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   BFH, 06.07.1987 - VI R 24/86   

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https://dejure.org/1987,5503
BFH, 06.07.1987 - VI R 24/86 (https://dejure.org/1987,5503)
BFH, Entscheidung vom 06.07.1987 - VI R 24/86 (https://dejure.org/1987,5503)
BFH, Entscheidung vom 06. Juli 1987 - VI R 24/86 (https://dejure.org/1987,5503)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 03.08.1977 - II R 59/77

    Versäumung der Revisionsbegründungsfrist - Unentschuldbarkeit - Wiedereinsetzung

    Auszug aus BFH, 06.07.1987 - VI R 24/86
    Ein die Wiedereinsetzung ausschließendes Verschulden ist nämlich schon dann anzunehmen, wenn ein Antrag, die Revisionsbegründungsfrist gemäß § 120 Abs. 1 Satz 2 FGO zu verlängern, nicht rechtzeitig gestellt wurde (vgl. BFH-Beschlüsse vom 3. August 1977 II R 59/77, BFHE 123, 13, BStBl II 1977, 768, und vom 14. August 1986 VIII R 241/84, BFH / NV 1987, 170; Tipke / Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 12. Aufl., § 120 FGO Tz. 45).
  • BFH, 14.08.1986 - VIII R 241/84

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auszug aus BFH, 06.07.1987 - VI R 24/86
    Ein die Wiedereinsetzung ausschließendes Verschulden ist nämlich schon dann anzunehmen, wenn ein Antrag, die Revisionsbegründungsfrist gemäß § 120 Abs. 1 Satz 2 FGO zu verlängern, nicht rechtzeitig gestellt wurde (vgl. BFH-Beschlüsse vom 3. August 1977 II R 59/77, BFHE 123, 13, BStBl II 1977, 768, und vom 14. August 1986 VIII R 241/84, BFH / NV 1987, 170; Tipke / Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 12. Aufl., § 120 FGO Tz. 45).
  • BFH, 26.05.1977 - V R 139/73

    Ordnungsgemäße Führung einer Fristenkartei - Organisation der Fristenüberwachung

    Auszug aus BFH, 06.07.1987 - VI R 24/86
    Denn er hat nicht einmal glaubhaft gemacht, daß in seinem Büro überhaupt ein Fristenkontrollbuch geführt wurde, was zum Ausschluß eines den Prozeßbevollmächtigten belastenden Organisationsmangels erforderlich gewesen wäre (vgl. BFH-Urteil vom 26. Mai 1977 V R 139/73, BFHE 122, 251, BStBl II 1977, 643).
  • BFH, 31.07.2003 - IX B 51/03

    Keine Wiedereinsetzung bei nicht rechtzeitiger Stellung eines Antrags auf

    a) Ein die Wiedereinsetzung ausschließendes Verschulden ist schon anzunehmen, wenn ein Antrag, die Rechtsmittelbegründungsfrist gemäß § 116 Abs. 3 Satz 1 FGO zu verlängern, nicht rechtzeitig gestellt wurde (vgl. BFH-Beschluss vom 6. Juli 1987 VI R 24/86, BFH/NV 1988, 99, m.w.N.).
  • FG München, 19.07.2006 - 9 K 4011/04

    Wiedereinsetzung wegen Krankheit

    Art, Schwere und Dauer der Krankheit müssen dargelegt und glaubhaft gemacht werden (vgl. BFH-Urteil vom 6. August 1987 VI R 24/86, BFH/NV 1988, 99).
  • BFH, 25.05.1998 - V B 17/98

    Nichtabgabe der Steuererklärung - Schätzung der Besteuerungsgrundlagen -

    Daß er dies nicht getan habe, sondern die Fristversäumnis in Kauf genommen habe, müsse ihm als sein Verschulden angelastet werden (BFH-Beschluß vom 6. Juli 1987 VI R 24/86, BFH/NV 1988, 99).
  • FG Hamburg, 20.09.2004 - II 3/02

    Umsatzsteuerrecht: Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Leistungen auf dem

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  • BFH, 09.08.1989 - IX R 163/85
    Eine Erkrankung eines Prozeßvertreters wird dann als schuldlose Verhinderung gewertet, wenn die Krankheit plötzlich und unvorhersehbar auftritt und so schwer ist, daß es für ihn unzumutbar ist, die Frist zu wahren oder wenigstens rechtzeitig einen Vertreter zu bestellen (BFH-Beschlüsse vom 6.Mai 1986 IX R 114/85, BFH/NV 1986, 620; vom 3.Februar 1987 VII B 129/86, BFHE 148, 489, BStBl II 1987, 305, [BFH 03.02.1987 - VII B 129/86] insoweit nicht veröffentlicht; vom 6.Juli 1987 VI R 24/86, BFH/NV 1988, 99; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 2.Aufl. 1987, § 56 Anm.22).
  • FG Hamburg, 15.09.2003 - VI 86/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Krankheit

    Art, Schwere und Dauer der Krankheit müssen dargelegt und glaubhaft gemacht werden, pauschaler Vortrag und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen mit allgemein gehaltenen Diagnosen reichen regelmäßig nicht (BFH-Urteil vom 06.08.1987 VI R 24/86, BFH/NV 1988, 99).
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