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   BFH, 15.02.2023 - VI R 7/21   

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https://dejure.org/2023,9216
BFH, 15.02.2023 - VI R 7/21 (https://dejure.org/2023,9216)
BFH, Entscheidung vom 15.02.2023 - VI R 7/21 (https://dejure.org/2023,9216)
BFH, Entscheidung vom 15. Februar 2023 - VI R 7/21 (https://dejure.org/2023,9216)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 35a Abs 2 S 1 Alt 2, EStG § 35a Abs 4 S 1, EStG VZ 2018
    Aufwendungen für ein Hausnotrufsystem - keine Steuerermäßigung nach § 35a EStG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 35a Abs 2 S 1 Alt 2 EStG 2009, § 35a Abs 4 S 1 EStG 2009, EStG VZ 2018
    Aufwendungen für ein Hausnotrufsystem - keine Steuerermäßigung nach § 35a EStG

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein Hausnotrufsystem als haushaltsnahe Dienstleistung

  • Betriebs-Berater

    Aufwendungen für ein Hausnotrufsystem - keine Steuerermäßigung nach § 35a EStG

  • rewis.io

    Aufwendungen für ein Hausnotrufsystem - keine Steuerermäßigung nach § 35a EStG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein Hausnotrufsystem als haushaltsnahe Dienstleistung

  • datenbank.nwb.de

    Aufwendungen für ein Hausnotrufsystem - keine Steuerermäßigung nach § 35a EStG

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Hausnotrufsystem - als haushaltsnahe Dienstleistung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Steuerermäßigung für ein Hausnotrufsystem ohne Sofort-Hilfe - Voraussetzung für Anspruch auf Steuerermäßigung nicht erfüllt

Sonstiges (2)

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 35a Abs 4 S 1 ; EStG § 35a Abs 2

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 35a Abs 4 S 1, EStG § 35a Abs 2
    Haushaltsnahe Dienstleistung, Haushalt, Notrufsystem

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 280, 44
  • NJW 2023, 1679
  • NZM 2023, 506
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 03.09.2015 - VI R 18/14

    Haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG

    Auszug aus BFH, 15.02.2023 - VI R 7/21
    Für ein Hausnotrufsystem, das im Notfall lediglich den Kontakt zu einer 24-Stunden-Servicezentrale herstellt, die soweit erforderlich Dritte verständigt, kann die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 Satz 1 Alternative 2 EStG nicht in Anspruch genommen werden (Abgrenzung vom Senatsurteil vom 03.09.2015 - VI R 18/14, BFHE 251, 435, BStBl II 2016, 272).

    Wie auch im vom Senat mit Urteil vom 03.09.2015 - VI R 18/14 (BFHE 251, 435, BStBl II 2016, 272) entschiedenen Fall wird durch das Hausnotrufsystem sichergestellt, dass die Klägerin, wenn sie sich im räumlichen Bereich ihres Haushalts aufhält, im Bedarfsfall Hilfe rufen kann.

    Eine solche Rufbereitschaft leisten typischerweise in einer Haushaltsgemeinschaft zusammenlebende Familien- oder sonstige Haushaltsangehörige (Senatsurteil in BFHE 251, 435, BStBl II 2016, 272, Rz 16).

    b) Die Dienstleistung wird entgegen der Ansicht der Klägerin und anders als in dem der Entscheidung in BFHE 251, 435, BStBl II 2016, 272 zugrunde liegenden Sachverhalt jedoch nicht im Haushalt der Klägerin erbracht.

    Insoweit unterscheidet sich der Sachverhalt von demjenigen, der der Entscheidung in BFHE 251, 435, BStBl II 2016, 272 zugrunde lag.

  • BFH, 13.05.2020 - VI R 4/18

    Keine Begünstigung nach § 35a Abs. 2 EStG für die Reinigung einer öffentlichen

    Auszug aus BFH, 15.02.2023 - VI R 7/21
    Dazu gehören hauswirtschaftliche Verrichtungen, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts oder entsprechend Beschäftigte erledigt werden und in regelmäßigen Abständen anfallen (Senatsurteile vom 13.07.2011 - VI R 61/10, BFHE 234, 391, BStBl II 2012, 232, Rz 9, und vom 13.05.2020 - VI R 4/18, BFHE 269, 272, BStBl II 2021, 669, Rz 17).

    Es muss sich hierbei allerdings auch insoweit um Tätigkeiten handeln, die ansonsten üblicherweise von Familienmitgliedern erbracht und in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt werden und dem Haushalt dienen (Senatsurteil in BFHE 269, 272, BStBl II 2021, 669, Rz 18).

    Insoweit kommt es auf die tatsächliche Erbringung der Leistung an (Senatsurteil in BFHE 269, 272, BStBl II 2021, 669, Rz 26).

    Die räumlich-funktionale Verbindung zum Haushalt kann nicht allein dadurch begründet werden, dass sich die Leistung auf einen Haushaltsgegenstand bezieht (s. Senatsurteil in BFHE 269, 272, BStBl II 2021, 669, Rz 27, für Handwerkerleistungen).

  • FG Berlin-Brandenburg, 13.09.2017 - 7 K 7128/17

    Alarmüberwachungsleistungen als haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a Abs 2

    Auszug aus BFH, 15.02.2023 - VI R 7/21
    Wie das FA zu Recht ausführt, wird diese maßgebende Dienstleistung nicht in der Wohnung des Steuerpflichtigen und damit nicht in dessen Haushalt erbracht (ebenso Schmidt/Krüger, EStG, 41. Aufl., § 35a Rz 21; Wackerbeck, EFG 2021, 219; Geserich, Der Betrieb 2017, 152, 154; s.a. FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.09.2017 - 7 K 7128/17, EFG 2018, 40, und FG Hamburg, Urteil vom 20.01.2009 - 3 K 245/08, jeweils zu auswärtig untergebrachten Notrufzentralen in Form von Alarmüberwachungsleistungen, sowie Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 09.11.2016 - IV C 8-S 2296-b/07/10003:008, BStBl I 2016, 1213, Rz 11).
  • FG Hamburg, 20.01.2009 - 3 K 245/08

    Berücksichtigung von monatlichen pauschalen Grundgebühren für den Anschluss an

    Auszug aus BFH, 15.02.2023 - VI R 7/21
    Wie das FA zu Recht ausführt, wird diese maßgebende Dienstleistung nicht in der Wohnung des Steuerpflichtigen und damit nicht in dessen Haushalt erbracht (ebenso Schmidt/Krüger, EStG, 41. Aufl., § 35a Rz 21; Wackerbeck, EFG 2021, 219; Geserich, Der Betrieb 2017, 152, 154; s.a. FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.09.2017 - 7 K 7128/17, EFG 2018, 40, und FG Hamburg, Urteil vom 20.01.2009 - 3 K 245/08, jeweils zu auswärtig untergebrachten Notrufzentralen in Form von Alarmüberwachungsleistungen, sowie Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 09.11.2016 - IV C 8-S 2296-b/07/10003:008, BStBl I 2016, 1213, Rz 11).
  • FG Sachsen, 14.10.2020 - 2 K 323/20

    Kosten für Hausnotrufsystem steuerlich absetzbar

    Auszug aus BFH, 15.02.2023 - VI R 7/21
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 14.10.2020 - 2 K 323/20 aufgehoben.
  • BFH, 21.02.2018 - VI R 18/16

    Keine begünstigte Handwerkerleistung bei Baukostenzuschuss für öffentliche

    Auszug aus BFH, 15.02.2023 - VI R 7/21
    b) Dabei kann nach dem räumlich-funktionalen Haushaltsbegriff des erkennenden Senats (hierzu Senatsurteil vom 21.02.2018 - VI R 18/16, BFHE 261, 42, BStBl II 2018, 641, Rz 14 f., für Handwerkerleistungen) auch die Inanspruchnahme von Diensten, die jenseits der Grundstücksgrenze auf fremdem, beispielsweise öffentlichem Grund geleistet werden, als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG begünstigt sein.
  • BFH, 13.07.2011 - VI R 61/10

    Erd- und Pflanzarbeiten im Garten als Handwerkerleistung

    Auszug aus BFH, 15.02.2023 - VI R 7/21
    Dazu gehören hauswirtschaftliche Verrichtungen, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts oder entsprechend Beschäftigte erledigt werden und in regelmäßigen Abständen anfallen (Senatsurteile vom 13.07.2011 - VI R 61/10, BFHE 234, 391, BStBl II 2012, 232, Rz 9, und vom 13.05.2020 - VI R 4/18, BFHE 269, 272, BStBl II 2021, 669, Rz 17).
  • FG Münster, 24.02.2022 - 6 K 1946/21

    Berücksichtigung von Aufwendungen für Müllentsorgung und Schmutzwasser als

    Weiterhin verweist die Klägerin auf die Begründung des Gesetzgebers und die Qualifikation von Gartenpflege als haushaltsnahe Dienstleistung sowie auf die Urteile des FG Baden-Württemberg vom 11.06.2021 - 5 K 2380/19 (Revision anhängig unter dem Az. VI R 14/21) sowie des FG Sachsen vom 14.10.2020 - 2 K 323/20 (Revision anhängig unter dem Aktenzeichen VI R 7/21) zu Hausnotrufsystemen.
  • FG Baden-Württemberg, 11.06.2021 - 5 K 2380/19

    Hausnotrufsystem als haushaltsnahe Dienstleistung i.S. des § 35a Abs. 2 EStG

    Die Revision war im Hinblick auf das beim BFH unter dem Aktenzeichen VI R 7/21 anhängige Revisionsverfahren nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO zuzulassen.
  • BFH, 15.02.2023 - VI R 14/21

    Weitgehend inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 15.02.2023 VI R 7/21 - Aufwendungen

    Wie das FA zu Recht ausführt, wird diese maßgebende Dienstleistung nicht in der Wohnung des Steuerpflichtigen und damit nicht in dessen Haushalt erbracht (Senatsurteil vom 15.02.2023 - VI R 7/21, BFHE 280, 44; ebenso Schmidt/Krüger, EStG, 41. Aufl., § 35a Rz 21; Wackerbeck, EFG 2021, 219; Geserich, Der Betrieb 2017, 152, 154; s.a. FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.09.2017 - 7 K 7128/17, EFG 2018, 40, und FG Hamburg, Urteil vom 20.01.2009 - 3 K 245/08, jeweils zu auswärtig untergebrachten Notrufzentralen in Form von Alarmüberwachungsleistungen, sowie Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 09.11.2016 - IV C 8 - S 2296 - b/07/10003:008, BStBl I 2016, 1213, Rz 11).
  • FG Münster, 15.12.2023 - 12 K 1090/21

    Häusliches Arbeitszimmer neben betrieblichem Büro

    Die räumlich-funktionale Verbindung zum Haushalt kann insbesondere nicht allein dadurch begründet werden, dass sich die Leistung auf einen Haushaltsgegenstand bezieht (BFH-Urteile vom 13.05.2020 VI R 7/18, BFH/NV 2021, 180; vom 15.02.2023 VI R 7/21, BFHE 280, 44, BStBl II 2023, 647).
  • BFH, 23.03.2023 - VI R 8/21

    Weitgehend inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 15.02.2023 VI R 7/21 - Aufwendungen

    Wie das FG zu Recht ausführt, wird diese maßgebende Dienstleistung nicht in der Wohnung der Steuerpflichtigen und damit nicht in deren Haushalt erbracht (Senatsurteil vom 15.02.2023 - VI R 7/21, BFHE 280, 44; ebenso Schmidt/Krüger, EStG, 41. Aufl., § 35a Rz 21; Wackerbeck, EFG 2021, 219; Geserich, Der Betrieb 2017, 152, 154; s.a. FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.09.2017 - 7 K 7128/17, EFG 2018, 40, und FG Hamburg, Urteil vom 20.01.2009 - 3 K 245/08, jeweils zu auswärtig untergebrachten Notrufzentralen in Form von Alarmüberwachungsleistungen, sowie Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 09.11.2016 - IV C 8-S 2296-b/07/10003:008, BStBl I 2016, 1213, Rz 11).
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