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   BFH, 29.08.1969 - VI R 319/67   

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https://dejure.org/1969,691
BFH, 29.08.1969 - VI R 319/67 (https://dejure.org/1969,691)
BFH, Entscheidung vom 29.08.1969 - VI R 319/67 (https://dejure.org/1969,691)
BFH, Entscheidung vom 29. August 1969 - VI R 319/67 (https://dejure.org/1969,691)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Spekulationsabsicht - Gesetzliches Tatbestandsmerkmal

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 96, 520
  • DB 1969, 2066
  • BStBl II 1969, 705
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 29.06.1962 - VI 82/61 U

    Definition des Betriebsvermögen eines Landwirts und Forstwirts

    Auszug aus BFH, 29.08.1969 - VI R 319/67
    Es hat unter Hinweis auf das Urteil des BFH VI 82/61 U vom 29. Juni 1962 (BFH 75, 330, BStBl III 1962, 387) vielmehr dargelegt, daß § 23 EStG dann nicht eingreife, wenn eine unter Zwang erfolgte Veräußerung wegen Anschaffung eines Ersatzwirtschaftsguts nicht zu einer Gewinnverwirklichung geführt hat.
  • BFH, 22.11.1963 - VI 120/62
    Auszug aus BFH, 29.08.1969 - VI R 319/67
    Die Urteile VI 120/62 vom 22. November 1963 (HFR 1964, 157) und VI 88/63 vom 8. April 1964 (HFR 1964, 342) sprechen eine Zurückverweisung an das FG aus, damit dieses prüfe, ob der Verkauf unter Zwang geschehen sei.
  • BFH, 03.05.1963 - VI 21/63 U

    Ansetzung des Nutzungswertes einer Wohnung im eigenen Haus nach der ortsüblichen

    Auszug aus BFH, 29.08.1969 - VI R 319/67
    Unter Berücksichtigung des Urteils des BFH VI 295/61 U vom 9. April 1963 (BFH 77, 46, BStBl III 1963, 334) hat das FG zutreffend entschieden, auch bei einem angeschafften Gegenstand könnten Herstellungskosten anfallen.
  • BFH, 05.05.1961 - VI 107/60 U

    Gesetzlich begründeter Anspruch auf Zuteilung eines Ersatzgrundstücks für ein

    Auszug aus BFH, 29.08.1969 - VI R 319/67
    In dem Urteil VI 107/60 U vom 5. Mai 1961 (BFH 73, 326, BStBl III 1961, 385) hat der erkennende Senat entschieden, daß der Erwerb des Ersatzlandes keine Anschaffung im Sinne des § 23 EStG sei, wenn ein Steuerpflichtiger für ein enteignetes Grundstück einen gesetzlich begründeten Anspruch auf Zuteilung eines Ersatzgrundstücks habe.
  • BVerfG, 09.07.1969 - 2 BvL 20/65

    Verfassungsmäßigkeit der Spekulationsbesteuerung in § 23 Abs. 1 EStG

    Auszug aus BFH, 29.08.1969 - VI R 319/67
    Eine Spekulationsabsicht ist nicht gesetzliches Tatbestandsmerkmal des § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung des BFH im Zusammenhang mit dem Beschluß des BVerfG 2 BvL 20/65 vom 9. Juli 1969).
  • BFH, 21.03.1969 - VI R 208/67

    Steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft - Grundstückskauf - Erben -

    Auszug aus BFH, 29.08.1969 - VI R 319/67
    Im Rahmen der dem BFH zustehenden Anwendung und Auslegung des § 23 EStG als einer einfachen Rechtsnorm bestätigt der erkennende Senat, daß er an seiner Rechtsauffassung festhält, wonach die Spekulationsabsicht nicht gesetzliches Tatbestandsmerkmal des § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG ist (vgl. das unter Berücksichtigung der neueren Literatur ergangene Urteil des BFH VI R 208/67 vom 21. März 1969, BFH 96, 19).
  • BFH, 12.12.1956 - VI 86/55 U

    Voraussetzungen für ein Spekulationsgeschäft bei Veräußerung eines

    Auszug aus BFH, 29.08.1969 - VI R 319/67
    Der Kläger hätte nur dann keinen Veräußerungsgewinn zu versteuern gehabt, wenn er den Grund und Boden vor mehr als zwei Jahren vor der Veräußerung angeschafft hätte; die Errichtung eines Gebäudes in dem Zeitpunkt von weniger als zwei Jahren vor der Veräußerung hätte dann nach der Formulierung des § 23 Abs. 1 EStG (der im Gegensatz zu § 23 Abs. 4 EStG nur von Anschaffung, nicht auch von Herstellung spricht) nicht zur Steuerpflicht geführt (vgl. Urteil des BFH VI 86/55 U vom 12. Dezember 1956, BFH 64, 133, BStBl III 1957, 51).
  • BFH, 07.08.1970 - VI R 166/67

    Bindendes Angebot - Veräußerung

    Soweit der Steuerpflichtige die Verfassungsmäßigkeit des § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG rügt, verweist der Senat auf den Beschluß des BVerfG 2 BvL 20/65 vom 9. Juli 1969 (BStBl II 1970, 156) und das BFH-Urteil VI R 319/67 vom 29. August 1969 (BFH 96, 520, BStBl II 1969, 705).
  • BFH, 08.04.2003 - IX R 1/01

    Spekulationsfrist; Grundstückskaufvertrag

    Nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG in der für das Streitjahr maßgeblichen --und verfassungsgemäßen (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 9. Juli 1969 2 BvL 20/65, BVerfGE 26, 302, BStBl II 1970, 156; Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. August 1969 VI R 319/67, BFHE 96, 520, BStBl II 1969, 705, und vom 7. August 1970 VI R 166/67, BFHE 100, 93, BStBl II 1970, 806)-- Fassung liegen u.a. bei Grundstücken Spekulationsgeschäfte vor, die zu sonstigen Einkünften (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7, § 22 Nr. 2 EStG) führen, wenn es sich um Veräußerungsgeschäfte handelt, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zwei Jahre beträgt.

    a) Ein solches Veräußerungsgeschäft unterliegt in den durch § 23 Abs. 4 EStG bestimmten Grenzen der Einkommensbesteuerung, ohne dass es nach der gesetzlichen Definition entgegen der Ansicht der Kläger auf den Grund der Betätigung des Steuerpflichtigen (Spekulationsabsicht, Krankheit, drohende Enteignung, sonstiger Zwang wie z.B. im Streitfall aufgrund arbeitsplatzbedingter Ortswechsel usw.) ankommt (ständige Rechtsprechung: BVerfG-Beschluss in BVerfGE 26, 302, BStBl II 1970, 156; BFH-Urteile vom 16. Januar 1973 VIII R 96/70, BFHE 108, 502, BStBl II 1973, 445; vom 2. Mai 2000 IX R 74/96, BFHE 192, 88, BStBl II 2000, 469, m.w.N.; zum ausnahmsweise die Anwendung des § 23 EStG ausschließenden Zwangsaustausch mit Ersatzgrundstücken und ähnlichen besonderen Zwangslagen vgl. BFH-Urteil in BFHE 96, 520, BStBl II 1969, 705, m.w.N.).

  • FG Hamburg, 10.01.1985 - I 182/81

    Vorwegnahme des wirtschaftlichen Ergebnisses eines Kaufvertrages

    Für das Vorliegen eines steuerpflichtigen Spekulationsgeschäfts kommt es allein auf den Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung des Grundstücks an; das Vorliegen einer Spekulationsabsicht ist nicht Teil des gesetzlichen Tatbestands (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 29.8.1969 VI R 319/67, Bundessteuerblatt - BStBI - 111969, 705; s. auch Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 9.7.1969 2 BvL 20/65, BStB1 111970, 156).
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