Rechtsprechung
BGH, 17.10.1978 - VI ZR 236/75 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Schutzgesetzes - Objektive und subjektive Voraussetzungen einer Beihilfe zu einer unerlaubten Handlung - Anforderungen an die Begründung der Zurückweisung eines neuen Vorbringens - Gutgläubiger Eigentumserwerb durch "Ansichnahme" ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WM 1979, 17
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 28.10.1953 - II ZR 149/52
Anforderungen an die Entscheidung über eine Stufenklage
Auszug aus BGH, 17.10.1978 - VI ZR 236/75
Wenn diese es auch ermöglicht, mit der Klage auf Rechnungslegung - als solche ist das Auskunftsbegehren anzusehen - die Zahlungsklage zu verbinden, so kann eine Entscheidung über letztere immer erst ergehen, wenn Rechnung gelegt und damit die Grundlage für die zunächst zulässigerweise unterbliebene Bezifferung des Leistungsantrags geschaffen worden ist (BGHZ 10, 385; BGH Urt.v. 9. Okt. 1974 - IV ZR 164/73 - FamRZ 1975, 35, 38). - BGH, 11.07.1955 - III ZR 178/53
Parteiwechsel des Streitgehilfen
Auszug aus BGH, 17.10.1978 - VI ZR 236/75
Das ist insoweit nicht zu beanstanden, als die Vorschriften der §§ 20 ff StVZO keine Schutzgesetze zugunsten der Klägerin sind (BGH Urteil vom 11. Juli 1955 - III ZR 178/53 - NJW 1955, 1316, 1317 - BB 1955, 83, insoweit in BGHZ 18, 110 nicht abgedruckt;… vgl. Jagusch, Straßenverkehrsrecht, 24. Aufl. § 25 StVZO Rdn, 14;… Soergel/Zeuner, BGB 10. Aufl. § 823 Rdn. 356). - BGH, 15.12.1956 - IV ZR 160/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 17.10.1978 - VI ZR 236/75
Ein Verstoß gegen § 529 Abs. 2 ZPO a.F. liegt bereits deshalb vor, weil die Begründung der Zurückweisung des neuen Vorbringens keine Darlegung darüber enthält, ob die angenommene Verzögerung des Rechtsstreits auch dann eingetreten wäre, wenn die zum Beweis für die neuen Behauptungen angebotenen Zeugen nach § 272 b Abs. 2 Nr. 4 ZPO a.F. rechtzeitig zum ersten Verhandlungstermin im Berufungsrechtszug geladen worden wären (BGH Urt.v. 15. Dezember 1956 - IV ZR 160/56 = LM ZPO § 272 b Nr. 3).
- BGH, 09.10.1974 - IV ZR 164/73
Auszug aus BGH, 17.10.1978 - VI ZR 236/75
Wenn diese es auch ermöglicht, mit der Klage auf Rechnungslegung - als solche ist das Auskunftsbegehren anzusehen - die Zahlungsklage zu verbinden, so kann eine Entscheidung über letztere immer erst ergehen, wenn Rechnung gelegt und damit die Grundlage für die zunächst zulässigerweise unterbliebene Bezifferung des Leistungsantrags geschaffen worden ist (BGHZ 10, 385; BGH Urt.v. 9. Okt. 1974 - IV ZR 164/73 - FamRZ 1975, 35, 38). - BGH, 04.10.1976 - VIII ZR 65/75
Gutgläubiger Eigentumserwerb nach § 933 BGB
Auszug aus BGH, 17.10.1978 - VI ZR 236/75
Zwar ist Besitzübergabe in § 933 BGB ebenso zu verstehen wie diejenige des § 929 BGB; es muß demnach eine Übertragung der tatsächlichen Gewalt an der Sache auf den Erwerber mit Willen des Veräußerers stattfinden (vgl. BGHZ 67, 207, 208 f m.w.Nachw.). - BGH, 31.01.1978 - VI ZR 32/77
Fluglotsenstreik - Gewerkschaftshaftung - § 826 BGB, Art. 9 Abs. 3 GG
Auszug aus BGH, 17.10.1978 - VI ZR 236/75
Vielmehr sind hier die Grundsätze zu beachten, die der erkennende Senat in seinem Urteil vom 31. Januar 1978 (VI ZR 32/77 = BGHZ 70, 277, 285 f) hervorgehoben hat und nach denen weder eine Willensübereinstimmung zwischen Täter und Gehilfen noch der Wille des Gehilfen, den Täter zu fördern, erforderlich ist, um eine Haftung der Beklagten aus § 830 Abs. 2 BGB bejahen zu können.
- BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19
Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend …
Es kann hier dahinstehen, welche Rechtsbedeutung die Übereinstimmungserklärung hat (vgl. Schröder, DVBl 2017, 1193, 1195 ff.), ob sie - wie der Kläger meint - nicht gültig war, und ob § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV in Verbindung mit Art. 18 der Richtlinie 2007/46/EG nach Zweck und Inhalt auch dazu dienen sollen, das Interesse des Käufers eines Neuwagens an der (zügigen) Erstzulassung oder dasjenige des Käufers eines Gebrauchtwagens an dem Fortbestand der Betriebserlaubnis zu schützen, § 5 Abs. 1, § 3 Abs. 1 Satz 2 FZV in Verbindung mit § 25 Abs. 2 und 3 EG-FGV (vgl. auch OLG Braunschweig, ZIP 2019, 815, 822 ff.;… LG Stuttgart, EuGH-Vorlage vom 13. März 2020 - 3 O 31/20, juris Rn. 161 ff.; Artz/Harke, NJW 2017, 3409, 3413; Armbrüster, ZIP 2019, 837, 839 ff.; zu §§ 20 ff. StVZO Senatsurteil vom 17. Oktober 1978 - VI ZR 236/75, WM 1979, 17, 18, juris Rn. 15). - LG Hamburg, 11.06.2020 - 316 O 8/20
Schadensersatz für einen vom Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw
Es kann hier dahinstehen, welche Rechtsbedeutung die Übereinstimmungserklärung hat (vgl. Schröder, DVBl 2017, 1193, 1195 ff.), ob sie - wie der Kläger meint - nicht gültig war, und ob § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV in Verbindung mit Art. 18 der Richtlinie 2007/46/EG nach Zweck und Inhalt auch dazu dienen sollen, das Interesse des Käufers eines Neuwagens an der (zügigen) Erstzulassung oder dasjenige des Käufers eines Gebrauchtwagens an dem Fortbestand der Betriebserlaubnis zu schützen, § 5 Abs. 1, § 3 Abs. 1 Satz 2 FZV in Verbindung mit § 25 Abs. 2 und 3 EG-FGV (vgl. auch OLG Braunschweig, ZIP 2019, 815, 822 ff.;… LG Stuttgart, EuGH-Vorlage vom 13. März 2020 - 3 O 31/20, juris Rn. 161 ff.; Artz/Harke, NJW 2017, 3409, 3413; Armbrüster, ZIP 2019, 837, 839 ff.; zu §§ 20 ff. StVZO Senatsurteil vom 17. Oktober 1978 - VI ZR 236/75, WM 1979, 17, 18, juris Rn. 15). - LG Hof, 25.05.2022 - 32 O 50/22
Kein Schadensersatz wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen im Zusammenhang mit …
Es kann hier dahinstehen, welche Rechtsbedeutung die Übereinstimmungserklärung hat (vgl. Schröder, DVBl 2017, 1193, 1195 ff.), ob sie - wie der Kläger meint - nicht gültig war, und ob § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV in Verbindung mit Art. 18 der Richtlinie 2007/46/EG nach Zweck und Inhalt auch dazu dienen sollen, das Interesse des Käufers eines Neuwagens an der (zügigen) Erstzulassung oder dasjenige des Käufers eines Gebrauchtwagens an dem Fortbestand der Betriebserlaubnis zu schützen, § 5 Abs. 1, § 3 Abs. 1 Satz 2 FZV in Verbindung mit § 25 Abs. 2 und 3 EG-FGV (vgl. auch OLG Braunschweig, ZIP 2019, 815, 822 ff.;… LG Stuttgart, EuGH-Vorlage vom 13. März 2020 - 3 O 31/20, juris Rn. 161 ff.; Artz/Harke, NJW 2017, 3409, 3413; Armbrüster, ZIP 2019, 837, 839 ff.; zu §§ 20 ff. StVZO Senatsurteil vom 17. Oktober 1978 - VI ZR 236/75, WM 1979, 17, 18, juris Rn. 15). - OLG Nürnberg, 22.03.2005 - 8 U 3720/04
(Keine) sittenwidrige vorsätzliche Schädigung durch Verschweigen eines …
Diese Vorschriften bezwecken nicht den Schutz einzelner Personen vor Vermögensbeeinträchtigungen, sondern dienen der Allgemeinheit und deren Interesse an der Zulassung verkehrstauglicher und ihrem Zustand nach nicht verkehrsgefährdender Fahrzeuge (vgl. hierzu BGH , Urt . v. 17.10.1978 - VI ZR 236/75 , WM 1979, 17 m. w. Nachw.).