Bundeswehr (Pilotenausbildung) einerseits und den geringeren fiktiven Kosten für eine entsprechende Ausbildung außerhalb der Bundeswehr andererseits abgeleitet hat, also einen völlig anderen Fall zu entscheiden hatte.

    § 56 Abs. 4 Satz 3 SG verknüpft den gerichtlich überprüfbaren unbestimmten Rechtsbegriff der besonderen Härte auf der Tatbestandsebene mit der Ermessensermächtigung auf der Rechtsfolgenseite (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. März 2006 - 2 C 18.05 - Buchholz 449 § 56 SG Nr. 3 Rn. 16 f.; vgl. auch Urteil vom 11. Februar 1977 - 6 C 135.74 - BVerwGE 52, 84 = juris Rn. 43).

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass der unbestimmte Rechtsbegriff der "besondere Härte" sich u.a. auf die von der Regelvorschrift des § 56 Abs. 4 Satz 1 SG nicht erfassten schwerwiegenden Umstände erstreckt, denen sich der Soldat nicht entziehen kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 11. Februar 1977 - 6 C 135.74 - BVerwGE 52, 84 = juris Rn. 43 ff., vom 29. März 1979 - 2 C 16.77 - Buchholz 238.4 § 46 SG Nr. 12 S. 52 und vom 30. März 2006 - 2 C 18.05 - Buchholz 449 § 56 SG Nr. 3 Rn. 16).

    Insoweit schließt auch eine Serie gleichartiger atypischer Fälle die Annahme einer besonderen Härte nicht aus (BVerwG, Urteile vom 11. Februar 1977 - 6 C 135.74 - BVerwGE 52, 84 = juris Rn. 44, 53 und vom 30. März 2006 - 2 C 18.05 - Buchholz 449 § 56 SG Nr. 3 = juris Rn. 16).

    Es ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt, dass die Erstattung von Ausbildungskosten den ehemaligen Soldaten nicht in eine existenzielle wirtschaftliche Notlage bringen darf (BVerfG, Beschluss vom 22. Januar 1975 - 2 BvL 51/71 - BVerfGE 39, 128 juris Rn. 49; BVerwG, Urteil vom 11. Februar 1977 - 6 C 135.74 - BVerwGE 52, 84 = juris Rn. 54), was im Einzelfall auch eine Begrenzung der absoluten Höhe der Rückforderung notwendig machen kann (vgl. den Fall eines Piloten, der mit einer Rückforderung in Höhe von seinerzeit mehr als 700 000 DM belastet war: BVerwG, Urteil vom 11. Februar 1977 - 6 C 135.74 - BVerwGE 52, 84 = juris Rn. 54).

  • VG Regensburg, 11.06.2019 - RN 1 K 18.881

    Rückforderung von Ausbildungskosten von Kriegsdienstverweigerern für das Studium

  • VG Bremen, 18.01.2005 - 6 K 1634/02

    Rückforderung von Ausbildungskosten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2015 - 1 A 1242/12

    Härtegrenzen bei der Erstattung von Ausbildungskosten durch einen früheren

  • BVerwG, 12.04.2017 - 2 C 4.16

    Bundeswehrärzte, die ihren Dienst vorzeitig quittieren, müssen dem Bund die

  • BVerwG, 12.04.2017 - 2 C 23.16

    Bundeswehrärzte, die ihren Dienst vorzeitig quittieren, müssen dem Bund die

  • BVerwG, 12.04.2017 - 2 C 5.16

    Bundeswehrärzte, die ihren Dienst vorzeitig quittieren, müssen dem Bund die

  • BVerwG, 30.03.2006 - 2 C 19.05

    Begrenzte Erstattung der Ausbildungskosten eines Bundeswehrpiloten, der als

  • BVerwG, 06.07.1989 - 2 C 52.87

    Beamtenrecht - Teilzeitbeschäftigung - Mangelnde Wahlmöglichkeit

  • BVerwG, 12.04.2017 - 2 C 8.16

    Bundeswehrärzte, die ihren Dienst vorzeitig quittieren, müssen dem Bund die

  • BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 11.82

    Berücksichtigung von Beamtenbewerbern - Laufbahnbefähigung - Anderes Bundesland

  • BVerwG, 28.10.2015 - 2 C 40.13

    Soldat auf Zeit; Bundeswehr; Fachausbildung; Elektroniker für luftfahrttechnische

  • VG Halle, 24.06.2015 - 5 A 26/14

    Rückforderung von Ausbildungskosten bei einem Zeitsoldaten nach

  • BVerwG, 21.04.1982 - 6 C 3.81

    Antrag auf Entlassung aus dem Dienstverhältnis eines Berufssoldaten -

  • BVerwG, 12.03.2020 - 2 C 37.18

    Rückforderung von Ausbildungskosten bei vorzeitiger Entlassung aus der Bundeswehr

  • VG Münster, 21.08.2014 - 5 K 2265/12

    Soldat auf Zeit; Ausbildungskosten; Sanitätsoffizier-Anwärter; Ausbildungsgeld;

  • BVerwG, 17.09.1987 - 5 C 26.84

    Bafög - Ausbildungsförderung - Bescheidänderung - Rückforderung - Begründung

  • OVG Hamburg, 27.08.2013 - 1 Bf 256/12

    Anspruch eines Zeitsoldaten auf Entlassung

  • BVerwG, 01.07.1983 - 2 C 42.82

    Zusammenfassender Bericht - Vorbereitung der Besetzung einer Beamtenstelle -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2013 - 1 A 2278/11

    Möglichkeit der Ersparnis von Ausbildungskosten in einem Härtefall nach § 56 Abs.

  • BVerwG, 19.04.1994 - 9 C 343.93

    Vertriebene - Härteregelung - Aufnahmebescheid - Spätgeborene - Zweite Generation

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2016 - 1 A 1064/14

    Rückforderung von Studien- und Ausbildungskosten von einem entlassenen

  • BVerwG, 12.03.2020 - 2 C 38.18

    Rückforderung von Ausbildungskosten bei vorzeitiger Entlassung aus der Bundeswehr

  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.1993 - 11 S 3031/92

    Rückforderung von Ausbildungsgeld von einem niedergelassenen Arzt nach seiner

  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2016 - 4 S 2237/15

    Rückforderung von Kosten eines während seines Soldatendienstverhältnisses

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2016 - 1 A 795/14

    Soldat auf Zeit; Sanitätsoffizier; Ernennung zum Beamten; Erstattung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2016 - 1 A 335/14

    Erstattung der Gewährung des Ausbildungsgeldes und der weiteren Kosten der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2016 - 1 A 9/14

    Erstattung von Ausbildungsgeld und der im Rahmen der Aus- und Weiterbildung

  • VGH Bayern, 16.05.2007 - 7 B 06.2642

    Rundfunkgebührenrecht: Rundfunkgebührenbefreiung // Befreiung wegen geringen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2016 - 1 A 10/14

    Erstattung des gewährten Ausbildungsgeldes und der Kosten der Fachausbildung

  • BVerwG, 29.10.1992 - 2 C 24.90

    Beamtenrecht - Verfassungsmäßigkeit

  • BVerwG, 14.06.1983 - 6 B 43.83

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen der

  • VG Gießen, 04.09.1998 - 8 E 237/96

    Rückforderung von Ausbildungsgeldern - zur Anrechnung auf die Abdienzeit

  • VG Bayreuth, 28.03.2023 - B 5 K 22.769

    Rückforderung von Ausbildungskosten nach Entlassung aus der Bundeswehr wegen

  • BVerwG, 14.05.2014 - 2 B 96.13

    Zum soldatengesetzlichen Dienstzeitbegriff; erneutes Aufgreifen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2016 - 1 A 1991/14

    Pflicht zur Erstattung des während der Beurlaubung zum Studium bezogenem

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2016 - 1 A 2104/14

    Erstattung gewährten Ausbildungdgeldes durch einen Sanitätsoffizier-Anwärter nach

  • BVerwG, 24.01.1985 - 2 C 9.84

    Anspruch des Vorstehers eines Hauptzollamtes auf Gewährung einer Polizeizulage -

  • BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 148.81

    Beamtenrecht - Witwe - Unterhaltsbeitrag - Einkommensanrechnung

  • BVerwG, 29.03.1979 - 2 C 16.77

    Konkretisierung der Sorgepflicht des Dienstherrn durch eine Härteklausel -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2016 - 1 A 315/15

    Rückforderung des einem Sanitätsoffizier-Anwärter aus Anlass eines während seines

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2015 - 7 B 27.14

    Berufung; Sanitätsoffizier; Rückerstattung; Ausbildungsgeld; Fachausbildung;

  • VG Köln, 09.12.2015 - 23 K 3576/14

    Erstattung der Kosten des Studiums eines Soldaten bei Entlassung vor Ablauf der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2015 - 1 A 930/14

    Erhebung von Stundungszinsen für die Zeit vor Eintritt der Bestandskraft eines

  • BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 15.78

    Übernahme in ein Beamtenverhältnis - Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit

  • VGH Bayern, 19.05.2015 - 6 ZB 14.1841

    Soldatenrecht; Soldat auf Zeit; Entlassung; Anerkennung als

  • BVerwG, 23.10.1985 - 6 C 3.84

    Dienstort eines Beamten - Politische Gemeinde - Sitz der Dienststelle

  • VG Gießen, 19.04.2023 - 5 K 500/22

    Rückforderung von Fachausbildungskosten eines Soldaten auf Zeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2016 - 1 A 301/15

    Erstattung gewährten Ausbildungdgeldes durch einen Sanitätsoffizier-Anwärter nach

  • BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 42.86

    Beamter - Ruhestand - Versorgungsbezüge - Übertragenes Amt - Zweijahresfrist -

  • OVG Sachsen, 27.03.2018 - 2 A 108/17

    Rückforderung von Ausbildungskosten ; Kriegsdienstverweigerer; generalisierende

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2016 - 1 A 2420/14

    Erstattung des einem Soldaten gewährten Ausbildungsgeldes und der weiteren Kosten

  • VG Karlsruhe, 26.10.2016 - 4 K 782/14

    Rückforderung von Ausbildungsgeld und Kosten der Fachausbildung bei vorzeitigem

  • BVerwG, 02.07.1996 - 2 B 49.96

    Recht der Soldaten: Verfassungsmäßigkeit der Rückzahlung von Ausbildungskosten

  • BVerwG, 12.06.1979 - 2 C 14.78

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Abordnung eines verbeamteten

  • BVerwG, 09.05.1985 - 2 C 20.82

    Mehrarbeitsvergütung (Beamte) - Dienst in Bereitschaft - Angemessenheit - keine

  • BVerwG, 30.06.1983 - 2 C 76.81

    Besetzung von Professorenstellen - Gutachten - Eignung der Bewerber -

  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2016 - 4 S 1492/15

    Zum Ermessen bei der Stundung des Anspruchs auf Erstattung von Ausbildungsgeld

  • BVerwG, 23.10.1980 - 2 C 43.78

    Umfang einer Streitigkeit über die Rechtsstellung der Personalvertretung -

  • VGH Baden-Württemberg, 16.03.2009 - 2 S 1400/08

    Rundfunkgebührenpflicht und ALG II

  • OVG Sachsen, 05.12.2018 - 2 A 631/17

    Zeitsoldatin; Rückforderung von Ausbildungskosten

  • VG Ansbach, 22.11.2011 - AN 15 K 11.00904

    Die durch ein Studium ausgelöste Mindestdienstzeit eines Berufssoldaten wird

  • OVG Niedersachsen, 27.10.2014 - 5 LA 106/14

    Hinreichende Plausibilität einer Kostenermittlung über zurückgeforderte

  • VGH Hessen, 01.09.1994 - 3 UE 154/90

    Klageart - Anfechtung einer mit einer Rodungsgenehmigung verbundenen

  • BVerwG, 08.12.1986 - 6 B 54.86

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Antrag eines

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.03.2021 - 2 LA 215/17

    Kosten für rein militärisch nutzbare Fachausbildungen unterliegen nach einer

  • VG Köln, 06.01.2016 - 23 K 861/14

    Verpflichtung eines früheren Zeitsoldaten mit einem Studium oder einer

  • BVerwG, 02.05.1979 - 2 B 1.78

    Übergang von einer im ursprünglichen Bescheid enthaltenen Inaussichtstellung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2016 - 1 A 829/14

    Rückforderung des einem Sanitätsoffizier-Anwärter aus Anlass eines während seines

  • VG Düsseldorf, 16.03.2016 - 10 K 5500/14
  • VGH Bayern, 04.07.2013 - 6 BV 12.19

    Berufssoldat; Laufbahn der Offiziere des Sanitätsdienstes; Entlassung; Erstattung

  • BVerwG, 13.10.1994 - 2 C 20.93

    Zivildienst - Haftung - Beschäftigungsstelle - Schuldhafte Pflichtverletzung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.1998 - 12 A 3792/96

    Erstattung von Ausbildungskosten eines entlassenen Berufssoldaten wegen

  • BSG, 28.03.1990 - 9b/11 RAr 91/88

    Belehrungs- und Beratungspflicht bei der Rückzahlung von Umschulungskosten

  • BVerwG, 11.11.1986 - 2 C 4.84

    Extensive Auslegung des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG)

  • BVerwG, 10.02.1983 - 2 C 27.81

    Nachgeheiratete Witwe - Unterhaltsbeitrag - Zusammentreffen mehrerer

  • BVerwG, 17.09.1981 - 2 C 12.80

    Versetzung eines Schwerbehinderten in den einstweiligen Ruhestand

  • VGH Hessen, 28.11.2008 - 1 UZ 2203/07

    Erstattung von Studienkosten bei Entlassung aus der Bundeswehr wegen Anerkennung

  • BVerwG, 30.06.1988 - 2 C 11.87

    Arbeitsplatzschutz - Zeitsoldat - Wehrdienstantritt - Mangelnde Rückwirkung

  • BVerwG, 17.09.1987 - 5 C 16.86

    Rückforderung von Ausbildungsförderung - Teilaufhebung von Bewilligungsbescheiden

  • VG Köln, 13.05.2015 - 23 K 7514/13

    Verpflichtung eines Berufssoldaten zur Erstattung des während der Ausbildung

  • BVerwG, 25.02.1988 - 2 C 65.86

    Beamtenbesoldung - Hafenlotse - Technikerzulage

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.2015 - 10 A 10935/14

    Abdienen, Abdienquote, Abdienzeit, Alimentation, Ausbildung, Ausbildungsgeld,

  • VG Gießen, 23.10.1998 - 8 E 1419/96

    Soldat; Medizinstudium; Rückforderung von Ausbildungsgeld; besondere Härte

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2016 - 1 A 2105/14

    Pflicht eines Soldaten auf Zeit zur Erstattung der Kosten des Studiums wegen

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.03.2016 - 2 LB 13/15

    Rückforderung von Ausbildungsgeld und Fachausbildungskosten eines Soldaten

  • BVerwG, 05.05.1995 - 2 C 10.94

    Fachausbildung - Weiterbildung eines Arztes zum Facharzt für Inneres

  • BVerwG, 28.10.1982 - 2 C 1.80

    Teilnahme an Personalversammlungen - Außerhalb der Arbeitszeit -

  • BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 5.87

    Beamtenversorgung - Beamte im Ruhestand - Versorgungsbezüge - Zweijahresfrist -

  • VG Regensburg, 16.09.2015 - RN 1 K 14.890

    Rückforderung von Ausbildungskosten nach Entlassung aus dem Dienstverhältnis

  • BVerwG, 06.07.1989 - 2 C 30.88

    Ordnungsgeämßheit einer Ermäßigung der Arbeitszeit eines neu eingestellten

  • BGH, 18.12.1986 - III ZR 214/85

    Erschwerung des Berufswechsels eines Berufssoldaten

  • BVerwG, 16.11.1981 - 6 C 72.78

    Voraussetzungen für den Anspruch eines Beamten auf Gewährung von Übergangsgeld -

  • BVerwG, 21.09.1989 - 2 C 41.88

    Zeitsoldat - Beamtenanstellung - Anstellungszeitpunkt - Dienstzeit

  • BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 74.86

    Besoldung eines Beamten - Anwendbarkeit von Übergangsregelungen zur

  • BVerwG, 17.03.1988 - 2 C 48.86

    Beamtenrecht - Übergangsgeld - Maßgebende Beschäftigungszeiten - Unterbrechung

  • BVerwG, 17.09.1987 - 5 C 19.86

    Rücknahme und Aufhebung von Bescheiden über die Bewilligung von

  • BVerwG, 28.05.1986 - 2 C 25.85

    Übernahme eines Fachhochschullehrers als Professor

  • BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 33.81

    Eingriff in den Rechtsstand von Beamten mit Anwartschaft auf Versorgungsbezüge

  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 31.78

    Nichtigkeit einer Beamtenernennung wegen mangelnder Mitwirkung des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2017 - 1 A 867/17

    Ausbildungskosten; Studium; Erstattung; Leistungsbescheid; VA-Befugnis;

  • BSG, 23.05.1990 - 9b/11 RAr 65/88

    Rückzahlungsverpflichtung bei Umschulungskosten

  • BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 64.86

    Besoldung eines Beamten - Anwendbarkeit von Übergangsregelungen zur

  • BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 75.86

    Besoldung eines Beamten - Anwendbarkeit von Übergangsregelungen zur

  • BVerwG, 28.05.1986 - 2 C 37.85

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die besoldungsrechtliche Einordnung der als

  • BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 30.81

    Rententeil - Freiwillig geltender Beitrag - Anwendung

  • BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 6.82

    Versorgungsbezüge - Anrechnung von Renten - Rentenanteil aus freiwilligen

  • BVerwG, 30.06.1983 - 2 C 11.83

    Vor der Besetzung von Hochschullehrerstellen eingeholte Gutachten über die

  • BVerwG, 29.11.1979 - 2 C 14.77

    Dachorganisation - Gewerkschaft - Beamtenschaft - Spitzenorganisation

  • BVerwG, 25.10.1979 - 2 C 24.76

    Auslegung eines Vertrages für Fernmeldeaspiranten

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2021 - 1 L 87/20

    Erstattung von Fachausbildungskosten eines Soldaten nach § 56 Abs. 4 SG

  • BVerwG, 09.11.1990 - 6 C 14.88

    Recht der Soldaten: Begriff der Fachausbildung i.S. von § 5 SVG

  • BVerwG, 17.09.1987 - 5 C 20.84

    Rücknahme und Aufhebung von Bescheiden über die Bewilligung von

  • BVerwG, 10.03.1987 - 4 B 33.87

    Wichtigkeit einer möglicherweise gebotenen und hilfreichen Vernehmung von

  • BVerwG, 12.08.1986 - 6 C 115.84

    Verbindung des Studiums mit der Tätigkeit als Soldat

  • VG Bayreuth, 11.03.2014 - B 5 K 11.612

    Erstattung von Studienkosten bei Entlassung aus der Bundeswehr wegen Anerkennung

  • OVG Hamburg, 21.06.2013 - 1 Bf 239/12

    Berechnung der Rückforderung von Ausbildungskosten (Studium) für ausgeschiedene

  • BVerwG, 14.03.1997 - 8 C 2.96

    Weiterentrichtung von Beiträgen zu einer zusätzlichen Alters- und

  • BVerwG, 22.05.1996 - 2 WDB 1.96

    Wehrdisziplinarrecht: Statthaftigkeit der beschwerde gegen Aussetzung des

  • BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 43.86

    Besoldung eines Beamten - Übertragung eines Amtes mit höheren Funktionen

  • BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 45.86

    Besoldung eines Beamten - Übertragung eines Amtes mit höheren Funktionen

  • BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 1.87

    Regelvoraussetzungen für die Beförderung eines Beamten - Beförderungsreife eines

  • BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 39.81

    Eingriff in den Rechtsstand von Beamten mit Anwartschaft auf Versorgungsbezüge

  • BVerwG, 01.10.1981 - 6 B 147.80

    Revisibilität des früheren Wehrrechts - Begründetheit einer

  • VGH Bayern, 07.11.2022 - 6 ZB 22.364

    Erstattung von Ausbildungskosten bei Entlassung eines Soldaten, hier: verneint

  • VGH Hessen, 05.05.2015 - 1 A 409/15

    Erstattung von Ausbildungskosten

  • VGH Bayern, 20.01.2010 - 15 CE 09.2695

    Anspruch eines Soldaten auf sofortige Entlassung aus dem Dienstverhältnis mit der

  • BVerwG, 09.11.1990 - 6 C 13.88

    Auslegung des Klagebegehrens im Verwaltungsprozess im Sinne einer Abgrenzung der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.04.2021 - 1 L 125/20

    Erstattung der Ausbildungskosten bei vorzeitigem Ausscheiden aus der Bundeswehr

  • VG Gelsenkirchen, 17.12.2014 - 1 K 6101/12

    Soldat; Stabsarzt; Entlassung; Zeitsoldat;Erstattung; Härte; Facharzt;

  • VGH Bayern, 12.02.2008 - 7 BV 06.2844

    Keine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht für Bezieher von Arbeitslosengeld

  • BVerwG, 13.10.1994 - 2 C 26.93

    Anspruch auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall - Geltendmachung von

  • BVerwG, 21.09.1989 - 2 C 78.86

    Beamtenrecht - Hinausschieben der Jubiläumszuwendung - Dienstvorgesetzte -

  • BVerwG, 17.09.1987 - 5 C 43.84

    Rückforderung von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) -

  • BVerwG, 17.10.1985 - 2 C 52.84

    Soldaten auf Zeit - Anwendbarkeit des Arbeitsplatzschutzgesetzes -

  • BVerwG, 15.12.1983 - 2 C 14.82

    Anwärter des höheren Dienstes - Anwärtersonderzuschläge - Vorbereitungsdienst

  • BVerwG, 28.10.1982 - 2 C 2.80

    Teilnahme an Personalversammlungen außerhalb der Dienstzeit - Dienstbefreiung für

  • VG Bayreuth, 09.05.2017 - B 5 K 16.240

    Rückforderung von Ausbildungskosten nach Entlassung eines Soldaten auf Zeit wegen

  • VG Düsseldorf, 19.02.2014 - 10 K 9101/12

    Verpflichtung eines ehemaligen Zeitsoldaten auf Erstattung der Kosten des

  • BVerwG, 17.09.1987 - 5 C 20.86
  • BVerwG, 17.09.1981 - 2 C 29.81

    Gewährung eines Ausgleichsbetrages neben dem Waisengeld - Ausschlussgründe für

  • VG Schleswig, 21.09.2017 - 12 A 34/17

    Rückforderung von Ausbildungskosten

  • BVerwG, 14.03.1984 - 6 C 137.82

    Soldaten der Luftwaffe - Allgemeine Sprachschulung - Auswahlschulung -

  • BVerwG, 09.06.1983 - 2 C 10.82

    Anforderungen an die Berechnung einer Sonderzuwendung für einen

  • BVerwG, 16.06.1981 - 6 B 10.81

    Darlegungsanforderungen an die Abweichungsrüge - Erstattung der Ausbildungskosten

  • VG Aachen, 09.03.2017 - 1 K 824/16

    Ausbildungskosten; Kriegsdienstverweigerung; Medizinstudium; Soldat auf Zeit;

  • VG Gelsenkirchen, 08.09.2014 - 1 K 623/13

    Soldat, Soldat auf Zeit, Entlassung, Studium, Verpflichtung, Kosten, Erstattung,

  • VGH Bayern, 28.09.2012 - 3 ZB 08.2002

    Beamtenrecht; Beamter auf Widerruf; Anwärter; Hauptschullehrer; Entlassung;

  • VG Trier, 17.04.2012 - 1 K 112/12

    Rückforderung von Studienkosten bei Soldaten auf Zeit

  • VGH Baden-Württemberg, 04.08.1998 - 4 S 300/96

    Erstattung der Kosten der Fachausbildung durch einen als Kriegsdienstverweigerer

  • BVerwG, 02.07.1981 - 6 CB 4.81

    Rückforderung von Kosten einer im Berufssoldatenverhältnis gewährten

  • VG Berlin, 17.01.2017 - 36 K 43.14
  • VG Schleswig, 06.03.2014 - 12 A 130/13

    Rückforderung von Ausbildungskosten von aus dem Soldatenverhältnis vorzeitig

  • VG Augsburg, 26.04.2010 - Au 7 K 09.1755

    Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht; Keine planwidrige Lücke im Katalog des

  • VG Gelsenkirchen, 17.03.2009 - 1 K 3891/07

    Soldat, Soldat auf Zeit, Entlassung, Kriegsdienstverweigerung, Härte, Erstattung,

  • BVerwG, 02.07.1981 - 6 B 17.81

    Möglichkeit der Auslegung eines Antrags eines Berufssoldaten auf Anerkennung als

  • VG Köln, 18.11.2015 - 23 K 4797/14
  • VG München, 12.01.2015 - M 21 K 12.6400

    Antrag auf Entlassung aus der Bundeswehr; Feststellungsinteresse für

  • VG Mainz, 02.06.2014 - 6 K 118/13

    Rückforderung von Ausbildungsgeld von Offizieren des Sanitätsdienstes;

  • VG Magdeburg, 22.01.2013 - 5 A 352/11

    Rückforderung von Ausbildungskosten bei Ausscheiden aus dem Soldatenverhältnis

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.08.1994 - 3 L 322/93

    Besondere Härte; Unbestimmter Rechtsbegriff; Nachprüfbarkeit

  • VG Stuttgart, 23.02.2011 - 8 K 3243/10

    Praktikum als Fördervoraussetzung des § 5 SVG i.V.m. § 15 Abs.1 BföV

  • VG München, 14.03.2008 - M 6a K 07.3002

    Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht

  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.1984 - 4 S 1323/82

    Zur Mitbestimmung des Personalrats bei Versetzung

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