Rechtsprechung
   BFH, 11.09.1987 - VI R 189/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,1871
BFH, 11.09.1987 - VI R 189/84 (https://dejure.org/1987,1871)
BFH, Entscheidung vom 11.09.1987 - VI R 189/84 (https://dejure.org/1987,1871)
BFH, Entscheidung vom 11. September 1987 - VI R 189/84 (https://dejure.org/1987,1871)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,1871) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG 1981 § 9 Abs. 1 Nr. 4

  • Wolters Kluwer

    Leasing - PKW - Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - Pauschbetrag - Werbungskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 Nr. 4

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Auch bei Benutzung eines geleasten PKW nur Ansatz des Kilometer-Pauschbetrags von 0,36 DM für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 151, 54
  • NJW 1988, 583
  • BB 1988, 41
  • DB 1988, 89
  • BStBl II 1988, 12
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 03.12.1974 - VI R 189/72

    Nutzung eines PKW - Zulassung auf Vater - Unkostentragung - Pauschbetrag -

    Auszug aus BFH, 11.09.1987 - VI R 189/84
    Das Finanzgericht (FG) führte aus, selbst wenn man zugunsten des Klägers unterstelle, daß die Leasingvereinbarung mit der im selben Haus wie der Kläger wohnhaften Vermieterin ernsthaft getroffen und durchgeführt worden sei, sei das Begehren des Klägers nach den Grundsätzen des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 3. Dezember 1974 VI R 189/72 (BFHE 114, 482, BStBl II 1975, 354), denen sich der Senat anschließe, nicht begründet.

    Nach den grundlegenden Ausführungen des Senats im Urteil in BFHE 114, 482, BStBl II 1975, 354 ist bei der Auslegung des Begriffs des "eigenen Kraftfahrzeugs" i.S. des jetzigen Satzes 2 des § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG der vom Gesetzgeber mit der Vorschrift verfolgte Zweck zu berücksichtigen.

    Hiervon ausgehend ist der Senat im Urteil in BFHE 114, 482, BStBl II 1975, 354 zu der Auffassung gelangt, daß bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte alle wirtschaftlich vergleichbaren Fälle gleichbehandelt werden müssen, da sonst dem im Gesetzeswortlaut erkennbar gewordenen Bestreben des Gesetzgebers, die Kraftfahrzeugkosten der Arbeitnehmer bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gleichmäßig zu berücksichtigen, nicht Rechnung getragen werde.

    Denn mehr noch als im Urteilsfall in BFHE 114, 482, BStBl II 1975, 354 läßt sich im Streitfall das geleaste Fahrzeug wirtschaftlich als "eigenes Kraftfahrzeug" des Klägers i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG ansehen, da der Kläger nicht nur die laufenden Kosten, sondern auch den Wertverzehr und - wie sich aus § 8 des Mietvertrages ergibt - das volle Sachrisiko (Verlust, Zerstörung) trug.

  • BFH, 20.10.1983 - IV R 175/79

    Steuergesetze - Analogieschluß - Rechtssicherheit

    Auszug aus BFH, 11.09.1987 - VI R 189/84
    Das BFH-Urteil vom 20. Oktober 1983 IV R 175/79 (BFHE 139, 561, BStBl II 1984, 221) stehe der erstrebten Entscheidung nicht entgegen.
  • BVerfG, 09.09.1986 - 1 BvR 205/86
    Auszug aus BFH, 11.09.1987 - VI R 189/84
    Unabhängig von den vorstehenden Erwägungen hält der Senat die gefundene Auslegung des § 9 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG auch deshalb für geboten, weil anderenfalls damit gerechnet werden müßte, daß die gesetzliche Regelung, deren Verfassungsmäßigkeit im Nichtannahmebeschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 9. September 1986 1 BvR 205/86 (Steuerrechtsprechung in Karteiform, Einkommensteuergesetz 1975, § 9 Abs. 1 Nr. 4, Rechtsspruch 22) erneut bestätigt worden ist, weitgehend unterlaufen werden könnte.
  • FG Baden-Württemberg, 03.09.1993 - 9 K 165/88
    Denn der Begriff des "eigenen" Fahrzeugs, wie er in der für das Streitjahr geltenden Fassung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 EStG zu verstehen ist (vgl. dazu BFH-Urteil vom 3.Dezember 1974 VI R 189/72 - BStBl II 1975, 354, bestätigt durch BFH-Urteil vom 11.September 1987 VI R 189/84 - BStBl II 1988, 12) erweist sich aufgrund des vom Gesetzgeber mit dieser Vorschrift verfolgten Vereinfachungszwecks als eine Sonderregelung für eine sachlich eng begrenzte Fallgruppe von beruflich veranlaßten Fahrten, nämlich solchen zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
  • FG Niedersachsen, 26.07.2005 - 13 K 448/02

    Rechtmäßigkeit der Begrenzung einer Entfernungspauschale auf 10.000 DM im Falle

    Die Verfassungsmäßigkeit dieser pauschalierenden Kilometersätze wurde vom BVerfG trotz geäußerter Zweifel in der Literatur stets bejaht (vgl. BVerfG vom 02.10.1969 1 BvL 12/68, BStBl. II 1970, 140; gleicher Ansicht BFH-Urteil vom 11.09.1987, VI R 189/84, BFHE 151, 54, BStBl. II 1988, 12).
  • FG Brandenburg, 10.04.2003 - 3 K 2837/01

    Fahrtkosten im Zusammenhang mit auswärtigen Fortbildungsmaßnahmen;

    Dies gilt sowohl zum Vorteil wie zum Nachteil des Steuerpflichtigen (vgl. BFH, Urteil vom 11.09.1987 - VI R 189/84 -, BStBl II 1988, 12 ).
  • FG Bremen, 10.09.1997 - 496020K 3

    Rechtmäßigkeit der Unterwerfung eines Gewinns aus der Vermietung eines Wohnmobils

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht