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   BFH, 04.08.1989 - VI R 49/88   

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https://dejure.org/1989,10230
BFH, 04.08.1989 - VI R 49/88 (https://dejure.org/1989,10230)
BFH, Entscheidung vom 04.08.1989 - VI R 49/88 (https://dejure.org/1989,10230)
BFH, Entscheidung vom 04. August 1989 - VI R 49/88 (https://dejure.org/1989,10230)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 17.10.1973 - 1 BvL 20/72

    Kinderfreibetrag für den Vater eines nichtehelichen Kindes

    Auszug aus BFH, 04.08.1989 - VI R 49/88
    Das weitere Erfordernis, daß zu den leiblichen Eltern kein Obhuts- und Pflegeverhältnis mehr bestehe, bedürfe im Anschluß an den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 17. Oktober 1973 1 BvL 20/72 (BStBl II 1974, 92) einer verfassungskonformen Auslegung.

    Das FG berufe sich zu Unrecht auf den Beschluß des BVerfG in BStBl II 1974, 92, der einen Fall betroffen habe, in dem die leiblichen Eltern in eheähnlicher Gemeinschaft zusammengelebt hätten und das Kind in einem natürlichen Eltern-Kind-Verhältnis sowohl mit dem nichtehelichen Vater als auch der leiblichen Mutter verbunden gewesen sei, eine Zuordnung des Kindes zum Vater aber aus Rechtsgründen nicht möglich gewesen sei.

    Allerdings lasse der Beschluß in BStBl II 1974, 92 erkennen, daß das BVerfG die Gewährung eines Kinderfreibetrags jedenfalls bei einem der in Betracht kommenden Steuerpflichtigen erstrebe.

  • BFH, 09.03.1989 - VI R 94/88

    Kein Pflegekindschaftsverhältnis, wenn die mit dem Kind im Haushalt der

    Auszug aus BFH, 04.08.1989 - VI R 49/88
    Zwar hat der Senat in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 9. März 1989 VI R 94/88 entschieden, daß ein Pflegekindschaftsverhältnis i. S. von § 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG ab dem Veranlagungszeitraum 1986 - auch unter Einbeziehung verfassungsrechtlicher Erwägungen - voraussetzt, daß das Kind außerhalb der Obhut und Pflege seiner leiblichen Eltern stehen muß und daß hiervon grundsätzlich nicht ausgegangen werden kann, wenn das Kind und seine Mutter in Haushaltsgemeinschaft mit den Großeltern lebt, welche geltend machen, Pflegeeltern des Enkelkindes zu sein.
  • BFH, 13.06.1972 - VII B 46/71

    Nichtzulassung der Revision - Beschwerde - Erledigung des gesamten Rechtstreits -

    Auszug aus BFH, 04.08.1989 - VI R 49/88
    Entsprechend den übereinstimmenden Erklärungen der Beteiligten ist von der Erledigung des gesamten Rechtsstreits in der Hauptsache auszugehen und nur noch über die Kosten des Verfahrens zu entscheiden (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 13. Juni 1972 VII B 46 /71, BFHE 106, 17, BStBl II 1972, 706).
  • FG Baden-Württemberg, 07.02.1984 - I 252/81
    Auszug aus BFH, 04.08.1989 - VI R 49/88
    Mit dem FG Baden-Württemberg (Urteil vom 7. Februar 1984 I 252/81, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1984, 503) sei ein Pflege- und Obhutsverhältnis seitens der leiblichen Mutter jedenfalls dann zu verneinen, wenn sie minderjährig sei und deshalb ihren Eltern das Sorgerecht für sie und die Personensorge für das Enkelkind zustehe.
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