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BGH, 12.11.1991 - VI ZR 196/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beweislastumkehr zur Kausalität von nicht erkannten Krankheitserscheinungen für einen Gesundheitsschaden - Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79
Ablehnung der Revision
Auszug aus BGH, 12.11.1991 - VI ZR 196/91
Die Revision hat im Endergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg (vgl. § 554 b Abs. 1 ZPO in der Auslegung des Beschlusses des BVerfG vom 11. Juni 1980 - 1 PBvU 1/79 - NJW 1981, 39).
- BGH, 27.04.1999 - VI ZR 174/97
Leistung der Unterschrift des Prozeßbevollmächtigten mittels Faksimile-Stempel; …
Wie der erkennende Senat im Urteil vom 17. Dezember 1991 (VI ZR 196/91 - NJW 1992, 1314, 1315) unter Hinweis auf seine ständige Rechtsprechung näher dargelegt hat, können zwar ehrenkränkende Äußerungen, die der Rechtsverfolgung oder -verteidigung in einem Gerichtsverfahren dienen, in aller Regel nicht mit Ehrenschutzklagen abgewehrt werden, weil das sog. Ausgangsverfahren nicht durch eine Beschneidung der Äußerungsfreiheit der daran Beteiligten beeinträchtigt werden soll (ebenso Senatsurteil vom 23. Februar 1999 - VI ZR 140/98).Dies gilt, wie der erkennende Senat im Urteil vom 17. Dezember 1991 (aaO) näher dargelegt hat, auch für Verfahren vor Verwaltungsbehörden.