Rechtsprechung
   BFH, 17.06.1993 - VI R 100/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,9441
BFH, 17.06.1993 - VI R 100/92 (https://dejure.org/1993,9441)
BFH, Entscheidung vom 17.06.1993 - VI R 100/92 (https://dejure.org/1993,9441)
BFH, Entscheidung vom 17. Juni 1993 - VI R 100/92 (https://dejure.org/1993,9441)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,9441) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verfristung einer Revision und Ablehung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund mangelnder Angaben zum Grund der Versäumnis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 09.03.1990 - V B 159/88

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen

    Auszug aus BFH, 17.06.1993 - VI R 100/92
    Für den Fall der Erkrankung muß sich aus der Antragsbegründung ergeben, daß es dem Erkrankten unmöglich oder unzumutbar war, die fristwahrende Handlung selbst oder durch Dritte vorzunehmen (BFH-Beschluß vom 9. März 1990 V B 159/88, BFH/NV 1991, 245).
  • BFH, 20.06.1996 - X R 95/93

    Verfristung einer Revision und eines Wiedereinsetzgungsbegehrens

    Ist die büromäßig organisierte Fristenkontrolle durch besondere Umstände beeinträchtigt, muß ein Berufsträger -- auch in eigener Sache -- besondere Sorgfalt anwenden und die in einem solchen Ausnahmefall notwendige Überwachung des Fristablaufs eigenverantwortlich durch geeignete zusätzliche Maßnahmen sicherstellen (z. B. BFH-Beschlüsse vom 2. März 1993 IX R 75/89, BFH/NV 1993, 578, und vom 17. Juni 1993 VI R 100/92, BFH/NV 1993, 750; Söhn in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, 10. Aufl., § 110 AO 1977 Rz. 88 und 91 d, m. w. N.).
  • BFH, 13.11.1998 - X R 31/97

    Wiedereinsetzung; Darlegung der Wiedereinsetzungsgründe; Büroversehen

    Eine Wiedereinsetzung nach dieser Vorschrift würde u.a. voraussetzen, daß der Prozeßbevollmächtigte ohne Verschulden verhindert war, die Frist einzuhalten, und die hierfür erheblichen Tatsachen gemäß § 56 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 FGO spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses (hier: nach Kenntnisnahme von der Fristversäumnis durch das am 10. April 1997 zugestellte Schreiben des Senatsvorsitzenden) substantiiert und in sich schlüssig dargetan hätte (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Januar 1993 X R 82/92, BFH/NV 1993, 611; vom 24. Februar 1993 VI R 35/92, BFH/NV 1993, 615; vom 17. Juni 1993 VI R 100/92, BFH/NV 1993, 750, und vom 17. September 1993 IV R 35/93, BFH/NV 1994, 328).
  • BFH, 31.07.2002 - VIII B 52/02

    NZB; Wiedereinsetzungsantrag; Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

    Demgemäß ist es für die schlüssige Begründung eines Wiedereinsetzungsantrags nicht ausreichend, allein den Umstand der Erkrankung darzulegen; erforderlich sind vielmehr substantiierte Ausführungen dazu, welche Vorkehrungen (Büroorganisation, Bestellung eines Vertreters) der Prozessbevollmächtigte getroffen hat, um eine Fristversäumnis zu vermeiden, oder aus welchen Gründen (z.B. plötzlicher Ausbruch der Krankheit) der Prozessvertreter Maßnahmen dieser Art nicht habe ergreifen können (vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. Juni 1993 VI R 100/92, BFH/NV 1993, 750; vom 23. Oktober 2000 VI B 45/99, BFH/NV 2001, 468; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 56 Rz. 20, Stichworte "Büroorganisation", "Krankheit" i.V.m. Rz. 36, m.w.N.).
  • BFH, 24.03.1995 - VIII B 155/94

    Anforderungen an die schlüssige Bezeichnung von Verfahrensmängeln in der

    Das muß der Betroffene im einzelnen darlegen und glaubhaft machen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. März 1990 V B 159/88, BFH/NV 1991, 245, und vom 17. Juni 1993 VI R 100/92, BFH/NV 1993, 750 sowie Gräber/Koch, a. a. O., § 56 Rz. 50).
  • BFH, 22.12.1994 - X R 236/93

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei fehlerhafter Übermittlung von

    Wiedereinsetzung nach dieser Vorschrift würde u. a. voraussetzen, daß der Kläger bzw. der Prozeßbevollmächtigte (Gräber, a.a.O., § 56 Rz. 6) ohne Verschulden verhindert war, die Frist einzuhalten, und die hierfür erheblichen Tatsachen gemäß § 56 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 FGO spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses (hier nach Kenntnisnahme von der Fristversäumnis durch die Mitteilung vom 18. November 1993) substantiiert und in sich schlüssig dargetan hätte (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Januar 1993 X R 82/92, BFH/NV 1993, 611; vom 24. Februar 1993 VI R 35/92, BFH/NV 1993, 615; vom 17. Juni 1993 VI R 100/92, BFH/NV 1993, 750, und vom 17. September 1993 IV R 35/93, BFH/NV 1994, 328).
  • BFH, 25.08.1994 - VII R 59/94

    Beseitigung eines Mangels der ordnungsgemäßen Vertretung durch Bestellung eines

    Indessen ist der statthafte Antrag im Streitfall deshalb unzulässig, weil die Beklagte nicht, wie erforderlich, dargelegt hat, daß sie einen zur Vertretung bereiten, vor dem BFH postulationsfähigen Prozeßbevollmächtigten nicht habe finden können (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. November 1977 III S 6/77, BFHE 123, 433, BStBl II 1978, 57, und vom 24. Juni 1993 II S 16/93, BFH/NV 1993, 750).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht