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   BFH, 19.02.2004 - VI R 22/02   

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https://dejure.org/2004,15287
BFH, 19.02.2004 - VI R 22/02 (https://dejure.org/2004,15287)
BFH, Entscheidung vom 19.02.2004 - VI R 22/02 (https://dejure.org/2004,15287)
BFH, Entscheidung vom 19. Februar 2004 - VI R 22/02 (https://dejure.org/2004,15287)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Feststellung zur Höhe der Mehraufwendungen nach Aufhebung der zeitlichen Begrenzung der doppelten Haushaltsführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5, LStR R 43 Abs 11 S 9 J: 2000
    Beginn; Doppelte Haushaltsführung; Zweijahresfrist

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98

    Doppelte Haushaltsführung

    Auszug aus BFH, 19.02.2004 - VI R 22/02
    Diese Regelung war mit dem Grundgesetz unvereinbar, soweit sie fortlaufend verlängerte Abordnungen ("Kettenabordnungen") oder beiderseits berufstätige Ehegatten betraf (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 4. Dezember 2002 2 BvR 400/98, 2 BvR 1735/00, BStBl II 2003, 534).
  • FG Niedersachsen, 16.01.2002 - 2 K 380/98

    Kein neuer Fristlauf bei Unterbrechung der doppelten Haushaltsführung um einen

    Auszug aus BFH, 19.02.2004 - VI R 22/02
    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2002, 1028 veröffentlicht.
  • BFH, 16.11.2005 - VI R 31/04

    Doppelte Haushaltsführung

    Deshalb ist die neue Fassung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG anzuwenden, so dass es auf die zeitliche Begrenzung der doppelten Haushaltsführung nicht (mehr) ankommt (Senatsurteile vom 19. Februar 2004 VI R 10/00, juris Nr. STRE200450354, VI R 22/02, juris Nr. STRE200450355, und VI R 74/02, juris Nr. STRE200450457).
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