Rechtsprechung
BFH, 19.02.2004 - VI R 22/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Feststellung zur Höhe der Mehraufwendungen nach Aufhebung der zeitlichen Begrenzung der doppelten Haushaltsführung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 16.01.2002 - 2 K 380/98
- BFH, 19.02.2004 - VI R 22/02
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98
Doppelte Haushaltsführung
Auszug aus BFH, 19.02.2004 - VI R 22/02
Diese Regelung war mit dem Grundgesetz unvereinbar, soweit sie fortlaufend verlängerte Abordnungen ("Kettenabordnungen") oder beiderseits berufstätige Ehegatten betraf (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 4. Dezember 2002 2 BvR 400/98, 2 BvR 1735/00, BStBl II 2003, 534). - FG Niedersachsen, 16.01.2002 - 2 K 380/98
Kein neuer Fristlauf bei Unterbrechung der doppelten Haushaltsführung um einen …
Auszug aus BFH, 19.02.2004 - VI R 22/02
Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2002, 1028 veröffentlicht.
- BFH, 16.11.2005 - VI R 31/04
Doppelte Haushaltsführung
Deshalb ist die neue Fassung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG anzuwenden, so dass es auf die zeitliche Begrenzung der doppelten Haushaltsführung nicht (mehr) ankommt (Senatsurteile vom 19. Februar 2004 VI R 10/00, juris Nr. STRE200450354, VI R 22/02, juris Nr. STRE200450355, und VI R 74/02, juris Nr. STRE200450457).