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BGH, 15.04.1999 - VI ZB 4/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit; Rüger der Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör
- Judicialis
ZPO § 567 Abs. 4 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 567 Abs. 4 S. 1
Zulässigkeit einer Beschwerde gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts im Prozeßkostenhilfeverfahren - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 20.06.1995 - XI ZB 9/95
Anfechtung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Verletzung des …
Auszug aus BGH, 15.04.1999 - VI ZB 4/99
Das setzt voraus, daß sie jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist; die Entscheidung muß also mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar sein (BGHZ 109, 41, 43; 119, 372, 374 und 130, 97, 99 sowie Senatsbeschluß vom 28. Juni 1994 - VI ZB 15/94 - VersR 1994, 1450, jeweils m.w.N.).Hierfür reicht ein Verstoß gegen die Grundsätze über das Gebot des rechtlichen Gehörs regelmäßig nicht aus (BGHZ 130, 97, 99 m.w.N.).
- BGH, 08.10.1992 - VII ZB 3/92
Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit - Unstatthafte …
Auszug aus BGH, 15.04.1999 - VI ZB 4/99
Das setzt voraus, daß sie jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist; die Entscheidung muß also mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar sein (BGHZ 109, 41, 43; 119, 372, 374 und 130, 97, 99 sowie Senatsbeschluß vom 28. Juni 1994 - VI ZB 15/94 - VersR 1994, 1450, jeweils m.w.N.). - BGH, 12.10.1989 - VII ZB 4/89
Unzulässigkeit eines Anschlußrechtsmittels nach Rücknahme der Berufung; …
Auszug aus BGH, 15.04.1999 - VI ZB 4/99
Das setzt voraus, daß sie jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist; die Entscheidung muß also mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar sein (BGHZ 109, 41, 43; 119, 372, 374 und 130, 97, 99 sowie Senatsbeschluß vom 28. Juni 1994 - VI ZB 15/94 - VersR 1994, 1450, jeweils m.w.N.). - BGH, 28.06.1994 - VI ZB 15/94
Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde gegen den Beschluß eines …
Auszug aus BGH, 15.04.1999 - VI ZB 4/99
Das setzt voraus, daß sie jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist; die Entscheidung muß also mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar sein (BGHZ 109, 41, 43; 119, 372, 374 und 130, 97, 99 sowie Senatsbeschluß vom 28. Juni 1994 - VI ZB 15/94 - VersR 1994, 1450, jeweils m.w.N.).