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BGH, 20.12.1957 - VI ZR 171/56 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
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Papierfundstellen
- MDR 1958, 419
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 13.11.1952 - III ZR 72/52
Streitverkündung
Auszug aus BGH, 20.12.1957 - VI ZR 171/56
Gegen den Beitritt der Stadt B. als Streithelferin des Klägers bestehen keine Bedenken (BGHZ 8, 72). - BGH, 05.05.1956 - IV ZR 18/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 20.12.1957 - VI ZR 171/56
Der Streithelfer, der unabhängig von der Hauptpartei - wenn auch nicht gegen deren Willen - ein Rechtsmittel einlegt und durchführt, trägt das volle Kostenrisiko (BGH IV ZR 18/56 - Urteil vom 5. Mai 1956 = LM Nr. 1 zu § 852 ZPO; RG in ständiger Rechtsprechung Warn. 15 Nr. 121; 14 Nr. 95; 17 Nr. 91; HRR 30, 810; Stein/Jonas § 101 I bei Anm. 2). - BGH, 14.01.1954 - III ZR 221/52
Unterhaltung von Telegraphenanlagen
Auszug aus BGH, 20.12.1957 - VI ZR 171/56
Auf die Feststellung kommt es nicht an, wenn zur Überzeugung des Gerichts feststeht, daß auch ein sorgfältig ausgewählter und überwachter Verrichtungsgehilfe genau so gehandelt hätte (BGHZ 12, 94 [96]). - RG, 29.11.1919 - I 191/19
1. Kann der Nebenintervenient seine Berufung weiter verfolgen, wenn die …
Auszug aus BGH, 20.12.1957 - VI ZR 171/56
Der Kläger hat sich hierbei ausdrücklich auf die Entscheidung in RGZ 97, 215 [216] bezogen.
- LAG Köln, 22.12.2009 - 9 Sa 383/09
Unzulässige Berufung bei verspäteter Rechtsmittelbegründung durch …
Die Rücknahme kann daher nur auf Kostenüberlegungen zurückzuführen sein (vgl. dazu: BGH, Urteil vom 20. Dezember 1957 - VI ZR 171/56 - ).Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagte bis zur Berufungsrücknahme und ab dann die Nebenintervenientin (vgl. dazu: BGH, Urteil vom 20. Dezember 1957 - VI ZR 171/56 -).
- OLG Köln, 23.08.2013 - 6 U 41/13
Wettbewerbswidrigkeit des Vertriebs von Nahrungsergänzungsmitteln ohne die …
Wird ein Rechtsmittel sowohl von der Hauptpartei als auch dem Streithelfer eingelegt, überlässt aber anschließend die Hauptpartei die Durchführung des Rechtsmittels dem Streithelfer, trägt ab dieser Erklärung der Streithelfer das Kostenrisiko (BGH, Urteil vom 20.12.1957 - VI ZR 171/56 - MDR 1958, 419;… Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl. 2004, § 101 Rn. 2;… Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl. 2012, § 101 Rn. 4). - LAG Köln, 11.11.2009 - 9 Sa 584/09
Unwirksame Bestimmung der Arbeitszeit
Die aufgrund der einheitlichen Berufung der Beklagten und der Nebenintervenientin angefallenen Kosten hat die Beklagte bis zu ihrer Berufungsrücknahme und ab dann die Nebenintervenientin zu tragen (vgl. dazu: BGH, Urteil vom 20. Dezember 1957 - VI ZR 171/56 - LAG Köln, Beschluss vom 22. Dezember 2009 - 9 Sa 383/09 - ).
- BGH, 10.11.1988 - VII ZB 8/88
Fortführung der Berufung durch den Streithelfer
Sie ist vielmehr dahin zu verstehen, daß sie die Durchführung des Rechtsstreits dem Streithelfer überlassen wollte, womit sie sich auch vom Kostenrisiko befreien konnte (vgl. BGH Urteil vom 20. Dezember 1957 - VI ZR 171/56 = LM HaftpflG § 1 a Nr. 3). - OLG München, 21.03.2012 - 9 U 5189/10
Kostenentscheidung: Auslegung der Berufungsrücknahme der Hauptpartei bei …
Vielmehr muss das Kostenrisiko "auf den Streithelfer so übergehen, als ob dieser das Rechtsmittel allein eingelegt und durchgeführt hätte" (so wörtlich BGH, Urteil vom 20.12.1957, Az. VI ZR 171/56, MDR 1958, 419). - OLG Rostock, 29.07.2015 - 3 U 54/14
Berufungseinlegung durch Hauptpartei und Nebenintervenienten: Kostenrisiko des …
Auf diesen ist das Kostenrisiko deshalb so übergegangen, als hätte er das Rechtsmittel allein eingelegt und durchgeführt (vgl. BGH, Urteil v. 20.12.1957 - VI ZR 171/56 -,MDR 1958, 419;… OLG München, a.a.O.). - BGH, 25.04.1961 - VI ZR 207/60 Wie der erkennende Senat (Urteil vom 20. Februar 1957 - VI ZR 171/56 - VersR 1958, 192) in einem anderen Zusammenhang bereits ausgeführt hat, ist Voraussetzung des Haftungsausschlusses nach § 1 a Abs. 3 Nr. 2 HpflG, daß die schädliche Einwirkung in einem Energieverbrauchsgerät als solchem seine Ursache findet.