Rechtsprechung
FG Hamburg, 26.02.1999 - VII 235/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rückwirkende Umwandlung einer GmbH in eine OHG; Tarifbegrenzung für einenÜbernahmegewinn; Tarifbegrenzung gewerblicher Einkünfte; Übernahmegewinn als begünstige gewerbliche Einkunft; Begriff des "Gewerbeertrags"; Ermittlung eines Übernahmegewinns
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- FG Münster, 09.12.1997 - 5 K 5860/96
Tarifbegrenzung nach § 32 c EStG bei Übernahmegewinn
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG München, 18.03.1998 - 1 K 775/96 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- FG Münster, 15.05.1998 - 4 K 6289/97
Anwendbarkeit einer Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte; Entspechende …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BFH, 01.09.2008 - IV B 133/07
Keine Tarifbegrenzung für Umwandlungsgewinne - Entscheidung über die Zulassung …
Das Finanzgericht (FG) entschied, der in Rede stehende Übernahmegewinn unterliege nicht --wie es § 32c Abs. 2 Satz 1 EStG a.F. voraussetze-- nach § 7 oder § 8 Nr. 4 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) der Gewerbesteuer (Hinweis auf die Urteile des FG Münster vom 1. Dezember 1997 5 K 5860/96 F, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1998, 1083, und des FG Hamburg vom 26. Februar 1999 VII 235/97, EFG 1999, 647).